Donnerstag, 15. Januar 2015

Supergau im Krankenhaus...

Eine verunfallte Frau wurde offenbar bereits der Bauch aufgeschnitten, nachdem man ihre Organe voreilig schon bei Eurotransplant gemeldet hatte.


Doch während der Organentnahme muss es zu einem Zwischenfall gekommen sein, da die verantwortlichen Ärzte die Organentnahme abbrachen, weil, so lässt man offiziell verlauten, der Hirntod der Patientin nicht dokumentiert war. Richtigerweise wäre zu sagen, dass die Patientin noch lebte, da andernfalls kein Abbruch der Organentnahme nötig gewesen wäre.

Es ist duchaus immer häufiger Praxis die Organentnahme aus Kostengründen und wegen Personalmangels ohne eine Anästhesie der Organspender durch zu führen. 

Eine Praxis, die von vielen Medizinern immer wieder vollkommen zu recht kritisiert wird. Gebietet es doch schon allein der Anstand vor dem verstorbenen Organspender und seiner mehr als grosszügigen Geste, die er zu Lebzeiten hat dokumentieren lass, es sich diesem in den letzten Stunden seines irdischen Daseins auf Erden mit vollstem Respekt und größter Achtung zu nähern und ihn entsprechend so zu behandeln, als wäre er noch am leben.

Es ist zu vermuten dass im vorliegenden Fall ebenfalls auf eine Anästhesie verzichtet wurde. Nur mit dem Unterschied, dass es wahrscheinlich beim Eröffnen des Bauchraumes zu heftigen Abwehrreaktionen der vermeintlich hirntoten Patientin gekommen sein muss, welche vermutlich - aber darüber lässt sich nur spekulieren - die Ärzte bewog nach zu fragen, wer denn den Hirntod festgestellt habe, weil heftige Abwehrreaktionen beobachtet werden. 

Es ist daher mehr als verständlich, dass die verantwortlichen Ärzte umgehend eine Entnahme der Organe nicht weiter vornahmen, wenn gleich die möglicherweise noch lebende Patientin durch die Prozedur letztenendes getötet wurde, so denn eine Vita reducta minima, die durchaus sehr schnell mit einem Hirntod verwechselt werden kann, vorgelegen haben sollte.

Sollte es tatsächlich so gelaufen sein, wie ich vermute, dann wurde die Patientin durch Inkompetenz und komplettes Versagen der Ärzte auf bestialische Art und Weise qualvoll umgebracht. Das dies kein Einzelfall ist, wird gerne immer unter den Teppich gekehrt und der Öffentlichkeit verschwiegen.

Noch vor Weihnachten hatte ich eine Diskussion darüber, dass ich persönlich NICHT für eine Organspende zur Verfügung stehe, im Wissen darum, dass viele junge Ärzte oftmals durch Inkompetenz in der Hirntoddiagnose glänzen und ich ebenfalls nicht der Auffassung bin, dass der Hirntod identisch ist mit dem echten Tod. Der echte Tod geht nun mal mit der Ausbildung einer Leichenstarre und mit konfluierenden Totenflecken einher. Letztere können auch noch im Stadium eine Vita reducta minima vorgetäuscht werden. Der Hirntod wurde vor über 50 Jahren in den USA definiert - damals aber aus ganz anderen Gründen. Inzwischen ist das Geschäft mit der Organspende ein Milliardenmarkt und es ist sehr wahrscheinlich, dass Lobbyisten auf die gängige Praxis der Organspende in einigen Ländern inzwischen erfolgreich Einfluss nehmen. Denn die Immunsupressive Therapie der mit einer Organspende behandelten Patienten ist auf Jahre, nach der Transplantation ein extrem lukratives Geschäft für die Pharmaindustrie.

Auch ein Nulllinien EEG ist nicht beweisend für einen Hirntod und kann beispielsweise durch Benzodiazepine und eine Reihe weiterer Medikamente vorgetäuscht werden, weshalb stets auch die Unterbrechung des Hirnkreislaufes durch eine entsprechende radiologische Bildgebung zu erfolgen hat.

Oftmals werden Wiederbelebungen auch zu früh abgebrochen, weil beispielsweise nicht bedacht wird, dass die Halbwertszeit bestimmter Narkotika bzw. Betäubungsmittel mitunter bis zu 2 Stunden betragen kann, so dass ein Herzstillstand, der durch Betäubungsmittel verursacht wurde, mitunter eine kardiopulmonale Reanimation über 2 Stunden erforderlich macht, was für das Reanimationsteam sicherlich eine körperlich sehr anstrengende Angelegenheit ist. In solchen Fällen ist beispielsweise ein Abbruch der Wiederbelebungsmassnahmen bereits nach einer 1/2 Stunde vollkommen inakzeptabel und als Kunstfehler anzusehen. So manche Wiederbelebung in einer Zahnartzpraxis mit einer Betäubung durch Bupivacain dürfte bei genauerer Betrachtung einem rechtsmedizinischen Gutachten über korrekte Wiederbelebungsmassnahmen nicht standhalten. 

Selbst dass klastogene in der Medizin sehr häufig verwendete Lidocain hat eine Halbwertszeit von rund 20 Minuten. Selbst hier wäre im Falle einer Reanimation ein vorzeitiger Abbruch der Wiederbelebungsmassnahmen durch einen Lidocain bedingten Herzstillstand ganz klar ein Kunstfehler mit tödlichen Konsequenzen für den betroffenen Patienten. Daher sind die Vorgaben zur Reanimationsdauer in Ländern ausserhalb Deutschlands mehr als fragwürdig.

Desweiteren gibt es Zustände, die sehr leicht als Hirntod verkannt werden können, darunter das sogenannte Locked In Syndrom, bei dem der Betroffene durch eine Schädigung im Bereich des Hirnstammes im Bereich der motorischen, aber nicht der sensorischen, Leitungsbahnen, nicht mehr in der Lage ist sich mit der Aussenwelt in Verbindung zu setzen und gleichzeitig bei vollem Bewusstsein ist - mit allen kognitiven Funktionen.

Die Vorstellung bei vollem Bewusstsein am lebendigen Leib miterleben zu müssen, wie man einem Patienten den Bauch aufschneidet, möglicherweise weil man einfach zu faul und oberflächlich in der Diagnose des Hirntodes war, ist eine mehr als entsetzliche Vorstellung.

Patienten die dann noch nicht einmal anästhesiert werden, dürften wohl mehr als nur durch die Hölle gehen.

Vollkommen inakzeptabel ist die Praxis der Organspenden in Ländern wie Frankreich, Spanien, Polen oder auch Portugal. 

Dort gilt - im übrigen auch für Ausländer - das eine Reanimation zum Teil bereits nach 5 Minuten (!!) abgebrochen werden darf und der Patient zur Organspende freigegeben wird, sofern er nicht bei den zuständigen Behörden in dem jeweiligen Reiseland zu Lebzeiten amtlich (!!!) dokumentiert der Organentnahme wiedersprochen hat. 

Wer also beispielsweise einen Urlaub in Spanien, Frankreich oder auch Polen plant, der sollte sich vor Reiseantritt sorgfältig überlegen dort einen Widerspruch zur Organentnahme amtlich registrieren zu lassen, so denn er sich nicht fürhzeitig seiner Organe beraubt sehen will. Denn ohne amtliches Dokument werden ihnen in diesen Ländern direkt die Ograne entnommen - auch wenn ihre Liebsten protestieren sollten.

Am besten ist es sie machen daher in Zukunft besser Urlaub in Deutschland, denn zumindest wird hier eine Reanimation in der Regel nicht gleich nach 5 oder 10 Minuten abgebrochen und auch fährt hinter einem Krankenwagen nicht stets eine zweite Ambulanz hinterher, welche  darauf wartet die Organe für die Organempfänger einzusammen und zum Flughafen zu bringen.

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