Donnerstag, 29. Oktober 2020

Lebenslanger Lockdown für die Bundesregierung

 


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Der Souverän hat als Reaktion auf die Zerstörung der deutschen Wirtschaft und damit einhergehend den totalen Wohlstandsverlust des deutschen Staatsvolkes beschlossen die dafür verantwortlichen Entscheidungsträger sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich vollumfassend zur Verantwortung zu ziehen.

Begründung:

Die heutigen Entscheidungen der Machthaber und Ministerpräsidenten sind grundgesetzwidrig und stellen ein unter Strafe stehenden Versuch dar, die verfassungsmäßige Ordnung und die Grundrechte, wie auch Wohlstand des deutschen Staatsvolkes zu zerstören und damit einhergehend dessen Lebenserwartung zu reduzieren.

Wohlstandsverlust ist immer mit steigender Morbidität und Mortalität, sowie sinkender Lebenserwartung vergesellschaftet. Die heutigen Anordnungen erfolgen in rechtswidriger Art und Weise durch eine Gruppierung von Personen, die kein Verfassungsorgan im Sinne des Grundgesetz darstellt. Somit handelt es sich bei den Entscheidungsträgern mutmaßlich um eine kriminelle und damit grundgesetzwidrige Vereinigung, deren Machtanspruch auf grundgesetzwidrige Wahlen, wie auch grundgesetzwidrige Gesetzen, welche gegen Art. 19 GG (1) verstoßen, beruht, in dem die zuvor benannten Kreise unter Missachtung des Grundgesetzes sich zu den Machthabern der Bundesrepublik Deutschland selbst ernannt haben

Der Versuch, ein ganzes Staatsvolk einzusperren, bzw. diesem die Grundrechteaußer Kraft zu setzen um das eigene sich über Jahrzehnte erstreckende Staatsversagen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu kaschieren, stellt ein strafbaren Akt der Bundesregierung, insbesondere in Person von Angela Merkel, sowie der verantwortlichen Landesminister und aller ausführender Organe dar, der sowohl im Sinne des Strafgesetzbuches als auch des Völkerrechts einer entsprechenden Strafverfolgung zu unterliegen hat, da die Entscheidungen sowohl keine legitime Grundlage im Sinnes des Grundgesetzes haben, als auch ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage eigenmächtig erfolgen, mit dem Resultat, dass durch die Massnahmen der Bundeskanzlerin Merkel und der Landesminister - entgegen dem aktuellen Stand der Wissenschaft - langfristig mehr Menschen ihr Leben verlieren werden, als durch eine Infektion mit dem Sars-CoV-2 Virus.

Hiermit ergeht an alle Bundesbürger die Aufforderung Anzeige gegen sämtliche Mitglieder der Bundesregierung, die zuständigen Landesminister und deren ausführende Organe zu stellen und die zuständigen Staatsanwaltschaften aufzufordern die oben genannten Personenkreise in Untersuchungshaft zu verbringen.

Der Bundesregierung, wie auch den Landesministern und allen beteiligten Staatsorganen wird hiermit der Straftatbestand des Hochverrates gegen den Bund gem. Paragraf 81 StGB, der Straftatbestand des Hochverrates gegen ein Land gem. Paragraf 82 StGB und folgende im besonders schweren Fall vorgeworfen mit dem Ziel die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern und die Grundrechte, wie auch das Grundgesetz des deutschen Staatsvolkes außer Kraft zu setzen.

Desweiteren werden den Machthabern das Gründen einer kriminellen Vereinigung gem. Paragraf 129 StGB vorgeworfen in Tateinheit der vorsätzlichen Tötung von Menschen durch wiederholte Unterlassungsdelikte in den letzten 15 Jahren, die sich nicht nur auf die als COVID-19 bezeichnete Infektionserkrankung beziehen, sondern im Falle der jährlich rund 15000 Todesfälle durch multiresistente Keime in deutschen Krankenhäusern den vorzeitigen Tod von bislang rund 175000 Menschen in Deutschland zur Folge hatte, weil eben die oben genannten Personenkreise trotz besseren Wissens vorsätzlich es Unterlassen haben grundgesetzkonforme Regelungen in Kraft zu setzen, die gemäß dem holländischen Modell eine Ausbreitung von multiresistenten Keinen in deutschen Krankenhäusern hätten verhindern oder zumindest eindämmen können.

Durch die zuständigen Staatsanwaltschaften sind daher in jedem Einzelfall bei den oben genannten Personen das Vorliegen der Straftatbestände gemäß Paragraph 211 StGB (Mord), gemäß Paragraph 222 (fahrlässige Tötung), gem. Paragraph 223 StGB ff. (Körperverletzung bzw. Schwere Körperverletzung), gem Paragraph 227 StGB (schwere Körperverletzung mit Todesfolge), wie auch die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß Paragraph 7 Völkerrechtsstrafgesetzbuch zur Anklage zu bringen, mit dem Ziel die bandenförmig begangenen Delikte wegen ihrer besonderen Schwere durch einen lebenslangen Lockdown der gesamten Mitglieder der Bundesregierung und anderer Grundgesetzfeinde zu unterbinden.

Wichtiger Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Satire als Reaktion auf den geplanten Lockdown in Deutschland.

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