Zu Beweissicherungszwecken wird heute eine Dokumentation schwerster Sicherheitsmängel zu Lasten der Fahrgastsicherheit auf dem Bahnsteig 12 Abschnitt A des Düsseldorfer Hauptbahnhof vorgenommen. Die Fotodokumentation der Sicherheitsmängel auf der Blockchain dient der Beweissicherung für den Fall, dass die Deutsche Bahn nach der Strafanzeige die Mängel beseitigen sollte um einer Strafverfolgung wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu entgehen.
Mit Blick auf das Unfallereignis meiner Mutter mit schwerer Körperverletzung sind diese vorsätzlichen Unterlassungsdelikte der Deutschen Bahn am Düsseldorfer Bahnhof unentschuldbar. Jeder Arzt der so sträflich und vorsätzlich die Sicherheit und Sorgfaltspflichten seiner Patienten verletzt würde mit strafrechtlich und zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Aus diesem Grund wurden heute bei der Bundespolizei vor Ablauf der 30 Tagesfrist die Videoaufnahmen der Überwachungskameras des Bahnsteiges zum Unfallzeitpunkt am Bahnsteig durch persönliche Vorsprache gesichert. Dieses Unterfangen konnte schließlich nach fast 3 Stunden erfolgreich umgesetzt werden.
Danach wurde von mir zwecks Beweissicherung im Hinblick auf die schwerwiegenden Verstöße der Deutschen Bahn gegen die Verkehrssicherungspflichten am Bahnsteig 12 des Düsseldorfer HbF, die nationale EBO, die DIN 18040-3 und die TSI-PRM der EU der Unfallort, wie auch der Abfahrtsbahnhof zum Zwecke der Strafverfolgung fotodokumentiert.
Die Fotos werden jetzt via Blockchain mit Zeitstempel versehen.
Flughafen Düsseldorf Abfahrt S11 und Bahnsteig 11 Airport Terminal Düsseldorf Flughafen - Datum 4.5.2025 Uhrzeit 18:03 - 18:20 MESZ
Die abgebildete S-Bahn steht stellvertretend für die auf der Strecke der S11 zwischen Flughafen Düsseldorf via Köln Hauptbahnhof und Bergisch Gladbach eingesetzten Zügen der Deutschen Bahn.
⛔ Diese S-Bahnen verfügen über keinen Untertrittschutz der verhindert dass Fahrgäste und/ oder ihr Gepäck zwischen Bahnsteigkante und Zugtür fallen. Es besteht dadurch besonders für vulnerable, alte und körperlich behinderte Menschen erhebliche Verletzungsgefahren mit Verletzungsmustern, die mit entsprechend erhöhten Todesfallrisiko einhergehen.
⛔ Im gesamten Abfahrtsbereich der S11 am Flughafen fehlt es an diesbezüglichen Warnhinweisen und Bahnsteigkantenmarlierungen.
⛔ Auch in der Zuwegung oder den Fahrstühlen des zum Anfahrtsbereich führenden Terminals der S11 fehlen durchgehend Hinweis zur Sicherheit oder dem Mobilitätsservice für behinderte oder Mobilitäts es ngeachränkte sowie vulnerable Personen. Ebenso fehlt es an Sicherheits-/ Servicepersonal und Rampen für einen barrierefreien sicheren Zugang zum Zug.
Düsseldorf Hauptbahnhof Bahnsteig 12A - Fotodokumentation vom 4.5.2025 - 16:55-17:38
Übersichtsfotos Bahnsteig 12A
⛔Gelb - mutmasslicher Unfallort lt BP am Bahnsteig 12A des Düsseldorfer HbF - Videobeweis muss noch eingesehen werden.
⛔Roter Pfeil schwerwiegende Mängel am Bahnsteig durch Korrosion und Instandhaltungsrückstau als Ausdruck massiver Verletzung der Verkehrssicherungspflicht seitens der Deutschen Bahn mit bis zu 3 cm hohen Unebenheiten im Ausstiegsbereich direkt an der Bahnsteigkante und fehlerhafter Reparatur der Bahnsteigkante als Hinweis auf länger bestehende und mutmasslich vorsätzlicher massiver Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht auf Seite der Deutschen Bahn, da der betreffende Bereich nicht gesichert ist. Ähnliche Zustände finden sich auch an Bahnsteig 13.
⛔ Grüner Pfeil - mutmasslicher Bereich des Unfallortes an Bahnsteigkante 12 A - fotografiert von Bahnsteig 13A
⛔ Blick vom Bahnsteig 12 A im Bereich des Unfallortes zum gegenüberliegenden Bahnsteig 13A. Bitte beachten - es fehlt die Sicherheitsmarkierung der Bahnsteigkante gemäß der nationalen EBO Vorschrift und der DIN 18040-3 und der seit 2015 gültigen Sicherheitsvorschriften der TSI Norm der EU.
⛔ Herausragende Metallhülse in der Bordsteinkante am Unfallort. Höhe ca. 0.5 cm
⛔ Fehlender Sicherheitsstreifen (siehe gelber Pfeil) gemäß der nationalen EBO Vorschrift und der DIN 18040-3 und der seit 2015 gültigen Sicherheitsvorschriften der TSI Norm und der EU Empfehlungen. Der alte gelbe Sicherheitsstreifen von ca. 2.5 cm Breite ist bis zur Unkenntlichkeit verblasst. Der Sicherheitsmangel bis heute nicht behoben und offensichtlich schon länger am bestehen und dies trotz 250000 Zuggästen pro Tag!
Spaltmaße zwischen Zugtür der S11 im mutmasslichen Unfallbereich und Bahnsteigkante auf Bahnsteig 12A des Düsseldorfer Hauptbahnhof Datum 4.5.2025
Die Spaltmaße schwanken bei der S11 am Bahnsteig 12A zwischen 18 und 19 Zentimetern. Im.Bereich der mit rotem Pfeil markierten Verwerfung der Bahnsteigkante liegen diese auch bei über 20 Zentimetern!
Damit liegen die Spaltmaße über der TSI Norm von 7.5 Zentimetern, aber innerhalb der nationalen 30 Zentimeter Norm für Bestandsanlagen, was die DB aber nicht von ihren Verkehrssicherungspflichten entbindet.
⛔ Trotz fehlendem Untertrittschutz der S11 bei über der TSI EU Norm von 7.5 cm liegenden Spaltmaß gibt es weder im Zug noch auf dem Bahnsteig entsprechende Gefahrenhinweise diesbezüglich. Ebenso fehlt Sicherheits- und Servicepersonal und eine Rampe die gemäß EBO und DIN Norm in solchen Fällen für mehr Sicherheit besonders bei vulnerablen und alten Menschen beim Betreten und Verlassen einer Zuges sorgen soll.
⛔ Selbst wenn die nationale Vorschrift bei Bestandsanlagen ein Spaltmaß von bis zu 30 cm erlaubt, hat die Deutsche Bahn im Sinne eines schwerwiegenden Unterlassungsdeliktes nicht alles unternommen um die schwerwiegenden Verletzungsrisiken im Sinne der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten für besonders geschütze Personen zu minimieren. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die laut DIN vorgeschriebenen Sicherheitsmarkierung der Bahnsteigkanten und die offensichtlich länger bestehenden maroden Unebenheiten an dem Bahnsteig 12A - besonders im Bereich der Metallfuge und unzulänglich reparierten Bahnsteigkanten im Hauptbahnhof von Düsseldorf, wie sie auch im Bereich des Bahnsteiges 13A anzutreffen sind.
Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflichten innerhalb und außerhalb der S11 Bahnen
⛔ Weder außerhalb noch innerhalb der Züge der S11 sind im Eingangs- und Ausgangsbereich der Zugtüren Warnhinweise bezüglich des erhöhten Verletzungsrisikos bei Verlassen oder Betreten des Zuges durch den über TSI Norm liegenden Spalt zwischen Zugtür und Bahnsteigkante in den S- Bahnen der S11 angebracht, welche im Besonderen vor den Verletzungsgefahren warnt und Hinweise auf Hilfestellung durch Service Personal enthalten.
⛔ Obwohl kein Untertrittschutz bei den Zügen der S11 vorhanden ist, fehlen für den sicheren und barrierefreien Zugang an den Bahnsteigen des Düsseldorfer HbF entsprechende Rampen und Hilfestellung durch Servicemitarbeiter der DB.
ℹ️ Ein solcher Untertrittschutz (gepaart mit weiteren einfachen Maßnahmen, wie Signalmarkierung der Bahnsteigkante nach EBO Vorschrift, DIN- und TSI-PRM Norm, Warnhinweisen an den Innen und Außentüren, guter Beleuchtung usw.) zwischen Zug und Bahnsteigkante hätte den Bruch des Unterschenkels wirksam verhindern können.
⛔ Der teils desolate Zustand an den Bahnsteigkanten mit Unebenheiten von bis zu 3! Zentimetern im Ausstiegsbereich des Bahnsteiges deutet dabei auf Vorsatz bei der Unterlassung der gebotenen Verkehrssicherungspflichten auf Seite der Deutschen Bahn hin, da die beschriebenen Mängel zum Schutz der Fahrgäste und hier der besonders Schutzbedürftigen, darauf hinweisen, dass die Missstände mit Blick auf die Schadensprofile an den Bahnsteigkanten schon sehr lange Zeit bestehen.
Statt unverzüglich die Gefahren und Mängel, wie der fehlenden Farbmarkierung an den Bahnsteigkanten und an und in den Zügen der S11 zu beseitigen wurde und wird augenscheinlich vorsätzlich von den Mitarbeitern der deutschen Bahn das schwere Unfallrisiko von alten und gebrechlichen Menschen bis hin zu deren Tod als Folge fehlender Sicherungsmaßnahmen vorsätzlich in Kauf genommen.
Anders ist sind die oben dokumentierten Unterlasdungsdelikte der Bahn nicht zu erklären. Das die schadhaften Bereiche am Bahnsteig für den Publikumsverkehr im Sinne der Verkehrssicherungspflichten der DB nicht unverzüglich im Sinne der Gefahrenabwehr repariert wurden/ bzw. normgerecht bis heute ausgebessert und behoben wurden, oder zumindest bis zu deren Instandsetzung gesperrt wurden, ist als unentschuldbar anzusehen.
Anlage Quellenhinweis:
https://nullbarriere.de/din18040-3-haltestellen-gleise.htm
https://nullbarriere.de/din18040-3.htm?layout=nullbarriere_mobil
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