Samstag, 20. Februar 2021

Wahnsinnsurteil des Oberverwaltungsgerichts zu Merkels Coronapolitik - politischer Lockdown ist unzulässig...

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Normalität wird durch das Grundgesetz definiert  und nicht die Politik, nicht das Robert-Koch-Institut und erst recht nicht durch die Medien...

Liebe Freunde der Freiheit und des Friedens,

liebe Freunde der Liebe und des Glücks,

liebe Grundgesetzfreunde, liebe Mitleser,

im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hat die Junta aus Verfassungs- und Grundgesetzfeinden in Berlin, München und anderen Landeshauptstädten, die sich um Angela Merkel gescharrt hat nicht vom Bundestag als eigentlich zuständige Instanz zur Kontrolle der Exekutive, sondern vom Niedersächsischem Oberverwaltungsgericht für die verfassungswidrige Coronapolitik die rote Karte gezeigt bekommen.

Im Beschluss vom 15.2.2021 hat das OVG Niedersachens (Aktenzeichen: 13 MN 44/21) klar gemacht, dass es die Coronapolitik der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin nicht für grundgesetzkonform hält. Dabei ging es in dem Verfahren um die von der Corona Junta in Berlin beschlossene Fortsetzung des Lockdowns mit dem Verweis der vollkommen willkürlich festgelegten neuen Inzidenz von 35 auf 100 000 Einwohner - wobei allein schon der Umstand dass die Inzidenzzahl keine wirkliche Inzidenzzahl im Sinne einer Erkrankung darstellt, sondern das Resultat eines fragwürdigen Teststrategie ist, welches nichts über die wirkliche Zahl der Erkrankungen aussagt und schon somit methodisch ein mehr als fragwürdiges Vorgehen darstellt, welches eigentlich jeden Bundestag, sofern er sich noch dem Grundgesetz verpflichtet fühlt, normalerweise als Verfassungsorgan dazu veranlassen sollte gegen die Bundesregierung und das Robert-Kochinstitutes ebenso ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten, um die Exekutive und die zuständigen Behörden und deren Leitungen einer Prüfung hinsichtlich ihrer aufgestellten Behauptungen im Rahmen der Coronap(l)andemie und der Testpandemie zu unterziehen, deren Argumentationsgrundlage wissenschaftlich betrachtet auf sehr dünnem Eis steht, da die Mehrzahl der positiv getesteten Personen entweder gar nicht oder nur marginal erkranken.

Stellt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Niedersachsen einen Wendepunkt in der Rechtssprechung dar?

Die inzwischen als Coronajustiz in Verruf gekommene Rechtssprechung in Deutschland, die bislang auf Grund fehlender Gewaltenteilung immer als Steigbügelhalter der Bundesregierung für die Junta in Berlin urteilte, hat am Dienstag damit ein bahnbrechendes Urteil gefällt und möglicherweise damit einen Wendepunkt in der Rechtssprechung in Deutschland eingeleitet.

Der Öffnungsinzidenzwert von 35 wie ihn die Machthaber in Berlin und die Länderchefs der Coronajunta beschlossen haben ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg nicht legitim - kurzum abzulehnen.

Das Urteil des OVG hat dabei sehr wahrscheinlich vor allem auch einen pragmatischen Hintergrund - nämlich eine Prozessflut abzuwehren, die zwangsläufig auf die Gerichte in ganz Deutschland zurollt. Jedem durch die Corona-Junta in Berlin in seinen Grundrechten beschädigten Bürger - egal in welchem Bereich des öffentlichen, wie auch privaten Lebens kann nur angeraten werden selber gegen die Willkür der Machthaber in Berlin alle juristischen Massnahmen auszuschöpfen um die vom Grundgesetz garantierte und festgeschriebene Normalität des Lebens wieder herzustellen.

Das Urteil des Oberveraltungsgerichtes ist jedoch nicht nur für die Bundesregierung und Merkel eine schallende Ohrfeige sondern ebenso eine schallende Ohrfeige für das Robert-Koch Institut in Deutschland, dessen Behauptungen und Kompetenz im Rahmen der COVID-19 Pandemie unter der Leitung des Tiermediziners Professor Wieler nie im Rahmen eines Normenkontrollvefahrens in Frage gestellt wurde.

Denn alle Behauptungen des Robert Koch Institutes hinsichtlich des Infektionsschutzes basieren auf mathematischen Modellen und orientieren sich NICHT an der Lebenswirklichkeit und der realen Epidemiologie der Erkrankungen. Die gesamte Argumentation des RKI basiert auf einer als mehr als fragwürdig anzusehenden Testgläubigkeit bei der ein wissenschaftlich nicht validierter PCR-Test eingesetzt wird, dessen Aussagekraft als unseriös bezeichnet werden muss, da er mit CT-Werten weit jenseits der 30´er Marke argumentiert und damit alles mögliche nachweisen kann - nicht nur Coronaviren.

Auch das stoische Festhalten der Coronajunta rund um Merkel, Söder und Laschet an der 50 er Inzidenz wird im Rahmen des Eilverfahrens vom OVG Lüneburg dabei in Frage gestellt.

Das Overwaltungsgericht in Niedersachsen mahnt in Anbetracht der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten und der personellen Aufstockung in den Gesundheitsämtern daher an, die Öffnungsinzidenz eher auf Werte oberhalb von 50 anzuheben.

In dem Beschluss heisst es weiter - Zitat:

"Ohne dass es im vorliegenden Fall darauf ankommt, weist der Senat im Hinblick auf künftige Verfahren deshalb bereits jetzt darauf hin, dass die Anknüpfung weiterer Öffnungsschritte an eine 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35, wie es der auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gefasste, aber rechtlich nicht bindende Beschluss vom 10. Februar 2021 unter Ziffer 6. vorsieht, diesen legitimen Pfad verließe."

Der für die Aufhebung von Infektionsschutzmaßnahmen zu erreichende Inzidenzwert ist keine politische Zahl, die im Wege eines Kompromisses bei Verhandlungen zwischen der Exekutive des Bundes und der Länder vereinbart werden kann. Er hat vielmehr maßgeblich an die tatsächliche Fähigkeit der Gesundheitsverwaltung zur Nachverfolgung anzuknüpfen. Nur eine Anknüpfung an tatsächliche Gegebenheiten ist geeignet, die durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie hervorgerufenen erheblichen Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen“.

Kurzum, das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen lehnt es ab, die erheblichen Grundrechtseinschränkungen der Coronafaschisten in Berlin und München auf Basis von Vermutungen und Annahmen ohne Realitätsbezug und an der Wirklichkeit und der Evidenz wissenschaftlicher Erkenntnisse ihren Segen zu geben.

Mehr noch - dieses Urteil ist mehr als nur eine schallenden Ohrfeige für Angela Merkel, Jens Spahn, Markus Söder und wie sie alle heißen - es ist ein Schlag in die Magengrube der sozialistischen Freiheits- und Grundgesetzfeinde in diesem Land, welche seit einigen Jahren fortgesetzt versuchen die durch das Grundgesetz geschützte Normalität des Lebens i mit all seinen Grundrechten auf Freiheit und Eigentum zu beschädigen und auszuhebeln.

Das Urteil des OVG Lüneburg sieht im Rahmen des Normenkontrollverfahrens eine Rechtspflicht der Exekutive und der Machthaber in Deutschland ihre Maßnahmenbeschlüsse durch greifbare Anknüpfungspunkte zu konkretisieren. Diese Darlegungslast des Staates, die getroffenen Entscheidungen wissenschaftlich konkret an der Wirklichkeit orientiert zu begründen dürfte der Junta in Deutschland freilich angesichts fehlenden wissenschaftlichen Evidenz der Behauptungen des Robert-Koch Institutes kaum gelingen, da durchweg stets nur mit Modellen und Annahmen aber nicht mit der Lebenswirklichkeit argumentiert wird.

Nach Auffassung des OVG Niedersachsen ist der Staat in der Pflicht darzulegen auf welcher realen wissenschaftlichen Basis die Maßnahmen getroffen werden. Versäumt der Staat und seine Behörden jedoch seiner Rechtspflicht zur Darlegungslast nach zu kommen, so sind mit SOFORTIGER WIRKUNG Geschäftsöffnungen (Anmerkung des Verfassers dieses Beitrages: und vermutlich auch Reisen, Urlaube und vieles mehr) zu zulassen.

Das Urteil des OVG Niedersachsen ist eine klare rote Karte für die Bundesregierung und die Landesregierungen, wie auch alle anderen Grundgesetzfeinde, die mit ihrer NO COVID Strategie weiter die vom Grundgesetz garantierten Grundrechte der Menschen in diesem Land beschädigen und abschaffen wollen.

Auch mit Blick auf die Mutationen des SARS-CoV-2 Virus verweist das Oberverwaltungsgericht auf das vefassungsmäßige Verhältnismäßigkeitsgebotes bei der Ergreifung von Maßnahmen, welche die Grundrechte der Menschen in diesem Land beschädigen.

Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen tritt mit diesem mehr als bemerkenswerten Beschluss vom letzten Dienstag den Gefahren und fatalen Folgen eines Dauerlockdowns für die Gesellschaft und den sozialen Frieden in Deutschland, welcher durch die Coronafaschisten in Deutschland ernsthaft in Frage gestellt wird, entgegen.

Die Legitimität der Maßnahmen des Machthaber in Deutschland rund um Merkel kann kaum unmissverständlicher zum Ausdruck kommen als in diesem Satz des OVG Niedersachsen, mit dem ich diesen Beitrag beschliessen möchte.

Fraglich ist aber, ob darüber hinaus für die Gesamtheit der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Schutzmaßnahmen die konkrete Erreichung einer 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von genau 50 legitim ist.

Peace & Love.

Quelle:

  1. Beschluss des OVG Niedersachen zum Rechtsschutz gegen die Schließung von Friseurbetrieben in Zeiten der Coronapandemie

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