Grundlagen zur Pathophysiologie der S1 Spike vermittelten Schädigung des ZNS
von Cord Uebermuth
WGA macht bis zu 3 % des Weizenkorns aus - Bildquelle unsplash |
Fragestellung:
Überwindet das S1-Spikeprotein des SARS-CoV-2 Virus oder eines C-19 Impfstoffes die Bluthirnschranke?
Methode:
Literaturecherche in den medizinischen Datenbanken mit verschiedenen Suchbegriffen und deren Kombinationen bestehend unter anderem aus COVID-19, Spike, S1, S2, Vaccine, Comirnaty, mRNA, Cerebral, brain, blood, neuron, pathology usw.
Ergebnis:
Das S1-Spikeprotein kann die Bluthirnschranke in Tierversuchen sowohl über die Nasenschleimhaut, wie auch über die Blutbahn überwinden und danach innerhalb aller Hirnregionen als pathologisches Agens nachgewiesen und aufgefunden werden. Die Überwindung der Bluthirnschranke auch ohne vollständiges Virus ist dabei problemlos auch in Abwesenheit des Virions nur durch das S1-Spikeprotein möglich und kann in Anwesenheit von WGA im Blut sogar verstärkt werden und somit zu einer schnelleren Clearance des S1-Spikeproteins aus der Blutbahn führen, in dem die Ablagerung der Spikeproteine in den Hirnregionen im Gegenzug forciert wird. Die Überwindung der Bluthirnschranke erfolgt dabei in der Blutbahn zum einen Rezeptor vermittelt über ACE-2 Rezeptoren am Endothel der Hirngefäße und nachfolgend der Endozytose und parallel dazu in Form der sogenannten Transcytose - also der vesikel assozierten Passage und damit verbundenen der Überwindung der Endothelzellbarriere am Zentralnervensystem, welche in Anwesenheit des pflanzlichen Lektins WGA im Blut zusätzlich die Einlagerung von S1-Spikeproteinen im Gehirn verstärkt.
Diskussion:
Da die Einlagerung des S1-Spikeproteins im Gehirn unabhängig von der Anwesenheit des gesamten SARS-CoV-2 Virions erfolgt und WGA vermittelt sogar verstärkt werden kann, ist bei den als "Impfung" deklarierten Eintrag des Prionen kodierten S1 Spikeproteins mittels Einspritzung der modRNA wie von Biontech im Rahmen einer vermeintlichen Covid-19 Prävention die Induktion von neurodegenerativen Erkrankungen, Demenz, Nerven- und Hirnentzündungen, wie auch psychatrischen und autoimmunologisch getriggerten Krankheitsbildern des Zentralnervensystems, wie im Tierversuch nachgewiesen, als wahrscheinlich anzunehmen.
Da Membranständige Proteasen an der Zellwand des infizierten Wirtes nachweislich im Stande sind das S1 Spikeprotein von der Virushülle des originären SARS-CoV-2 Hülle abzutrennen (Proteasen vermitteltes Spikeproteinshedding) ist für die im Tierversuch nachgewiesene Anreicherung des S1 Spikeproteins in allen Hirnregionen nicht zwingend die viral vermittelte Infektion des Gehirns selber möglich.
In den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten konnte nachgewiesen werden, dass hierfür die Einschleusung des S1-Spikeproteins mittels Transcytose durch die mukosale Barriere ausreicht ohne dass das Virus selbst dabei über die neurologischen Strukturen des Nervus Olfactorius in das Zentralnervensystems eindringen muss. Die S1-vermittelte Aktivierung der Mikroglia führt dabei besonders in den hinteren und unteren Strukturen des Hippocampus und des Striatums zu entzündlichen (proinflammatorischen) Prozessen, welche die mit der Mikroglia verbundenen Neuronen des Gehirns beschädigt bzw. zerstört. Es muss dabei davon ausgegangen werden, dass dies nicht nur das Auftreten von S1-assozierten Parkinson Erkrankungen in allen Altersklassen beim Menschen begünstigt sondern auch durch Zerstörung der physiologischen Neuronenbildung im Hippocampus das Auftreten dementieller Erkrankungen bei Personen begünstigt, welche S1-kodierende synthetische mRNA Fragmente eingespritzt bekamen.
Die dabei verwendeten toxischen LNPs zur Konservierung der modRNA dürften dabei zusätzlich den Eintrag der toxisch wirkenden S1 Spikeproteine in alle Organkompartimente des Körper der so behandelten Personen forciert und verstärkt haben, so dass das Auftreten von Organschäden auch ausserhalb des Gehirns als sehr wahrscheinlich angenommen werden muss.
Da in den Tierversuchen bereits das S1-Spikeprotein ohne dirkete Assoziation zum SARS-CoV-2 Virus in alle Hirnkompartimente gelangt, wie auch in Lunge, Leber und Nieren usw., ist davon auszugehen, dass auch sogenannte über Proteasen vermittelte Sheddingprozesse die Gesundheit von Ungeimpften in der Bevölkerung nachhaltig gefährden kann. Denn für die Zellwandständigen Proteasen spielt es keine Rolle, ob das S1-Spikeprotein nun an der Membran der Virushülle verankert ist oder als Folge der modRNA direkt an der Zellwand der durch die modRNA geschädigten Zellstrukturen in Erscheinung tritt.
Das Abspalten des S1-Spikeproteins ist dabei unabhängig vom Ort seiner Anheftung als wahrscheinlich anzunehmen und somit geeignet beispielsweise über Aerosole in der Luft oder Schmierinfektion von mRNA transduzierten Personengruppen auf noch nicht transduzierte Organismen übertragen zu werden, wo sie sich nach Anlagerung an die endozytotisch wie auch trancytotisch aktiven mukosalen Zellstrukturen an die inneren Organsystems, einschliesslich des Gehirns und seiner gesamten Strukturen weitergeleitet werden.
Dies hat für die Praxis und die Medizin insofern weitreichende Konsequenzen, als das man gegenwärtig meines Erachtens davon ausgehen muss, dass
a. die Plasmid verseuchten Produkte der modRNA Produzenten, die das S1-Spikeprotein kodieren bei den so behandelten Personen lebenslang nach dessen Einschleusung in das Erbgut ihrer Zellen die S1-Spikeproteine via Proteasen vermittelten Sheddings in das Blut, wie auch andere Körperflüssigkeiten abgeben und somit zu einer toxischen Akkumulation dieser Spikeproteine in allen Organsystemen und Körperflüssigkeiten führen und als Konsequenz dieser toxischen Akkumulation sekundäre schwere Folgeschäden an den betroffenen Organsystemen nach sich ziehen dürften.
b. Bei hohen Konzentrationen von WGA im Blut besteht zudem zusätzlich die Möglichkeit dass die eh schon in Abwesenheit von WGA im Blut als bedenklich einzustufende Intoxikation der Strukturen des Zentralnervensystems über die Einlagerung der S1-Spikeproteine (als Folge eines Sheddingprozesses) zusätzlich das Auftreten von neurodegenerativen Erkrankungen, Hirntumoren, sowie chronisch entzündlichen Hirnerkrankungen, wie auch Schlaganfällen u.a. massiv begünstigt bzw. induziert.
c. die Einspritzung der offzielle als Impfung deklarierten Genprodukte von Biontech auch für unbehandelte Bevölkerungsgruppen als Folge der Protease vermittelten Sheddingprozzes die zur massenhaften Absonderung von S1-Spikeproteinen führen eine gesundheitliche Gefahr für gesunde darstellen, die sich nicht dieser ethisch fragwürdigen Menschenversuche unterzogen haben. Dies ist insofern von Belang, das beispielsweise im Rahmen von Bluttransfusionen oder Organtransplantationen S1-Spikeprotein seszernierende Organbestandteiles eines "geimpften" Spenders auf bis dato Gesunde übertragen werden können und in der Folge zu entsprechenden Sekundärpathologien die man kurzerhand auch als Biontech Erkrankungen (englisch fortan bei mir als BD - Biontech disease bezeichnet) beschrieben kann, führen dürften.
Die Biontech-Erkrankung kann dabei in vielfältiger Art und Weise in Erscheinung treten - auch ohne Vorliegen einer SARS-CoV-2 Infektion bzw. Erkrankung. Diese wird aber Gegenstand eines seperaten Beitrages sein, in dem es die Folgen der Prionenkodierenden und S1-Spike Protein synthetisierenden modRNA genauer zu beleuchten gilt.
Quellen:
1. WGA and Neurscience - Link
2. S1-Spikeprotein of SARS-CoV-2 crosses the Blood Brain Barrier - Link
3. Wheat Germ Activiy and its implications for foodprocessing - Link
4. WGA inhibits viral replication of SARS.CoV-2 - Link
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