Deutschland und Europa - wer zieht endlich die Notbremse beim sozialistischen Massenwahn? - Bildquelle - pixabay
Liebe Freunde der Freiheit,
liebe Mitleser,
in einer Serie von beispiellosen Angriffen der Staatsführung auf die Grundrechte des deutschen Staatsvolkes perpetuiert eine kriminell agierende Regierung und deren Funktionäre einen Zustand des Totalirismus gepaart mit der vorsätzlichen Beseitigung der Grundrechte des Individuums in Deutschland ohne das hierbei auf die Vorgaben des Grundgesetzes in Deutschland geachtet wird.
Die als sogenannte Bundesnotbremse medial inszenierte Freakshow der politischen Akteure und Etatisten, wie auch der grünen Claquere in ihrem Bestreben zur Errichtung eines totalitären Unrechtsstaates im Herzen Europas nehmen dabei immer groteskere Ausmaße an.
Nicht nur weil die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen in keinster Weise gegeben ist, sondern auch weil durch das Stufenspiel der Merkeldiktatur und ihrer Mitläufer das mit Blick auf das pseudowissenschaftliche Stufenspiel mit der sogenannten 7 Tagesinszidenz als Basis für die vollkommen unverhältnismäßige Abschaffung der Grund- und Freiheitsrechte der Deutschen verwendet wird.
Denn die unrechtmäßige ausser Kraftsetzung der Grund und Freiheitsrechte ist nach dem Grundgesetz nur in einer Notlage nationaler Tragweiter erlaubt - sprich im Kriegs- oder Katastrophenfall - z.B. bei einem Asteroideneinschlag oder ähnlichem.
Das die von der Merkeldiktatur beschlossene Notbremse geltendes Unrecht darstellt und de jure nicht rechtskräftig ist kann der interessierte Leser hier nachlesen.
Holger Grefrath, der wissenschaftlicher Mitarbeiter wissenschaftlicher am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht (Prof. Dr. Christian Waldhoff) an der Humboldt-Universität zu Berlin ist zeigt in seinem Beitrag zur sogenannten Notbremse auf, dass es sich bei dieser Änderung des Infektionsschutzgesetzes eben nicht um ein Einspruchsgesetz handelt sondern de jure um ein Zustimmungsgesetz, das auf Grund falscher Voraussetzungen de jure nicht wirksam ist, da der Bundesrat zu diesem Gesetz formal keine Zustimmung erteilt hat und eine solche Zustimmung auch nicht aus der Nichtanrufung des Vermittlungsausschusses hergeleitet werden darf und somit auch nicht vom Bundespräsidenten jemals hätte unterzeichnet werden dürfen.
Nun - ist die Bundesnotbremse nicht nur formaljuristisch ein Anschlag auf die freiheitlich demokratische Grundordung und die Grundrechte des deutschen Staatsvolkes und eines jeden Bürgers, da es den Rechtsschutz des einzelnen BÜrgers unter dem Vorwand der Pandemiebekämpfung außer Kraft setzt, sondern sie ist ebenso geeignet unsere gesamte Gesellschaft durch staatlich willkürliche Eingriffe und Abschaffung der förderalen dezentralen Strukturen zu zerstören.
Die sogenannte Notbremse der Verfassungsfeinde in Berlin und in den anderen Bundesländern ist ein reiner Akt der Willkür und des praktizierten Unrechts eines dem sozialistischen Größenwahns anheim gefallener Despoten deren kriminelle Energie bei dem Versuch die freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören und das Grundgesetz auszuhebeln seit dem Ende des zweiten Weltkrieges und des Zusammenbruches der DDR beispiellos ist.
Wer durch Unrecht an die Macht gekommen ist, kann niemals rechtmäßige Gesetze auf den Weg bringen geschweige denn mit unrechtmäßigen Gesetzen Recht sprechen, da auf Unrecht basierenden Gesetzen niemals Recht und damit rechtswirksam sein können.
Die sogenannte Bundesnotbremse der Merkel/Söder Diktatur ist praktizierte Staatswillkür auf Basis einer pseudowissenschaftlichen Inzidenzpolemik, welche nach Belieben von den Machthabern in Deutschland gegen das eigene Staatsvolk verwendet werden kann.
Das ein solches "Gesetz" des Unrechts überhaupt in diesem Land umgesetzt wird ist an und für sich schon ein Skandal. Diese Politik sorgt dafür, dass die Machthaber Deutschland direkt und ohne Umweg in den Abgrund steuern - und dies mit Vollgas.
Gott beschütze Sie alle vor dem was da noch kommen wird...
Peace & Love
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