Liebe Mitleser,
noch scheut sich die Mehrzahl der Juristen in diesem Land ein juristisches allseits und seit Verabschiedung des Grundgesetzes auch schwarz auf weiss nach lesbares Faktum zu akzeptieren - das sogenannte Zitiergebot nach Art. 19 GG
@zeitgedanken - alias Robert - kämpft seit mindestens zwei Jahrzehnten für die Einhaltung dieses so wichtigen Zitiergebotes ohne das kein Gesetz in Deutschland rechtskräftig Gültigkeit erlangen kann.
Jedes Gesetz, das nicht die Einschränkung der Grundrechte dezidiert und ausnahmslos nach Art. 19 GG klar bennent ist daher de jure bereits schon im Augenblick seiner Verabschiedung ungültig, weil es Unrecht es nach Massgabe des Grundgesetzes im Hinblick nicht den Anforderungen eines Rechtsstaates auf Grundlage des Grundgesetzes gerecht wird.
Nun scheint so langsam ein Umdenken in der Herrschar der Juristen im Land einzusetzen, in dem eben jenes so wichtige Zitiergebot nach Art. 19 GG, dass jeden Bürger auf die Folgen der Grundrechtseinschränkungen durch ein verabschiedetes Gesetz hinzuweisen hat, so langsam, nach mehr als 70 Jahren endlich Einzug in die Rechtssprechung findet.
Die ersten Gesetze die eben diesem Zitiergebot seit Jahrzehnten keine Genüge leisten scheinen nun zu kippen und es sind diese in der Straßenverkehrsordnung - kurz StVO. So ist heute in Baden Württemberg bekannt geworden, dass alle Gesetze seit 1970 - ich sage sogar seit 1949 - bei der StVZO keine Gültigkeit besitzen, weil eben diese MUSS Vorschrift des Grundgesetzes nie bei der Verabschiedung der Gesetze beachtet wurde.
Die StVZO ist nur die Spitze des Eisberges von Abertausenden ungültigen Gesetzen in Deutschland
Das im Grundgesetz niedergelegte Zitiergebot gilt natürlich nicht nur für die StVZO sondern auch für alle anderen Gesetze die seit Inkrafttreten des Grundgesetzes in Deutschland verabschiedet worden sind - einschliesslich Steuergesetze, Wahlgesetze, Sozialgesetze etc. pp.
Denn auch bei diesen Gesetzen wurde regelmäßig gegen das vom Grundgesetz vorgeschriebene Zitiergebot verstoßen und somit Steuern, Abgaben, Enteignungen, ebenso wie alle Wahlen seit 1949 in grundgesetzwidriger Art und Weise erhoben, eingefordert und zum Schaden von Millionen Menschen angewendet.
GEZ abgaben wurden durch nicht nach dem Grundgesetz legitim gewählte Regierungen beschlossen
Alle Wahlgesetze seit 1949 verstoßen gegen das vom Grundgesetz vorgeschriebene Zitierverbot und sind somit ungültig, weil sie die Grundrechtseinschränkungen welche die Zugunsten von Parteien ausgelegten Wahlgesetze nicht klar benennen. Regierungen die auf Grundlage solch verfassungsfeindlicher Wahlgesetze gewählt worden sind waren seit 1949 nicht legitimiert Gesetze zu verabschieden, geschweige denn auch diese ungültigen Gesetze, die auf angewandtem Unrecht basieren, durchzusetzen.
Es ist bemerkenswert, wie sich Abertausende Juristen angesichts dieser klaren Vorgaben im Grundgesetz, dennoch fortlaufend seit Jahren weigern zu akzeptieren, dass in diesem Land
a. die Regierungen nicht auf grundgesetzkonforme Art und Weise gewählt worden sind und somit nie legitimiert waren irgendwelche Gesetze zu verabschieden.
b. die durch nicht grundgesetzkonforme Wahlen an die Macht gekommenen Politiker folglich auch nie legitimiert waren Steuergesetze, Gesetze zur StVZO, Sozialgesetze, Infektionsschutzgesetze, Verordnungen usw. zu verabschieden, weil sie durch Wahlgesetze, die den freien Bürger benachteiligen und Parteien begünstigen unrechtmäßig an die Macht gekommen sind. Denn eben durch die grundgesetzwidrigen Wahlgesetze, deren Bestimmungen nicht dem Grundgesetz entsprechen wurden Mehrheiten in Deutschland geschaffen, die bei Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes nicht zustande gekommen wären.
Wegen fehlenden Zitiergebot wurden seit 1949 systematisch Parteien zu Lasten der Bürger im Wettbewerb um einen Parlamentssitz benachteiligt haben, was zu einer massiven Beschädigung der Grundrechte des deutschen Staatsvolkes geführt hat. Alle die sich daran beteiligt haben und noch beteiligen machen sich des Hochverrates schuldig.
c. Alle Gesetze seit 1949, welche das Zitiergebot nach Vorgabe des Art. 19 GG missachtet haben sind grundgesetzwidrig und damit ungültig!
Dies muss mal definitiv ein für alle mal allen Beteiligten - allen voran Juristen und Behörden in Deutschland klar gemacht werden. Das Zitiergebot ist keine Kann-Vorschrift die man einfach weglassen kann, sondern eine MUSS-Vorschrift und gründet auf den Erfahrungen der totalitären Machenschaften aus der Nazizeit. Gesetze welche das Zitiergebot nicht berücksichtigen sind salopp formuiert Nazigesetze, die versuchen eben die Grundrechtsverletzungen am deutschen Staatsvolk und dem Individium zu verschleiern. Es handelt sich bei dem Weglassen des Zitiergebotes nach Art. 19 GG folglich nicht um eine Bagatelle, sondern einen vorsätzlichen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung dieses Landes, welche vom Grundgesetz vorgegeben wird.
Wo das Zitiergebot nicht eingehalten wurde kann auch kein Recht gesprochen werden, geschweige denn irgendeine Amtshandlung von Behörden usw. begründet werden. Dies gilt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern ebenso für Finanzämter, Sozialämter, Schulgesetze und zahllose andere Behörden die ihre Existenz grundgesetzwidrigen Gesetzen verdanken.
Alle Gesetze, die seit 1949 erlassen wurden und nicht dem Zitiergebot nach §19 GG entsprechen sind somit in keinsterweise rechtskräfitg und alle daraus enstandenen Schäden haben Beamte und Amtsinhaber im Zweifel auch durch persönliche Haftung mit ihrem Vermögen auf dem Wege des Zivilrechtes zu erstatten - unbeschadet einer etwaigen Strafverfolgung, wegen Anwendung grundgesetzwidriger Gesetzesvorgaben bei denen in der Regel dem freien Bürger dieses Landes zwecks Ausbeutung durch illegale Machthaber Gewalt oder ein anderes Übel im Sinne eines strafbaren bandförmigen Diebstahls nach §244 StGB angedroht wurde.
Art. 19 des Grundgesetzes:
(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.2 Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Was ich nicht verstehe, warum dieses geltende Bundesrecht bis heute von Gerichten und zahllosen Juristen missachtet wird und vor allem keine Anwendung findet. Leben wir wieder in Nazideutschland wo Willkür dazu führt das die im Grundgesetz niedergelegten Grundrechte einfach so missachtet und ausgehebelt werden dürfen?
Es liegt auf der Hand, wenn das Grundgesetz konsequent zur Widerherstellung des Rechtsstaates mit Blick auf das Zitiergebot nach Art. 19 GG angewendet wird, dass dies der jetzigen Anscheinsregierung, die auf Grundlage eines grundgesetzwidrigen Wahlgesetzes bei der letzten Bundestagswahl durch die grundgesetzwidrigen Überhangmandate illegitime Mehrheiten zur Machtergreifung verschaffte, in keinster Weise eine Legitimation nach den Vorgaben des Grundgesetzes besitzt um das Volk in Fragen des Rechtsstaates und Gesellschaftswesen zu vertreten.
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