Dienstag, 31. Januar 2023

Art. 53 und die Feinstaatenklausel der UN - mein lieber Scholli, was für ein Wahnsinn!

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Sitz der Vereinten Nationen in Genf/Schweiz - Quelle des Bildzitates: unsplash

Deutschlands Junta in Berlin bricht mit Panzer- und Waffenlieferungen die Auflagen der Vereinten Nationen nach Massgabe des Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen

Während die übelste Fehlbesetzung auf der Position des Außenministeriums in Deutschland vor einigen Tagen am 24.1.2023 Russland vor der versammelten Weltöfffentlichkeit den Krieg erklärte, fühlte man sich an jenen grotesken Moment erinnert als ein Adolf Hitler mit Blick auf Polen am 1. September 1939 den zweiten Weltkrieg begann. Zitat:

Polen hat heute Nacht zum ersten Mal auf unserem eigenen Territorium auch mit bereits regulären Soldaten geschossen. Seit 5:45 Uhr wird jetzt zurückgeschossen! Und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten! Wer mit Gift kämpft, wird mit Giftgas bekämpft. Wer selbst sich von den Regeln einer humanen Kriegsführung entfernt, kann von uns nichts anderes erwarten, als dass wir den gleichen Schritt tun. Ich werde diesen Kampf, ganz gleich, gegen wen, so lange führen, bis die Sicherheit des Reiches und bis seine Rechte gewährleistet sind.

Hitler führe damals weiter aus - Zitat:

Wenn wir diese Gemeinschaft bilden, eng verschworen, zu allem entschlossen, niemals gewillt zu kapitulieren, dann wird unser Wille jeder Not Herr werden. Ich schließe mit dem Bekenntnis, das ich einst aussprach, als ich den Kampf um die Macht im Reich begann. Damals sagte ich: Wenn unser Wille so stark ist, dass keine Not ihn mehr zu zwingen vermag, dann wird unser Wille und unser deutscher Stahl auch die Not meistern! Deutschland – Sieg Heil!“

Barbock am 24.1.2023 zitiert Elli Wiesel, einen Überlebenden des Holocaust im Nazi-Deutschland:

„Wenn menschliche Leben bedroht sind, wenn die menschliche Würde in Gefahr ist, dann werden nationale Grenzen und Empfindlichkeiten irrelevant.“

Die Aussage des Holocaust Opfers wird hierbei bewusst aus dem Kontext von den Folterknechten des grünen Faschismus gerissen und seitens der Machthaberin missbraucht und instrumentalisiert, um wie der Gröfaz in Zeiten des braunen Faschismus, die menschenverachtende Barberei des Krieges, wie sie derzeit in Ukraine völkerrechtstwidrig von der Berliner Junta befeuert wird, zu rechtfertigen. Vom Weltfrieden ist in einer ellenlangen vor Trivialitäten triefenden Rede vor dem europäischen Rat kein einziges Wort zu hören bzw. zu lesen. Vielmehr führt die rechte Flanke der gewaltverherrlichenden Linksextremisten vor dem europäischen Rat weiter aus - Zitat:

Entscheidend ist aber, was wir heute tun. Heute, da unsere europäische Friedensordnung, der Europarat und die OSZE angegriffen werden. Hier liegt unsere Verantwortung als Politikerinnen und Politiker dieser Generation. Denn Russlands Angriffskrieg ist nicht nur ein Krieg gegen die Ukraine, er ist auch ein Krieg gegen die gemeinsame europäische Friedensordnung.

Ich frage Sie, wann hat Russland Deutschland oder die EU-Mitgliedsstaaten angegriffen?

  • Warum belügt die Aussenministerin von Deutschland die Öffentlichkeit und das deutsche Staatsvolk?

  • Wem nützen solche Narrative und selbstschädigenden Handlungen seitens der Machthaber in Deutschland?

Der Baerbocksche Narrativ - ein übelste Form staatlicher Demagogie und Propaganda - stellt dabei in Wahrheit einen offenen und unverholenen Angriff auf den europäischen Frieden und den einstmals eingeleiteten europäischen Friedesnprozess nach dem zweiten Weltkrieg dar. Dieser Angriff auf den Frieden und den Wohlstand und die Freiheit in Deutschland und Europa, welche die kriminell agierende Junta in Berlin zu verantworten hat sucht seit dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges unter dem braunen Faschismus seines gleichen und schlägt dem Fass des Friedens endgültig hierzulande den Boden der Vernunft aus - er bedroht vielmehr das Fundament der Menschlichkeit weit über die Grenzen Deutschlands hinaus und ist daher aufs schärfste von allen normal denkenden Menschen zu verurteilen.

Damals - zu Zeiten des Gröfaz - war es der braune Wind, der durch die Straßen Deutschlands und später auch ganz Europas wehte - heute fegt anstelle dieses braunen Faschismus der eiskalte Wind des grünen Faschismus der Menschenverachtung aus Volksverhetzung, Kriegstreiberei und Lüge, welcher in Form eines Staatsfaschismus aus Unmenschlichkeit und Machtmissbrauch die friedliche Koexistenz der Menschheitsfamilie als Ganzes - insbesondere aber auch des deutschen Staatsvolkes und all der Frauen und Kinder, der Alten und Kranken, der Männer und der Zugewanderten - nachhaltig gefährden, weil nach Ansicht des grünen Ampelfaschismus in Berlin und einer das Fundament des Grundgesetz beschädigenden Scholzregierung, Frieden nur durch staatliche Unterstützung des Massenmordes und des Krieges gegen die Menschlichkeit durch Lieferung von Offensivwaffen erlangt werden kann. Was für Verbrecher müssen das sein, was für Monster, kann ich dazu nur sagen, welche einer solchen soziopathologischen Argumentation der Menschenverachtung dabei auch noch Folge leisten.

Der damit einhergehende Bruch des Völkerrechts und der Hochverrat am deutschen Grundgesetz seitens der Machthaber in Berlin bleiben derweil bislang strafrechtlich weiterhin noch ungeahndet - was jedoch nichts daran ändert, dass die gesamten Handlungen aller beteiligten Personen und Parteien in der Bundesregierung, wie auch Teile der Opposition im Bundestag, im Hinblick auf die Unterstützung des Agressionskrieges gegen Russalnd in der Ukraine einen Verstoß gegen die Feindstaatsklausel gemäß Art. 53 und Art. 107 der UN-Charta darstellen, als auch gegen die Vorgaben des Art. 24 (2) und des Art. 87a (2) des Grundgesetz verstoßen. Dort steht in Art. 24 (2) GG unter anderem geschrieben - Zitat:

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

Gemäß Art. 24 (2) GG ist nach Aussagen des wissenschaftlichen Dienstes vom Jahre 2007 der Einsatz des Militärs im Hinblick auf die Feindstaatsklausel im Art. 53 und Art. 107 der Charta der Vereinten Nationen nur statthaft, wenn dieser Einsatz in ein Sicherheitssystem höherer Ordnung eingebunden ist - so wie es beispielsweise ein UNO Mandat es darstellen würde - gerechtfertigt ist.

Art. 87a Grundgesetz verbietet den Einsatz der deutschen Streitkräfte - außer zur Verteidigung des eigenen Landes - für Drittstaaten und deren Militärs, deren Aktivität nicht durch ein ausdrückliches UN-Mandat mit Bezugnahme auf Art. 24 (2) gedeckt ist. Zitat Art. 87a Grundgesetz:

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

Absatz (29 des Art. 87a bezieht sich dabei auf die Vorgaben des Art. 24 (2) des GG. Festzustellen bleibt, dass die Waffenlieferungen an die Ukraine kein UNO Mandat haben und somit einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz, wie auch die Feindstaatsklausel der Vereinten Nationen darstellen.

Gemäß der weiterhin gültigen Feindstaatsklausel der UN kann Russland jederzeit seit Baerbocks Kriegserklärung gegen Russland am 24.1.2023 Deutschland ohne ein Mandat des UN-Sicherheitsrates angreifen.

Dies sieht die Feindstaatenklausel der UN gemäß Art. 53, 77 und 107 vor, für den Fall einer wie auch immer gearteten militärischen Agression Deutschlands gegen eine der Siegermächte des zweiten Weltkrieges vor. Überflüssig zu erwähnen, dass dies auch für Russland gilt, auch wenn die sozialistischen Machthaber wie so oft geltende Rechtsnormen im nationalen, wie auch internationalen Kontext falsch auszulegen und verbreiten lassen, dass nach ihrer Rechtsauffassung die Feindstaatsklausel obsolet sei, was sie juristisch und nach geltendem Völkerrecht definitiv nicht ist. Sie ist erst dann obsolet, wenn eine 2/3 Mehrheit der Vereinten Nationen für die Streichung der Feindstaatenklausel stimmt. Eine solche Zweidrittel-Mehrheit scheint es seit der Wiedervereinigung in Deutschlands bei den Vereinten Nationen nicht zu geben. Sie zu bekommen dürfte nach Baerbocks weiteren Fehltritt gegen die Afrikanische Union und damit 20 Mitgliedsstaaten der UN aus Afrika in weite Ferne gerückt sein, nach dem diese höchstselbst via Twitter wichtigen Rohstofflieferanten von Deutschlands Industrie aus Afrika in einem weiteren Anfall beispielloser Arroganz in einem Tweet auf Twitter ihre Gerinschätzung der afrikanischen Union übermitteln liess. Irre - kompletter Wahnsinn und sowas ist Aussenministerin von Deutschland. Die Frau an der Spitze des Aussenministeriums gehört meiner Meinung nach in Sicherheitsverwahrung mit Blick auf ihr staatsgefärdendes Verhalten oder zumindest in eine geschlossene Anstalt zum Zwecke einer psychatrischen Behandlung.

Eugen Drewermann fragte kurz nach Baerbocks Hassrede gegen Russland vor dem Europäischen Rat in der letzten Woche auf einer Veranstaltung von ATAC in Karlsruhe vollkommen zurecht:

Was ist Europa ohne Russland?

Den Ausführungen Drewermann möchte ich ergänzen, dass das Gebot des Friedens den zwischenmenschlichen Dialog beinhaltet. Ein solcher Dialog beinhaltet das gegenseitige Verständnis für die jeweilige Position des anderen und die Ausarbeitung einer Lösung, welche durch Vernunft die Beilegung eines scheinbar nicht beilegbaren Konfliktes beinhaltet.

An die Stelle der Kriegsrherorik grüner Schwurbeler und Ampelfaschisten, wie sie derzeit im Größenwahn zu Tausenden durch Deutschland und Europa vagabundieren, hat eine Dialektik des Friedens zu treten und nicht die Lieferung von Waffen und Kriegsgerät zum Zwecke der Ermordung menschlichen Lebens.

Denn ohne Russland ist Europa nichts als ein Vasall und der erbärmliche Wurmfortsatz des Imperialismus eines diabolisch auftretenden Imperiums, welches seine Partner plündert, unterdrückt und ausbeutet. Die sogenannte Pax americana ist auf Treibsand gebaut, da mit Waffengewalt und Krieg niemals dauerhaft Frieden gestiftet und Macht erhalten werden kann.

Vielmehr ist die amerikanische Vorstellung, wie auch jene der grünen Ampelfaschisten hierzulande, mit Militärs und Waffen sich kulturell und wirtschaftlich weiter zu entwickeln ein Rückschritt in die Steinzeit. Albert Einstein hat zu diesem Militarismus eines Staatsgebildes und der Einstellung der Machthaber in solchen Systemen treffenderweise einmal gesagt - Zitat:

Wenn man Euch das Militär gibt, dann kann es keinen kulturellen Fortschritt geben.

Nun muss sich das deutsche Volk und die Gesellschaft fragen lassen, ob sie die Junta und die Ampelfaschisten in Berlin ungeschoren mit ihren Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Aushebelung des Grundgesetzes gemäß Art. 24 und Art. 87a sowie den Verstoß gegen die Feindstaatsklausel gemäß Art. 53, 77 und Art. 107 der Charta der Vereinten Nationen ungestraft weiter davon kommen lassen will.

Denn die leeren Versprechen eines Olaf Scholz und der restlichen Bundesmarionetten in Berlin, wonach Deutsschland keinen Krieg mit Russland führe und keine militärische Agression gegen Russland betreibe, sind das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben und propagiert werden. Denn genau das Gegenteil ist der Fall - auch schon weil die Feindstaatsklausel nach Art. 53 der UN-Charta bislang nicht wirksam ausser Kraft gesetzt wurde.

Fakt ist, dass die Lieferung Waffen, Panzerfäusten und Kampfpanzern an die Ukraine und ebenso die Ausbildung von ukrainischen Soldaten an diesen Waffen gegen das Grundgesetz und hier im besonderen gegen Art. 87a (2) des GG sowie gegen die Feindstaatsklausel der Vereinten Nationen verstößt. Die Handlungen und Waffenlieferungen der Bundesregierung stellen eine offene und unverhohlene Agression gegenüber Russland dar. Da die Feindstaatsklausel nach wie vor geltendes internationales Völkerrecht darstellt, erlaubt sie es Russland ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates Deutschland jederzeit militärisch anzugreifen. Das - und nichts anderes ist die gegenwärtige Faktenlage im Bezug auf die Sicherheitslage von Deutschland innerhalb Europas.

Russland darf die Lieferung von Waffen an die Ukraine ohne jegliches UN-Mandat somit sehr wohl als miltärische Aggression im Sinne des Art. 107 der UN-Charta auslegen und verstehen und kann dafür Deutschland fortan jederzeit in Schutt und Asche dafür legen. Das dies noch nicht passiert ist, ist vermutlich nur allein Putin zu verdanken, dessen Intelligenz jene der Bundesaffen hierzulande weit übersteigt.

Um zu verhindern dass Millionen Deutsch in einem nuklearen Inferno in absehbarer Zukunft dahin gerafft werden ist es höchste Zeit den Faschisten in Berlin jedwede Gefolgschaft und Gehorsam zu verweigern und diese zudem so bald wie möglich zu entmachten. Andernfalls wird Deutschland und Europa möglicherweise in einem atomaren Höllenfeuer mit Abermillionen Toten ausgelöscht werden.

Der erste Schritt zum Frieden ist dabei die landesweite Niederlegung aller Arbeitsaktivitäten, welche der Finanzierung des Kriegs und der Herstellung von Waffen dienen könnte bzw. jene in der Erhaltung ihrer Arbeitskraft unterstützt, welche Panzer, Granaten und Bomben für den Massenmord in Europa anfertigen.

Dazu gehört auch die Weigerung der ärztlich- pflegerischen Versorgung von Mitarbeitern aus der Rüstungsindustrie, soweit sie über das Gebot der notfallmedizinischen Versorgung hinausgeht, da die Unterstützung der Rüstungsindustrie und die Aufrechterhaltung entsprechender Rahmenbedingungen nicht mit dem ärztlichen Ethos und dem Gewissen vereinbar sind. Dies verhält sich erst anders, wenn Mitarbeiter aus der Rüstungsindustrie und der Militärs aus ihrem Beruf und ihrer Tätigkeit für die Massenmordindustrie aussteigen und sich weigern Panzer, Granaten, Bomben und Maschinengewehre zu bauen oder den Bau und den Export solcher Waffen zu unterstützen.

Frieden verpflichtet - vor allem in Zeiten in denen die Lügen des Faschismus sich in Form von Kriegshetze und Kriegsrhetorik zu einem absurden grünen Brei der Menschenverachtung auf seiten von Despoten und kriminellen Demagogen vereinen.

Peace!

Anlage

Art. 53 Charta der Vereinten Nationen:

Artikel 53.

  1. Der Sicherheitsrat zieht, wo es angezeigt ist, solche regionale Abkommen oder Organe heran, um Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität durchzuführen. Auf Grund regionaler Abkommen oder durch regionale Organe sollen jedoch keine Zwangsmaßnahmen ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat ergriffen werden, ausgenommen Maßnahmen gegen irgendeinen feindlichen Staat im Sinne des Absatzes 2 dieses Artikels, wie sie im Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abkommens vorgesehen sind, bis die Organisation auf Ersuchen der betroffenen Regierungen mit der Aufgabe betraut wird, weitere Angriffe durch einen solchen Staat zu verhüten.
  1. Der im Absatz 1 dieses Artikels verwendete Ausdruck feindlicher Staat bezeichnet jeden Staat, der während des zweiten Weltkrieges der Feind irgendeines Signatars der vorliegenden Satzung gewesen ist.

Art. 77 Charta der Vereinten Nationen ist weiterhin in Kraft ebenso wie Art. 107 der Charta der Vereinten Nationen - Zitat:

Artikel 107 der Charta der Vereinten Nationen:

Keine Bestimmung der vorliegenden Satzung macht Maßnahmen ungültig oder unanwendbar, die gegen einen Staat, der während des Zweiten Weltkrieges der Feind irgendeines Signatars der vorliegenden Satzung gewesen ist, als Folge dieses Krieges von den Regierungen ergriffen oder gestattet werden, welche die Verantwortung für solche Maßnahmen haben.

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