Dienstag, 23. Mai 2023

Freispruch für Professor Bhakdi in Plüm

 


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Das Urteil erging im Namen des Volkes - Quelle des Bildzitates - Screenshot Video YouTube

Richter Grundmann spricht im Namen des Volkes Professor Bhakdi frei

In einem beispiellosen Schauprozess wurde nach einem langen Verhandlungstag um 17:45 Professor Bhakdi vom Strafrichter Martin Grundmann am Amtsgericht in Plüm vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

Vorausgegangen waren dieser Verhandlung eine in den sozialen Medien fast schon flächendeckende Vorverurteilung des ehemaligen Hochschullehreres und Arztes durch Politik und Medien.

Bhakdi, der wiederholt seit Einführung der mRNA Prionenspritze auf die Gefahren für Leib und Leben der Injektion des toxischen S1-Spikeproteis des SARS-COV-2 Virus beim Menschen hingewiesen hatte, geht, wie im übrigen ich auch, davon aus, dass die Folgen dieser Eingriffe in den menschlichen Körper für die Behandelten langfristig noch enorme Folgeschäden in vielen Fällen nach sich ziehen werden, die zu einem Massensterben als Folge dieser aus seiner ( und auch meiner Sicht) ethisch fragwürdigen Menschenversuche resultieren. Ein Umstand den er am Beispiel Israels zu illustrieren versuchte und der ihm im Nachgang von Politik und staatlich gelenkten Medien als Volksverhetzung ausgelegt wurde.

Der Freispruch ist ein Signal an den Rechtsstaat und die Bevölkerung, dass die Politik und deren Parteien nicht über dem Volk, dem Grundgesetz und dem Recht auf Meinungsfreiheit stehen.

Inwieweit man in der Aufarbeitung dieses beispiellosen Schauprozesses in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein und dem verantwortlichen Justizminister Amtsmissbrauch vorwerfen muss, wird die Zukunft zeigen müssen.

Es ist gut möglich, dass die Politik und die Regierung ihre Bestrebungen gegen die Meinungsfreiheit weiter fortsetzen werden und die "abkommandierte" Staatsanwältin Füssing auf Weisung von oben in Revision gehen wird.

Daher ist es durchaus möglich, dass der Kampf um die Meinungsfreiheit und die Grundrechte des deutschen Staatsvolkes weiter gehen wird.

Hätte der zuständige Richter in Plüm heute ein anderes Urteil gefällt, dann wäre dies sicherlich alles andere gewesen - nur nicht im Namen des Volkes.

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