Donnerstag, 2. April 2020

Darf eine Regierung und deren Behörden Ärzte und Pfleger zwingen sich einer tödlichen Gefahr auszusetzen?

es ago (edited)
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Schwerer Verfassungsbruch - die CDU will mit Armin Laschet Ärzte und Pflegekräfte zwingen ihr
 Leben und ihre Gesundheit aufs Spiel zu setzen - Bildquelle: pixabay
Liebe Freunde des Friedens und der Liebe,
liebe Freunde der Freiheit und des Glücks,
liebe Mitleser,
gestern hat die CDU unter Armin Laschet mit Billigung aus Berlin versucht das Grundrecht auf Leben und körperliche Unvesehrt in grundgesetzwidriger Art und Weise bei Ärzten und Pflegekräften zu beschädigen. Das als "Coronagesetz" in den Medien titulierte Epidemiegesetz ist dabei in jedweder Beziehung illegitim und zutiefst grundgesetzwidrig.
Illegitim schon deshalb, weil es durch eine illegetime Landesregierung verabschiedet wurde, deren Wahl bereits durch grundgesetzwidrige Wahlgesetze zustande kam und deren Gesetz zudem gegen Art. 19 GG in massivster Art und Weise verstößt.
Der Versuch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für Bürger dieses Landes - in diesem Fall Ärzte und Pflegekräfte - vor dem Hintergrund einer zutiefst mangelhaften Ausrüstung des Gesundheitswesens in Fragen des Infektionsschutzes der Leistungserbringer ist ein nicht mehr hinnehmbarer Akt der Willkür und des Machtmissbrauches durch die Landesregierung in NRW, die einem Putsch gleich versucht damit die freiheitlich demokratische Grundordnung in Nordrhein-Westfalen in illegitimer Art und Weise ausser Kraft zu setzen, das Leben von Ärzten und Pflegern - bis hin zu deren Tod - unter Missbrauch des Gewaltmonopols zu beschädigen.
Doch worum geht es hier eigentlich?

Die rechtliche Lage...

Betrachten wir die Coronavirus-Pandemie rechtlich und situativ als Korrelat mit einem Amoklauf, so stellt sich die Frage ob Ärzte und Pflegekräfte, die nicht in einem Beamtenrechtlichen Arbeits- und Dienstverhältnis stehen überhaupt dazu gezwungen werden können als Privatpersonen, die beruflich in keinem Dienstverhältnis mit dem Staatsapparat stehen von eben jenen Behörden des Staates oder einer Regierung dazu gezwungen werden dürfen ihr Leben aufs Spiel zu setzen, weil die Regierung und die Behörden in zentralen Fragen des Gesundheitsschutzes, der auch die Bereitstellung adäquater Schutzausrüstungen (und damit meine ich nicht diesen Pappatemschutz und irgendwelche Kittelchen, die das RKI als Schutzkleidung meint deklarieren zu müssen, sondern gasdichte mit externen Druckluftsystemen betriebene persönliche Schutzausrüstungen, wie sie ein hazamat suit beispielsweise bei der Feuerwehr darstellt) umfasst, komplett und länderübergreifend versagt hat.
Denn in Analogie zu einem Amoklauf ist auch bei der Coronavirus-Pandemie das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit als zu schützendes Individualrecht nicht verhandelbar - auch wenn es einen Gesetzesvorbehalt in dem entsprechenden Grundgesetzabschnitt gibt, der sich aber in erster Linie auf Art. 33 des GG beziehen dürfte.
Gundsätzlich gilt auch in dieser Pandemie:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1 I GG)
Zwang und der Missbrauch des Gewaltmonopols durch illegitime Regierungen und Behörden, in dem Zwangsmassnahmen eingeführt werden sollen, welche Ärzte und Pfleger dazu zwingen sollen ihr Leben für Sozialisten und Freiheitsfeinde aufs Spiel zu setzen, sind mit den Grundprinzipen und Grundfesten einer freiheitlichen Gesellschaft nicht mehr vereinbar und in aller Regel nur in totalitären Diktaturen der übelsten Art zu finden.
Ärzte sind keine Polizeibeamten und auch keine Soldaten. Das gleiche gilt auch für Pfleger und anderes medizinisches Personal. Niemand von diesen darf per Gesetz dazu gezwungen werden sein Leben und seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen - auch wenn Art. 2 GG diesbezüglich einen Gesetzvorbehalt eingebaut hat, der aber nur in Zusammenhang mit Art. 33 des Grundgesetzes in Erwägung zu ziehen ist.
Art. 2 GG besagt nämlich:
" „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Selbstredend gilt dies auch und im besonderen für Ärzte und Pfleger. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Individualrecht.
Der in Art. 2 GG im zweiten Satz hinterlegte Gesetzesvorbehalt ist im Hinblick auf Art. 33 GG zu verstehen in dem es unter anderem heisst:
"Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlichrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“ (Art. 33 IV GG)
Dies ist in aller Regel bei Ärzten in Deutschland, vor allem jene die als Freiberufler und Selbstständige niedergelassen sind, definitiv nicht der Fall. Sprich Ärzte und Pfleger ausserhalb eines hoheitlichen Beamtenverhältnisses dürfen daher nicht beispielsweise mit Polizeibeamten oder Soldaten gleichgestellt werden - zumal sie keine lebenslange Absicherung im Falle schwerster Gesundheitsschäden erhalten und selbst dann die Entscheidung sein Leben für andere einzusetzen stets immer eine individuelle Entscheidung bleiben muss, da andernfalls Behörden und Regierungen Art. I des GG massiv verletzen.
Da Regierungen und Behörden im Vorfeld der gegenwärtigen SARS-CoV-2 Pandemie bereits wissentlich und vorsätzlich ihre Fürsorgepflicht, nicht nur gegenüber dem deutschen Staatsvolk, sondern auch und im besonderen den Ärzten und Pflegern massivst verletzt haben, ist als vollkommen absurd trotz dieser schwersten Verletzungen der Fürsorgepflicht gegenüber den Leistungsträgern diese auch nun noch zwangsweise in den Tod zu schicken, was definitiv gegen jede freiheitlich demokratische Grundordnung massiv verstößt.
Solange der Staatsapparat aus sozialistischen Rechtsbrüchen weiterhin seine Fürsorgepflichten gegenüber medizinischen Personal, Ärzten und Pflegern derart schwerwiegend verletzt und keine Überdruckbeatmungssysteme, wie sie auch in biomedizinischen Laboren der Sicherheitsstufe IV zur Verfügung stellt ist es vollkommen illegitim auch nur ansatzweise daran zu denken Ärzte und Pflegekräfte - unbeschadet der Frage, ob dies überhaupt ausserhalb eines Beamtensverhältnis für nicht im Staatsdienst sich befindliche Personen praktiziert werden darf - zu erwarten. dass diese mit profanen Atemschutzmasken und Besucherkittelchen (sic!) in eine Hochrisikosituation begeben sollen.
Wie bei einem Amoklauf oder einem Terroranschlag auch, haben Ärzte und Pflegekräfte das Recht - ja sogar den Anspruch auf bestmöglichen Schutz ihres Lebens und ihrer Gesundheit. Dieser ist aber selbst mit ffp3 Atemschutzmasken und Gesichtsschutz in keinster Weise zu 100 Prozent gegeben, solange keine gasdichten Überdruckbeatmungsystem in Intensivstationen und Notaufnahmen für die Leistungsträger zum Einsatz kommen.
Für Ärzte und Pflegekräfte gibt es nunmal keine "Gefahrenhinnahmepflicht" - im übrigen genauso wenig wie für Polizisten und Beamte die sich in einem staatlichen Dienstverhältnis befinden. Wenn von einem Polizeibeamten nach höchstrichterlicher Rechtssprechung nicht erwartet werden darf, dass er sein Leben in einer Amoksituation mit einem unsichtbaren Täter einfach so hingibt, dann gilt dies erst recht für Privatpersonen, die in keiner Form auch nur ansatzweise in einem Beamtenrechtlichen oder anderweitigen Anstellungsverhältnis zum Staat stehen, wie beispielsweise Soldaten der Bundeswehr.
Die Frage, ob ein Mensch in einer Hochrisikolage, sprich einer konkreten Gefahrensituation, wie beispielsweise einem Amoklauf oder einem pandemischen Virus, sein Leben riskiert ist schlussendlich, selbst bei Polizisten im Amokeinsatz schlussendlich eine Gewissensentscheidung der Person selbst, in die auch keine Regierung, keine Behörde oder wer auch immer - nicht einmal ansatzweise per Zwang - einfach so hineinfunken darf.
Wenn das letzte Wort in einer Amoksituation mit Lebensgefahr für das eigene Leben und die eigene Gesundheit selbst bei Polizeibeamten schlussendlich das eigene Gewissen ist, so gilt dies erst recht für nicht im Staatsdienst befindliche Privatpersonen. Jede Form des Zwanges, welche die freie Gewissensentscheidung des Einzelnen im Hinblick auf die Frage, ob er sein Leben in einer Hochrisikolage einsetzen soll, ist daher als grundgesetzwidriger Missbrauch eines Gewaltmonopols anzusehen.
Allein der Versuch die Grundrechte des Individuums außer Kraft zu setzen steht unter Strafe. Dies gilt erst Recht, wenn es um das Leben und die Gesundheit derer geht, die gezwungen werden sollen ihr Leben für andere aufs Spiel zu setzen.
Dabei ist es unerheblich darüber zu diskutieren, ob die Kugel in Form eines Virus, wie bei einem Amokläufer den Polizisten bzw. den Arzt oder Pfleger trifft oder eher verfehlt.
Aus massivsten Verletzungen der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber dem eigenen Staatsvolk gegenüber heraus nun zu verlangen, dass Ärzte und Pflegekräfte sich einem potentiell tödlichen Virus zwangsweise aussetzen sollen ist somit das schlimmste, was in diesem Land seit 1933 widerfahren kann.
Es ist eine der wenigen Sternstunden der SPD und der Grünen zu verdanken, dass Armin Laschet mit einem totalitären Plänen des Machtmissbrauchs gestern in NRW zunächst gescheitert ist - zumal gerade die Landesregierung in NRW vollumfänglich im Bereich der Fürsorgepflichten gegenüber Ärzten und Pflegekräften generell versagt hat - auch was den Schutz der Allgemeinbevölkerung angeht.
Gute pandemische Schützausrüstungen sollten normalerweise nicht ffp2 oder ffp3 Masken sein, sondern in erster Linie Überdruckbeatmunssysteme, für freilich der Sozialismus in diesem Land kein Geld übrig hatte, weil lieber Menschenhandel betrieben wurde oder die Steuereinnahmen der Bürger für Rüstungausgaben und illegale Kriege, Bomben und Kriegseinsätze zweckentfremdet wurden.
Für Ärzte und Pflegekräfte, die nicht im Staatsdienst sich befinden gilt nun mal nicht einfach so eben das Beamtengesetz wie für Polizeibeamte, dass von Staatsbediensteten verlangt, dass sie sich voller Hingabe ihrem Beruf zu widmen haben.
Es ist nicht Aufgabe von Ärzten und Pflegekräften ihr Leben für sozialistische Heilsversprecher zu lassen, die ihren Fürsorgepflichten gegenüber den Leistungsträgern in einer solchen Hochrisikolage fortlaufend nicht nachgekommen sind und es vorsätzlich versäumt haben bereits zu Beginn des Ausbruches der Pandemie sich um den Schutz des Lebens aller Staatsbürger in Deutschland zu kümmern.
Auch sind Ärzte und Pflegekräfte, die nicht Staatsbedienstete sind. nicht verpflichtet den Anordnungen und Weisungen vermeintlicher Vorgesetzter aus den Reihen des Sozialismus Folge zu leisten, da hierfür jegliche Rechtsgrundlage fehlt, selbst wenn ein Gesetz wie das "Coronagesetz" in NRW versucht in grundgesetzwidriger Art und Weise den Eindruck zu erwecken, dass staatlicher Zwang legitim sei, wenn es um die Grundrechtseinschränkung sowie das Recht auf Leben für Ärzte und Pflegekräfte in dieser Pandemie geht.
Es gibt in den originären Gesetzestexten zudem keine Formulierung die eine "Gefahrenhinnahmepflicht" für Ärzte und Pflegepersonal vorsieht. Das dies so ist, ist auch gut so, da die Entscheidung über Inkaufnahme eines Lebens- und Gesundheitsrisiko stets nur durch das Individuum selbst, das von diesem Risiko mittelbar und unmittelbar betroffen ist, getroffen werden kann - und nicht wie Laschet, Spahn und wie sie alle heissen, durch eine Behörde, eine Partei oder wem auch immer.
Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein vom Grundgesetz geschütztes Individualrecht - nicht mehr und nicht weniger.
Es steht keinem Staat und keiner Regierung zu, dieses vom Grundgesetz geschützte Individualrecht in irgendeiner Form zu verletzen, erst recht, wenn Behörden, Regierungen und Staatsbedienste in der Vergangenheit, wie auch in der Gegenwart nicht ihrer Fürsorgepflicht in maximal möglicher Art und Weise gegenüber jene nachkommen, die es im besonderen in solchen Gefahrensituationen zu schützen gilt.
SEND with LOVE!
PEACE!
Hinweis: Ich bin kein Jurist, versuche jedoch rechtliche Auslegungen für den Polizeidienst von Polizeibeamten auf die gegenwärtigen Pläne der Landesregierung in NRW und in Berlin im Hinblick auf den grundgesetzwidrigen Einsatz von Ärzten und Pfleger per Zwang bei der COVID-19 Pandemie zu übertragen, da hier elementare Freiheits- und Menschenrechte massiv verletzt werden, weil der Staatsapparat komplett versagt.
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