Donnerstag, 16. November 2023

Biontech Verhandlung am Landgericht Düsseldorf

 


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Düsseldorf - Saal 2.107 10 Uhr heute am Landgericht Düsseldorf. Prozesstermin gegen Biontech und Moderna in 4 Fällen eines Impfschadens. Offiziell ein Güte- und Verhandlungstermin vor der Kammer des Landgerichts.

Versammelt und mit dabei die Presseorgane des Landes - sprich WDR, ZDF, Express usw.

18 Sitzplätze im viel zu kleinen Gerichtssaal reichen nicht für den Andrang bei der öffentlichen Sitzung. 7 Besucher müssen stehen. Die Medien filmen und fotografieren zu Beginn der Sitzung fleißig ehe dann kurz nach 10 Uhr der vorsitzende Richter mit der Einlassung beginnt. Gegen 10:20 schenkt das Gericht der Klägerseite für rund 25- 30 Minuten das rechtliche Gehör. Ein Impfbuch mit Vermerk der eingesetzten Chargennummern bei einem der Impfgeschädigten wird der Kammer wie auch der Seite der beklagten Rechtsvertreter von Biontech vorgelegt.

Tobias Ulbrich trägt ruhig und sachlich die zahlreichen relevanten Punkte der Klägerseite vor. Der Vorsitzende Richter wie auch die Beisitzer der Kammer hören aufmerksam zu.

Danach ist die Verteidigung dran. Rund 15 Minuten dauert der Gegenvortrag des Rechtsbeistandes von Biontech, der sich zwischenzeitlich immer wieder auch an die versammelten Medienvertreter richtet. Während des Vortrages der Verteidigung wird es kurz unruhig im Saal als eine Zuschauerin die Beherrschung verliert. Der Vorsitzende Richter unterbricht kurz den Vortrag der Verteidigung und weist ruhig aber bestimmt die anwesende Dame zur cht.

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Es wird auf Gesetze verweisen und rechtliche Vorschriften.

Nach ca. 1 Stunde wird dann der zweite Biontech Fall in den Gerichtssaal gerufen. Doch der impfgeschädigte Kläger erscheint nicht, nachdem er aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig während der Beweisaufnahme des ersten Falls den Saal verlassen musste.

Die Anwälte von ihm tragen auch hier den Sachverhalt der Klägerseite mit Verweis auf die Rechtslage dezidiert und ausführlich vor.

Auch hier hört das Gericht aufmerksam zu. Das gleiche gilt für die Gegenrede der Verteidigung, ehe schließlich gegen 11:45 Uhr der Gütetermin für die beiden Biontech Impfschäden beendet wird.

Um 12:30 fand schließlich dann die Verhandlung zum Moderna Impfschaden statt. Die Verteidigung vder Prozessvertreter von Moderna verzichtet auf jeglichen digitalen Schnickschnack und wirkt im Vergleich zur Biontech Verteidigung souveräner und gelassener.

Eine dreiviertel Stunde später ist auch dieser Termin beendet.

Im nächsten Schritt wird wohl abseits der Öffentlichkeit dann die medizinische Ebene hinsichtlich der Kausalität der Impfschäden und deren rechtliche Würdigung in den Fokus rücken, ehe es dann im weiteren Verlauf zu einem Urteil kommen wird.

Der zuständige Senat am Landgericht machte einen sachlich neutralen Eindruck auf mich. Zeigte sich interessiert für den Vortrag der Ankläger und hörte durchgehend aufmerksam zu.

Ob es den Geschädigten am Ende Wiedergutmachung bringt bleibt hingegen offen.

Das einzige was mich interessieren würde ist, ob man als Verfahrensunbeteiligter selber in solch einer öffentlichen Sitzung eine Stellungnahme im Hinblick auf die medizinische Ebene bei Gericht zu Protokoll geben darf.

Schlussendlich hab ich es mir verkniffen um nicht die rechtliche Beweisführung der Klägerseite zu unterbrechen und zu stören.

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