Petra Hinz ist eine Straftäterin - nicht nur weil sie gelogen hat, sondern auch weil Sie die Wähler wiederholt und fortlaufend vorsätzlich getäuscht hat und für sich in Anspruch nahm eine Volljuristin zu sein. Da helfen - nach dem ihre Lügen aufgedeckt wurden - auch keine großspurigen Entschuldigungen. Bemerkenswert an dieser verlogenen Ansicht ist, dass scheinbar fehlende Unrechtsbewusstsein einer Petra Hinz, die auf ihrer Webseite nun auch noch gegen jene wettert die anonym sie ihres strafbaren Verhaltens überführt haben. Dabei sind nicht jene die Übeltäter, die sie ihrer Lügen überführt haben, sondern sie selber, die über Jahrzehnte die Menschen in ihrem Wahlkreis vorsätzlich getäuscht und hinters Licht geführt hat.
Nicht nur dass Frau Hinz gegen § 132a StGB verstossen hat, in dem sie eine Berufsbezeichung für sich in Anspruch nahm, mit der sie sich einen Sitz im deutschen Bundestag über geschlagene 11 Jahre ergaunerte und somit entsprechende persönliche - auch materielle - Vorteile für sich zog - auch § 108 StGB zum Tatbestand der Wählertäuschung kann als erfüllt angesehen werden. Sollte sie sogar über Jahre auf Grund ihrer Lügen erpresst worden sein, ohne die Polizei und die Staatsanwaltschaft einzuschalten und ihr strafbares Fehlverhalten zu zugeben, dann wären sicherlich noch weitere Straftatbestände zu prüfen. Angesichts des wiederholten Wahlbetruges und des Vorsatz mit der die Wähler getäuscht wurden, wäre selbst eine Geldstrafe auf Grund der Schwere der Tat nicht ausreichend. Selbst 1 Jahr oder 2 Jahre Gefängnis, sind für derart schwere Vergehen, meines Erachtens nicht geeignet eine abschreckende Wirkung zu haben. Gleichwohl ist die Staatsanwaltschaft gut beraten hier auf Grund des jahrelangen Wahlbetruges, der erst durch Dritte - und nicht durch Einsicht von Frau Hinz - aufflog entsprechend zu ermitteln und Anklage zu erheben.
Es kann nicht angehen, dass in diesem Land, Lügner und jene die Wähler täuschen, sich lukrative Positionen im Bundestag und im öffentlichen Leben über mehr als 10 Jahre ergaunern - und dann am Ende straffrei ausgehen. Sollte Frau Hinz nicht in den Bunker gehen, dann ist klar, dass der Rechtsstaat in Deutschland nicht einmal bei basalen Straftaten funktioniert....
Vermutlich ist der Fall Hinz nur die Spitze eines Eisberges. Ich will gar nicht wissen, wie lange die Parteiführung der SPD bereits bekannt war, dass ihre Bundestagsabgeordnete ungeniert und skrupellos die Bürger und Wähler angelogen hat.
Das die Lügen nicht schon vorher internen Kreisen bekannt waren, kann ich mir kaum vorstellen. Offenbar versuchte man bis in die Parteispitze lange Zeit die Vorkommnisse zu vertuschen. Es ist aber symptomatisch für eine verlogene Politikerkaste, dass eine wie Petra Hinz, die Bürger nach Strich und Faden ausnimmt und sich entsprechend hohe Bundestagstantiemen über mehr als 1 Jahrzehnt in die eigene Tasche steckt. Sowas ist meines Erachtens hochgradig kriminell. Hier hat jemand versucht mit dem Führen falscher Titel, sich eine materiellen Vorteil zu erschleichen und hat dies über geschlagene 11 Jahre geschafft. Ein Bankräuber geht für wesentlich geringere Vergehen, einige Jahre länger in den Knast. Hier besteht in Sachen Strafmaß erheblicher Nachbesserungsbedarf....
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