Samstag, 9. Mai 2020

Das Bundesverfassungsgericht legt die Grundlage für einen DEXIT...


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Der 6. Mai 2020 geht in die Geschichte der Justiz ein... - Bildquelle: pixabay
Liebe Freunde des Friedens und der Freiheit,
liebe Freunde der Liebe und des Glücks,
liebe Mitleser,
mit einem wahrhaft historischen vor allem aber überraschenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 6. Mai in der letzten Woche die Illegitimität der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Fragen der Beteiligung der Bundesbank bei der verfassungswidrigen Staatsfinanzierung in Europa via EZB festgestellt. Ein Urteil, dass unter Federführung des Verfassungsgerichtspräsidenten Vosskuhle an seinem letzten Tag als Verfassungsgerichtspräsident, so nicht zu erwarten war.
Schliesslich hatte Vosskuhle in den zurückliegenden 12 Jahren so fragwürdige, das Wohl des deutschen Volkes beschädigende Entscheidungen zum ESM oder auch EFSF quasi durchgewunken und damit den Sparern und Bürgern in Deutschland - vor allem aber den kommenden Generationen - enorme Schäden zugefügt.
Das Vosskuhle und die anderen Richter ein solches Urteil fällen, war mit Blick auf die de facto vorliegende fehlende Gewaltenteilung in Deutschland und die illegitime Ablehnung zahlreicher Verfassungsbeschwerden von Bürgern dieses Landes, so nicht zu erwarten und ist genau deshalb umso bemerkenswerter.
Doch woher kommt der Sinneswandel der Karlsruher Richter nach jahrelangen fragwürdigen Entscheidungen zum Schaden des gesamten deutschen Volkes?
Nun - vermutlich hatte der auscheidende Verfassungsgerichtspräsident an seinem offiziell letzten Arbeitstag nichts mehr zu verlieren und wollte mit dem Urteil die vom Verfassungsgericht in den zurückliegenden Jahren angerichteten Schäden zu Lasten des deutschen Volkes abmildern. Vielleicht fürchtet Vosskuhle aber auch, dass sich das Volk eines Tages, wenn der Tag der Abrechnung für die Eurozone kommt, dass sich die neuen Machtstrukturen in Deutschland gegen ihn wenden könnten oder gar der Pöbel sich seiner erinnert mit entsprechend unangenehmen Folgen für ihn.
Denn auch für Vosskuhle - erst Recht als Mitglied eines Verfassungsorgans - gilt, dass alle Macht vom Volke ausgeht und auch für ihn im Falle einer zukünftig festgestellten vorsätzlichen Beugung des Rechts und vor allem im Falle einer grundgesetzwidrigen Amtsführung jahrelange Gefängnisstrafen drohen - wobei diese dann nicht unter 10 Jahren ausfallen dürften.
Auch Vosskuhle und allen anderen Richtern beim Bundesverfassungsgericht dürfte es inzwischen nicht entgangen sein, dass in zunehmender Breite in Teilen der Bevölkerung inzwischen sich ein Bewusstsein zum Schutz der Grundgesetz ausgebildet hat und dass der Souverän mit all jenen, welche versuchen das Grundgesetz auszuhebeln keine Gnade kennen wird - erst recht nicht, wenn diese vorsätzlich und wissentlich gegen das Grundgesetz in ihrer Amtszeit verstoßen haben sollten, was im übrigen nicht nur für Richterämter gilt, sondern auch für jeden Staatsbediensteten, insbesonder aber Beamte, deren Aufgabe es ist sich gerade als Diener des Volkes nach den Vorgaben des Grundgesetzes zu richten und denen es unter Strafe und mit voller persönlicher Haftung untersagt ist grundgesetzwidrige Gesetze unter Missbrauch des Gewaltmonopols gegen das eigene Volk oder Teile dieses Volkes anzuwenden.
Vielleicht ahnt Vosskuhle aber auch mit Ausbruch der Coronakrise, dass die Tage des Sozialismus gezählt sind und all jene Entscheidungsträger und Machthaber sich eines Tages vor dem Volk höchstselbst für ihre Entscheidungen vollumfassend und persönlich werden verantworten müssen.
Fakt ist aber, dass mit der Entscheidung des BVerfG vom letzten Dienstag einer zukünftigen Regierung die rechtliche Grundlage und Steilvorlage geliefert wird bei weiteren Mandatsverletzungen der EZB zu Lasten des deutschen Volkes, des deutschen Steuerzahlers, des deutschen Sparers und aller kommenden Generationen die europäische Gemeinschaftswährung im Rahmen eines DEXITs zu verlassen.
Kein Wunder also, dass in der EZB Zentrale Lagarde und Konsorten als abgesandte der südeuropäischen Plünderungsverbindungen, man sich offenbar nicht an den Richterspruch aus Karlsruhe gebunden fühlt - sprich die Rechte des deutschen Volkes weiterhin beabsichtigt mit Füssen zu treten.
Was die EU-Komission und deren nicht demokratisch legitimierten Vertreter dann noch im Nachgang raushauen liessen, zeigt vor allem eines inzwischen - der Austritt von Deutschland aus dem Euro ist inzwischen alternativlos geworden. Denn die Rechtsbrecher und Grundgesetzfeinde sitzen wie sich nun herausstellt in erster Linie im EuGH und im EZB Tower. Auch zu diesen Institutionen hat das Grundgesetz in Art. 20 GG eine klare und unmissverständliche Aussage bereits bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland getroffen. Sie lautet - Zitat:
Art. 20 GG:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Kurzum, wer wie die EZB und das EuGH Deutschland abschaffen will und gegen Abs. 1 bis 3 verstößt, handelt nicht mehr im Sinne des deutschen Souveräns sondern ist ein Verfassungsfeind. Jeder Deutsche ist Kraft des Grundgesetzes dazu verpflichtet, jeden der Unternehmungen trifft die freiheitlich demokratische Grundordnung und das Grundgesetz abzuschaffen, Widerstand zu leisten.
Der EuGH und auch die EZB sind somit als Verfassungsfeinde einzustufen und gehören eigentlich unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.
Sollte die EU-Komission nun gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren starten, dann sollte Deutschland erst recht unverzüglich das nach holen, was es schon vor 10 Jahren oder direkt am Anfang hätte tun sollen - nämlich aus der EU und aus dem Euro auszutreten. Denn es zeigt sich dass sowohl der EuGH, wie auch die EZB gegen Art. 20 GG fortlaufend verstoßen und somit das Volk nunmehr verpflichtet ist Widerstand gegen die Verfassungsfeinde zu leisten.
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