Betreff: Diskriminierung und Freiheitseinschränkung von ungeimpften Mitbürgern - 2 G Regeln in Düsseldorf
So., 14. Nov. um 10:52
nachrichtlich auf an NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
Sehr geehrter Herr Keller,
als Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf tragen Sie die Verantwortung für die grundgesetzwidrige Diskriminierung und Grundrechtseinschränkungen von ungeimpften Mitbürgern dieser Stadt. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an die Strafbarkeit des Amtsmissbrauches wie auch den damit einhergehenden Versuch das Grundgesetz und die verfassungsmäßige Ordnung in dieser Stadt auszuhebeln erinnern. Außerdem stellen die Grundrechtseinschränkungen für ungeimpfte Mitbürger eine Nötigung dar sich einer medizinischen Behandlungen zu unterziehen, gegen die sich viele Bürger aus vielfältigen Gründen, die ihnen nicht zugänglich sind, bislang entschieden haben.
Als studierten Juristen sollten Ihnen diese Strafrechtsbestimmungen dieses Landes auch im Hinblick auf den durch ihre Verordnungen/Verfügungen resultierenden Nötigungsaspekt mehr als bekannt sein.
Ich hoffe es ist Ihnen bewusst, dass sie sich mit den von Ihnen zu verantwortenden und wissenschaftlich nicht haltbaren 2 G Regeln für Weihnachtsmärkte in Düsseldorf vollumfassend in strafrechtlich relevanter Weise an den Grundrechten der ungeimpften Bürger der Landeshauptstadt vergehen - ohne dass dafür eine ausreichende wissenschaftliche Evidenz besteht.
Solche Zustände hatten wir bereits schon einmal in diesem Land - nur damals waren es Juden die diskrimiert wurden. Ihnen ist hoffentlich bewussst, dass sie damit das Grundgesetz verletzen und aushebeln.
Von negativ getesteten ungeimpften Mitmenschen gehen bei Aufenthalt im Freien unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygieneregeln meiner Einschätzung nach nicht mehr Gefahren für die Allgemeinheit aus als wie von jeder nicht SARS-CoV-2 positiven Person.
Die von Ihnen angeordneten Übergriffe auf getestete ungeimpfte Bürger sind aus medizinisch wissenschaftlicher Sicht weder verhältnismäßig noch mit Blick auf die Aerosolforschung hinreichend begründet. Zudem ist davon auszugehen, das ungeimpfte Bürger mit Blick auf den Selbstschutz vor einer Ansteckung sich weitaus vernünftiger und verantwortungsbewusster bei Kontakten zu Mitmenschen verhalten, als geimpfte Personengruppen, denen seitens der Amtsträger und Massenmedien seit Wochen suggeriert wird, sie seien durch eine Impfung mit nachweislich fehlendem Fremdschutz und mangelhaften Selbstschutz vor einer Ansteckung bzw. COVID-19 Erkrankung gefeit, was schon seit Monaten nicht dem Stand der internationalen wissenschaftlichen Forschung zur Transmissionseffektivität bei mRNA-Behandelten im Bezug auf SARS-CoV-2 Viren entspricht.
Ich verweise hierbei auf die in der Vergangenheit diesbezüglich erschienen Pubikationen internatiotnal anerkannter Fachzeitschriften wie dem Lancet oder auch dem New England Journal of Medicin (NEJM), welche belegen, dass die von geimpften Menschen ausgehenden Infektionsgefahren im Grunde genauso problematisch sind, wie jene von infizierten ungeimpften Personen. Darüber sollten auch sie als Oberbürgermeister mit engen Kontakten zur universitären Medizin in Düsseldorf auch vollumfassend unterrichtet sein und wissen, dass von ungeimpften Menschen, die negativ getestet sind, nicht mehr Gefahren ausgehen, als von Geimpften, die sich irrsinnigerweise seit Wochen und Monaten gar nicht mehr testen lassen und für die die Politik sogar noch eine Befreiuung von allen Testpflichten installierte.
Aus eigener Praxis und Erfahrung weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass viele Geimpfte sich seit Wochen und Monaten nicht mehr testen lassen, was einem weiteren forcierten und verantwortungslosen Eintrag des SARS-CoV-2 Virus in die Bevölkerung, in Praxen und medizinische Versorgungseinreichtungen und damit dessen Ausbreitung in vulnerable Bereiche erheblichen Vorschub leistet. Dabei dürften vor allem Massenveranstaltungen, wie zuletzt am Karneval, zu einer Explosion der Fallzahlen führen.
Richtig wäre, so denn sie ernsthaft die Inzidenzen herunterbringen wollen, aus seuchenpräventiver Sicht alle Massenveranstaltungen in Düsseldorf unverzüglich abzusagen und für die gesamten Bevölkerung wegen der fehlenden/mangelhaften Wirksamkeit der COVID-19 Impfung im Hinblick auf den Fremdschutz und Selbstschutz die Zahl der Personenkontakte wie auch Testpflichten für Geimpfte vor dem Besuch von Arztpraxen, medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen anzuordnen. Doch genau das passiert nicht und dies schon seit mehr als 2 Monaten.
Die vorgenannte Feststellung gilt insbesondere auch für Karnevalsveranstaltungen, Festivals, Stadionveranstaltungen mit Zuschauerbeteiligung bei denen ein Mindestabstand von 8 Metern zwischen den Menschen nicht eingehalten werden kann. Auch hier ist die Absage von Massenveranstaltung wegen fehlendem Fremdschutz durch mRNA Impfungen dringend anzuraten.
Die 2G Regeln und die damit einhergehende Diskriminierung von ungeimpften Mitmenschen in der Öffentlichkeit sind nach Auffassung des vormaligen RKI Chefs Professor Krüger kein wirksames Instrument zur Seuchenprävention und wissenschaftlich medizinisch nicht begründet oder geeignet einer Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus Einhalt zu gebieten.
Abschliessend darf ich sie explizit daran erinnern, dass die Grundrechte gemäß Art.1-20 GG der Bürger in diesem Land jedem Bürger zustehen und keiner staatlichen oder kommunalen Erlaubnis bedürfen. Die Grundrechte gemäß Art. 1-20 GG unterliegen keiner Erlaubnispflicht von Staatswegen - sie sind uneingeschränkt jedem Bürger dieses Landes zu gewähren, egal ob er beispielsweise Raucher, Nichtraucher, Alkoholiker oder Analkoholiker, Dick, Dünn, Mann, Frau, Muslim, Christ, Geimpft oder Ungeimpft. schwul. heterosexuell usw. ist..
Angesichts des Umstandes, dass inzwischen alle, die sich impfen lassen konnten, geimpft sind, ist ein wie auch immer gearteter Übergriff des Staates oder einer Verwaltung auf ungeimpfte Bürger, wie in ihrem Fall in Düsseldorf, nach meinem dafürhalten von erheblicher strafrechtlicher Relevanz und staatsrechtlich weder hinnehmbar und noch medizinisch ausreichend legitimiert- zumal das Infektionsgeschehen durch ungetestete Geimpfte wie oben bereits ausgeführt meiner Einschätzung nach seit mehreren Wochen bereits forciert wird, weil diese sich für "unverwundbar" halten.
Ich gehe davon aus, dass wegen der bisherigen katastrophalen Fehlentscheidungen auf kommunaler, wie auch auf Bundes- und Landesebene vor allem geimpfte Bürger demnächst massenhaft auf den Intensivstationen landen werden - auch weil die Lockerungen für geimpfte einer forcierten Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus Vorschub leisten werden und die Problematik einer VAED (Vaccine associated enhancement disease) - also eine Impfstoff verstärkten Erkrankung bei geimpften Personen - keine Rechnung bislang getragen wird. Diesbezüglich weise ich Ausführungen aus der wissenschaftlichen Literatur vom letzten Jahr, wie sie zum Beispiel im Nature Magazine veröffentlicht worden sind, hin, wonach jeder Impfdurchbruch als VAED Ereignis zu werten ist. Dies gilt insbesondere bei schweren COVID-19 Erkrankungen bei Geimpften.
Eine 2G Regelung bei Beibehaltung von Massenveranstaltungen wird daher keine Entlastung der Intensivstationen bringen. Die Diskriminierung der ungeimpften möglicherweise längst immunen Bürgern ist für mich vor dem Hintergrund der Geimpftenproblematik und eines zunehmenden "Impfproletentums" unter den Geimpften, nicht mehr nachvollziehbar.
Ich fordere sie daher hiermit auf sämtliche Grundrechtseinschränkungen für Ungeimpfte unverzüglich zu unterbinden und für geimpfte Bürger schärfere Auflagen im Hinblick auf Einhaltung der AHA Regeln, Testung und Quarantänepflicht bei SARS-CoV-2 Infektion zu erlassen, da aus wissenschaftlicher Sicht die fehlende Testung von Geimpften Bürgern und die Lockerungen, wie auch die Aufhebung der Quarantänepflichten für SARS-CoV-2 Infizierte Geimpfte nach meinem Dafürhalten in den letzten Wochen als massgeblicher Treiber eines Ausbreitungsgeschehens in der Bevölkerung inzwischen zu betrachten sind. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der vorgenannten VAED Problematik bei bislang nur als Impfdurchbrüchen deklarierten Erkrankungen von COVID-19 mRNA geimpften Personengruppen.
Sollten die einseitig auf ungeimpfte Bürger ausgerichteten Grundrechtseinschränkungen in Zukunft weiter fortbestehen so ist dies strafrechtlich zu gegebener Zeit bei der späteren Aufarbeitung der Geschehnisse in dieser COVID-19 Pandemie auch in ihrem Fall eingehend zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
xyz xxxxxxx
Facharzt für Augenheilkunde
Edit - die Eingangsbestätigung der Email
Hinweis: Dieser Beitrag dient der öffentlichen Dokumentation von Mitteilungen an staatliche und kommunale Entscheidungsträger, Behörden und Ämter, welche auf die Einhaltung der im Grundgesetz niedergelegten Grundrechte der Bürger zu achten haben. Die Dokumentation dient auch als Informationsquelle für die spätere Aufarbeitung der fortgesetzten staatlichen Übergriffe und des Amtsmissbrauches im Rahmen der COVID-19 Pandemie in Deutschland.
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