Das Bundesverfassungsgericht beschädigt elementare Grundrechte von Kindern
Mit einem Skandalurteil und einer mehr als fadenscheinigen Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht nun das endgültige Urteil zur Masernimpfplicht in Deutschland gefällt.
Das Urteil, dass die vorsätzliche Körperverletzung von Kindern durch den Staat vorsieht und dies mit der auf Grund der Migrationspolitik vollkommen realitätsfernen Annahme einer angestrebten Ausrottung der Masern schlussendlich begründet, steht wissenschaftlich auf äußerst tönern Füssen.
Tönern deshalb, weil die grundgesetzwidrige Aushebelung der Grundrechte der Kinder und Eltern mit der selten auftretenden Masern Encephalitis begründet wird und dabei die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten beiden Jahrzehnte zu den oncolytischen - sprich die Krebszellen zerstörenden Eigenschaften von Maserninfektionen - kurzerhand aussen vorlasst.
Es gilt als gesichert und das schon seit längerem, dass eine durchgemachte Maserninfektion in der Kindheit langfristig das Lebenszeitrisiko für Leukämien und andere Tumorerkrankungen deutlich reduziert.
Meines Erachtens ist davon auszugehen, dass die Masernimpfplicht daher langfristig mehr Todesopfer durch einen Anstieg an Krebserkrankungen bei den Geimpften zur Folge haben wird, als die Masern selbst in Form einer alles in allem seltenen - leider oft dann tödlichen - Encephalitis auszulösen im Stande sind.
Zudem wird durch die Impfpflicht von Kindern diesen der Zugang zu einer potentiell lebensrettenden Therapie mit oncolytisch wirksamen Masernviren im Falle einer Krebserkrankung in der Zukunft verwehrt und somit seitens des Staates und seiner Justiz in Form des BVerf-gerichtes die ementaren Grundrechte auf Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit beschädigt.
Für viele Masernzwangsgeimpfte wird dieses Urteil bei steigendem Lebenszeitrisiko für Krebserkrankungen zugleich ein Todesurteil darstellen, da eine Krebstherapie mit oncolytisch wirksamen Masernviren durch die Impfung wirkungslos werden dürfte und als mögliche Behandlungsoption für die Krebskranken in Zukunft nicht mehr zur Verfügung steht.
Das Masernimpflichturteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt damit eine Agenda des Unrechts in Deutschland, welche meiner Meinung nach als vorsätzlicher Massenmord inzwischen eingestuft werden muss und dabei langfristig mehr Todesopfer zur Folge haben wird als die Masern selbst.
Evolutionsbiologisch betrachtet hat die Koexistenz des Menschen und von Masern in der Kindheit dem Überleben der Menschheit einen Überlebensvorteil beschert, welcher nun mit Blick auf den langfristig zu erwartenden Anstieg der Krebserkrankungen bei Maserngeimpften in einem weiteren vom Sozialismus und Faschismus initiieren illegtimen Menschenversuche konterkariert wird.
Schlimm genug, dass das Bundesverfassungsgericht heute die Grundrechte der Kinder vorsätzlich ohne wissenschaftliche Grundlage - ebenso wie deren Recht auf Leben - beschädigt hat, viel schlimmer wiegen bei diesem Skandalurteil die langfristig tödlichen Risiken für die Betroffenen, welche durch einen Anstieg der Krebserkrankungen erzeugt werden.
Die Richter in Karlsruhe haben mit der Legitimierung heute Tausende und Abertausende junge Bürger dieses Landes sinnbildlich mit Blick auf die zu erwartenden steigende Tumorprävalenz in der Zukunft bei Maserngeimpften hingerichtet
Ein Anstieg der Leukämien und anderer Krebserkrankungen dürfte in den kommenden Jahrzehnten daher bei den Zwangsgeimpften unausweichlich bleiben.
Dieses Todesurteil ist daher als Justizskandal der Superlative zu werten und trägt die Handschrift von Jens Spahn und die der von ihm protegierten Pharmakonzerne aber sicherlich nicht die des Grundgesetzes.
Was für eine Schande - unfassbar was sich die Richter in Karlsruhe da herausgenommen haben.
Möge Gott der Allmächtige ihnen gnädig sein, wenn all dies vor einer unabhängigen Justiz eines Tages aufgearbeitet wird.
Peace.
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