Donnerstag, 11. August 2022

Ist Karl der Große auf dem rechten Auge blind?

 


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Medizinische Grundsatzüberlegungen zum Auge von "Karl dem Großen"
 
Bildquelle - pixabay

Sein Herz schlägt links - doch auf dem rechten Auge ist er blind...

Karl der Große ist schon seit langer langer Zeit ein politisches Schwergewicht. Erst vor kurzem machten Gerüchte die Runde wonach der nackte Möchtegern Kaiser von Deutschland als Folge einer vierfachen Genspritzenthetapie an seinem rechten Auge so schwer erkrankt sei, dass er notfallmäßig operiert werden musste.

Natürlich ist dies nur ein Gerücht und aus augenärztlicher Sicht höchst unwahrscheinlich - gemeinhin die Operation des rechten Auge von Karl dem Großen in Deutschland folglich kein von Biontech und Co verursachter Impfschaden, sondern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Folge einer anatomischen Fehlbildung und Degeneration der menschlichen Ausstülpung des Gehirns, welches allgemeinhin in unserer Spezies als Sehorgan in Erscheinung zu treten pflegt.

Hat der berühmte Professor seine eigene Netzhautablösung zu spät erkannt?

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Wer gute Augen hat und über entsprechende Erfahrungswerte in seinem Fachgebiet verfügt hat bereits vor vielen Jahren als aufmerksamer Beobachter festgestellt, dass Karl als Brillenschlange gern in der Öffentlichkeit lustwandelt. Die sphärischen Abberationen seiner Brille auf Pressefotos lassen darauf schließen, dass Karl der Große seit vielen Jahrzehnten unter einer extremen Kurzsichtigkeit von Schätzungsweise -5 dpt bis -6 dpt leidet und mutmaßlich noch einen astigmatischen Brechungsfehler in seiner Optik vorzuweisen hat.

Als weiter Informationsbestandteile liegen uns ein postoperativen Pressefoto sowie der Hinweis auf eine notfallmäßige Operation vor.

Ein Glaukomanfall kann bei Karl dem Großen mit.an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, da bei hoher Myopie - sprich Kurzsichtigkeit ein Winkelblockglaukom mit Engwinkelsituation in der augenärztlichen Praxis so gut wie nie vorkommt. Winkelblockglaukome sind wenn dann am ehesten bei hyperopen Fehlsichtigkeiten mit Brillenwerten von +1 und höher anzutreffen - sprich bei weitsichtigen Menschen.

Die Kombination aus Notoperation am Auge, starker Kurzsichtigkeit und der postoperative Aspekt des operierten Auges lassen daher auf eine retinale Problematik beim deutschen Gesundheitskaiser schließen - sprich auf ein akutes Netzhautproblem im Sinne einer Netzhautablösung schließen.

Wenn Karl der Große deswegen notfallmäßig operiert werden musste, dann nur weil er unfähig und/oder nicht Willens war die Frühsymptome (Blitzen, Russflocken die herunter regnen, Spinnweben vor dem Auge, Schatten/Wolke, die sich wie ein Vorhang vor das Auge schiebt usw.) einer Amotio retinae ernstzunehmen und fachärztlich rechtzeitig abklären zu lassen.

Rechtzeitig erkannt hätte vermutlich eine einfache Laserbehandlung weitere kostspielige und die Gesundheitsinfrastruktur belastende operative Maßnahmen und sekundäre Belastungen des Gesellschaftskörpers, wie zum Beispiel der Arbeitsausfall zu Lasten des Steuerzahlers vermieden werden können.

Doch mutmaßlich hat Karl der Große während des Studiums der Medizin geschlafen.

Ein fähiger Arzt hätte eine Netzhautablösung sicherlich vor dem Auftreten einer OP-Indikation erkennen können, es sei denn die Ausstülpung des Gehirns bei Kaiser Karl war so massiv degenerativ verändert und mit Löchern in der Retina (Lochketten und Riesenrissen) übersät, das selbst bei frühzeitiger Diagnose eine Operation in Vollnarkose unabwendbar gewesen wäre.

Wenn Kaiser Karl, der Covid-19 General, zu lange mit der Vorstellung beim Augenarzt gewartet hat, dann dürfte er auf dem rechten Auge praktisch blind sein, sprich nur noch über ein Orientierungsauge verfügen.

Zwar beeinträchtigt ein solcher Ausfall der Sehfunktion auf dem rechten Auge sicherlich nicht nur die kurzsichtige Politik von Karl dem Großen, sondern auch und im besonderen seinen Lebensalltag. Denn bei funktioneller Einäugigkeit nach einer solchen Operation darf Kaiser Karl für mindestens 3 Monate nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

Dies gilt insbesondere dann wenn sein linkes Auge von Natur aus bereits nicht mehr Anlagebedingt über ein volles Sehvermögen verfügt oder durch myopische Degenerationen derart beschädigt ist, dass nicht einmal mehr eine funktionelle Einäugigkeit besteht. In dem Fall besteht dann lebenslanges Fahrverbot.

Da ist es nur gut, dass sein Herz - Gott Lob - immer noch auf der linken Seite schlägt.

Am Ende geht halt nichts über grüne Augen...

Licht & Liebe.

Peace.

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Hinweis: Dieser Beitrag ist Satire!

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