Jetzt geht es los - zunächst brechen ranghohe Politiker, zum Teil ausgebildete und studierte Juristen, von denen man annehmen muss, dass sie das Grundgesetz auswendig herunter beten können und die Gesetzeslage in Europa kennen vorsätzlich die Gesetze in Deutschland und befeuern eine illegale Masseneinwanderung, berauben den mündigen deutschen Bürger zunehmend seiner Freiheitsrechte und jetzt auch erstmals seiner Eigentumsrechte.
Dies erinnert an Zeiten des Natinalsozialismus, wo Juden ihre Wohnungen verlassen mussten und ebenso enteignet wurden um Platz für Faschisten zu machen. In Hamburg vergewaltigt der Staatsapparat erstmalig seit dem zweiten Weltkriieg systematisch und geplant, seine Bürger und dies in einem nicht unerheblichen Umfang unter mehr als fadenscheiniger Begründung. Auch dies ein ganz klarer Verstoß gegen Art. 14 Grundgesetz. Denn der Bruch des Grundgesetzes in zentralen Fragen der illegalen Migrationspolitik, rechtfertigt nicht die Anwendung grundgesetzwidriger Massnahmen und die Eingriffe in zentrale Fragen des Eigentumsrechts - im Gegenteil. Kommunen, die Immobilienbesitzer enteignen, um eine grundgesetzwidrige Politik zu stützen, verletzen durch solche Massnahmen mit denen sie den Fortbestand grundgesetzwidriger Handlungen des Bundes stützen, ebenso grundgesetzwidrig und sind vielmehr verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die fortlaufenden Verstöße gegen geltende Gesetze in Europa und in Deutschland im speziellen, umgehend unterbunden werden, ggf. auf dem Rechtsweg. Da letzteres nicht passiert um die staatsgefährdenden Eingriffe der Bundesregierung in die innere und äussere Sicherheit der Bundesrepulik zu unterbinden, sind auch alle Enteignungen als rechtswidrig zu betrachten, da sie mit grundgesetzwidrigen Handlungen begründet werden und erfolgen.
Der Umstand, dass die Exekutive auf Bundesebene durch zahllose Rechtsbrüche eine Situation geschaffen hat, die den illegalen Aufenthalt Hundertausender Personen, mit oft ungeklärter Identität innerhalb der Landesgrenzen ermöglichen, rechtfertigt nicht die Eingriffe in zentrale Eigentumsrechte des deutschen Volkes, da es für solch tiefgreifende Eingriffe in das Eigentumsrecht wegen der Unrechtmässigkeit des Aufenthaltes der Armutsmigranten keine rechtliche Grundlage gibt - im Gegenteil - die Hehlerei der Kommunen mit Wohneigentum der Bürger auf Basis illegaler Massenmigration nach Europa stellt den Versuch dar, das Grundgesetz weiter auszuhebeln und ist entsprechend auch strafrechtlich zu verfolgen, bei all jenen, die weitere Enteignungen in Deutschland planen.
Angesichts der Möglichkeit des Staates Internierungslager grenznah zu errichten, die nicht in die Eigentumsrechte der Bürger eingreifen und gegen das Grundgesetz verstoßen, ist daher auch jede Enteignung wie in Hamburg als rechtswidrig einzustufen, und im Falle von Zwangsmassnahmen zu Lasten des Eigentümers, auch noch als Nötigung anzusehen.
Die Staatsorgane gefährden nun nicht nur die innere Sicherheit in Deutschland und Europa, sondern auch die Eigentumsrechte einer ganzen Nation - nnd argumentieren dabei auf Basis rechtswidriger Eingriffe auf nationaler, wie auch supranationaler Ebene. Im Grunde ein Fall für die Justiz. Denn die Enteignung in Hamburg stellt eine staatliche Willkürmassnahme dar, welche die Existenz der Betroffenen die enteignet werden, nachhaltig gefährdet.
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