Vielleicht sollte die Bundeskanzlerin mal das Grundgesetz durchlesen und hierbei die Präambel nicht einfach übergehen. Denn dort ist genau definiert, wer in Deutschland das Volk ist und wer nicht zum Deutschen Volk zu rechnen ist. Die Formulierung ist eindeutig und steht im klaren Widerspruch zu den jüngsten demagogischen Bemerkungen der Bundeskanzlerin die allen ernstes versucht sich mit ihren Ansichten über das Volk über das Grundgesetz zu stellen. So nicht Frau Merkel, so nicht. Das Grundgesetz definiert den Volksbegriff für Deutschland klar und eindeutig. Zur Erinnerung:
- "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
- Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."
- (aus der Präambel des deutchen Grundgesetzes)
- Demnach sind Drittstaatsangehörige, die sich illegal in Deutschland aufhalten nicht Teil des deutschen Volkes. Was soll also das Gelabber Frau Merkel und solche Parolen der Volksverdummung, wie sie schon Adolf Hitler abgelassen hat. Der sagte "Ein Volk..."
- Sie sagen "Alle sind das Volk..." Das ist nicht nur anmassend und verlogen - das ist vorsätzliche Missachtung des Grundgesetzes, wo der Begriff des Volkes für Deutschland klar definiert ist. Was glauben Sie woran mich solche Aussagen erinnern - genau an Faschismus der schlimmsten Art...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen