Montag, 7. Oktober 2019

Weltfrieden in Gefahr - Deutschlands Bundesregierung unterstützt illegalen Angriffskrieg der Türkei...

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Bildquelle - pixabay
Liebe Freunde der Freiheit und des Friedens,
liebe Freunde der Liebe und des Glücks,
liebe Mitleser,
die Bundesregierung unter Federführung der Bundeskanzlerin unterstützt mit Bürgschaften und Waffenlieferungen in die Türkei sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung eines illegalen Angriffskrieges, der zudem in Anbetracht der noch ausstehenden Zahlungsunfähigkeit der Türkei mit Milliarden an Steuergeldern über eine Hermesbürgschaft unterstützt wird.
Unter Wirtschaftsminister Altmaier wurden dabei allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres - trotz der kriegerischen und völkerrechtswidrigen Aktivitäten der türkischen Streitkräfte Waffenlieferungen in Höhe von über 180 Millionen Euro in die Türkei genehmigt, nachdem bereits im Vorjahr für mehr als 240 Millionen Euro grundgesetzwidrige Rüstungsexporte in die Türkei erfolgten.
Die Waffenlieferungen sind nicht nur verfassungswidrig, sie verstoßen ebenso auch gegen die Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen und sind somit strafrechtlich wie auch völkerrechtlich für alle Beteiligten, die den Krieg der Türkei gegen Syrien somit unterstützen von Relevanz.
Denn das Grundgesetz verbietet den Machthabern in Deutschland jeglichen Bruch des Völkerrechts und die Vorbereitung wie auch die Führung eines Angriffskrieges.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 26

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Nach Abschaffung des §80 StGB im Dezember 2016 durch das Kabinett Merkel ist nunmehr durch die zuständige Generalbundesanwaltschaft das Völkerrechtsstrafgesetzbuch anzuwenden, sobald bekannt wird, dass eine juristische Person oder Organisation durch ihre Aktivitäten das friedliche Zusammenleben der Völker stört und sich an der Vorbereitung eines Angriffskrieges beteiligt.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
  1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
  2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
    (3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
    (4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
    (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Auf Grund der Schwere der grundgesetzwidrigen Handlungen der Bundesregierung im Kabinett Merkel, welche in Form von Waffenlieferungen an Kriegsführende Nationen nicht nur das Grundgesetz sondern auch das Völkerrecht verletzen und somit den Weltfrieden gefährden, ist mit Blick auf die besondere Schwere der erfolgten Rechtsverstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen meines Erachtens eine strafrechtliche Verfolgung vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag für alle an den Rüstungsexporten beteiligten Personen einzufordern.
Hier ist die Generalbundesanwaltschaft in der Pflicht. Denn es besteht die reale Gefahr, dass mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf Syrien durch die Türkei Deutschland selber zu einem Kriegsgebiet wird.
Die Vorbereitungen des Technischen Hilfswerkes auf einen Krieg in Deutschland signalisieren ebenso eine dramatische Verschlechterung der Sicherheitslage in Europa und in Deutschland im speziellen.
Wer die grundgesetzwidrigen Handlungen der Politik weiter durchgehen lässt macht sich ebenso strafbar im Sinne des Grundgesetzes.
Die Verletzung der Menschenrechte ist vollkommen inakzeptabel - und dies in jeder Beziehung.
Es muss sehr verwundern, dass die Bevölkerung in diesem Land diese Verstöße gegen die Menschenrechte weiterhin einfach so schweigend durchgehen lässt. Die kommenden Generationen werden die Überlebenden der anstehenden Katastrophe zu Recht fragen, wie sie all dies habe zulassen können und sogar noch mit Steuergeldern unterstützt haben.
Wir stehen vor einer wirklich dunklen und katastrophalen Epoche in Deutschland und Europa, wenn diese Entwicklungen nicht alsbald gestoppt und die Politik für ihre völkerrechtswidrigen Handlungen, ebenso wie die Militärs zur Rechenschaft gezogen werden.
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PEACE!
Quellen:

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