Freitag, 1. März 2019

Europawahl 2019 - ich bin so frei...




Liebe Freunde des Friedens und der Freiheit,
ich bin so frei und werde nicht mehr wählen gehen, es sei denn ich beabsichtige doch noch eine Verfassungsbeschwerde einzureichen gegen die Illegitimität von Wahlen in Deutschland und Europa.
In knapp drei Wochen ist es nämlich wieder soweit - eine Kasperleshowveranstaltung namens Europawahl , anders kann man es nicht nennen - soll als Beruhigungspille für die Massen medial dem de facto vom Willkürsozialismus entmachteten Individuum in Europa eine Scheindemokratie vorgauckeln.
Wer glaubt, dass Wahlen etwas an der Willkürpolitik von illegitim gewählten Parteimarionetten in Europa etwas ändern, der soll sich ruhig bei der Europawahl austoben und sich der mehr als naiven Illusion hingeben, dass die Rechtsbrüche in Europa durch Teilnahme an einer Scheinwahlveranstaltung einer ebenso inzwischen real existierenden Schein- und Fassadendemokratie fortan unterbleiben.
Allen anderen, die nicht diese Schlaftablette der Scheinintellektuellen und Blender in den Medien, die ex post vom Wähler durch eine hohe Wahlbeteiligung für ihre andauernden Rechtsbrüche legitimiert werden wollen, schlucken wollen, rate ich der Europawahl und allen anderen Wahlen auf Bundes- und auch Landesebene fortan bewusst fernzubleiben und zwar solange bis eine nach dem Grundgesetz legitim gewählte Regierung die Amtsgeschäfte in Deutschland wieder aufnimmt, was seit dem 14. August 1949 de jure nun mal nicht der Fall ist.
Denn seit dem 14. August 1949 werden in Deutschland Anscheinsregierungen gewählt, welche formaljuristisch massiv gegen die Bestimmungen des Art. 19 (1) des Gundgesetzes verstoßen, in dem inzwischen auf EU Ebene, ebenso wie auf nationaler Ebene, die elementaren Grundrechte der Bürger vorsätzlich und fortgesetzt verletzt, ausgehölt und letztendlich schleichend beseitigt werden.

So heisst es unter anderem im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 19 (1):
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Da der letzte Satz des Art 19 GG (1) in den Wahlgesetzen der Bundesrepublik Deutschland seit 14. August 1949 nicht vollzogen wird, in dem die Einschränkung der Gleichheit der Bürger bei der Wahl und deren Kandidatur zu einer Wahl massiv durch  dem Grundgesetz gegenüber nachrangige Gesetze eingeschränkt wird, sind wegen der fehlenden Hinweise auf die Einschränkung dieses Grundrechtes nach Massgabe Art 19 (1) des GG alle Wahlen in Deutschland illegitim und somit verfassungswidrig. Die daraus hergeleiteten Machtansprüche der derzeit und auch früher amtierenden Politiker sind wegen der vorsätzlichen und seit Jahrzehnten begangenen Verletzung der durch das Grundgesetz normalerweise garantierten Rechtsordnung ebenso entsprechend rechtswidrig, wie auch alle seit dem 14. August 1949 verabschiedeten Gesetze und abgeschlossenen Verträge zwischen den Anscheinsregierungen nach 1949 bis heute und anderen Vertragsstaaten.

Durch einen Wahlboykott der Europawahlen können sie als Bürger ex post den Unrechtspraktiken der EU-Oberen und ihrer Diktatur die Legitimation entziehen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass auf den Wahllisten hinter ihrem Namen kein Kreuz über die Wahlteilnahme gemacht wird, denn damit legitimieren sie ggf. die Unrechtsbeschlüsse einer auf Unrecht erschaffenen Organisationsstruktur die gegen die Grundrechte und das Grundgesetz in Deutschland verstoßen.
Statt sich alle 5 Jahre mit einer Anscheinswahl auf Europaebene ruhigstellen zu lassen, empfehle solchen Show- und Verdummungsaktionen der EU-Diktatur fernzubleiben und dafür in Zukunft sich regelmäßig an ordnungsgemäß und friedlich ablaufenden Demonstrationen bis hin zur Teilnahme an Arbeitsniederlegungen in ganz Europa zu beteiligen.
Denn die einzige Sprache die der Sozialismus und dessen Unrechtspraktiken verstehen ist Widerstand gegen jede nur denkbar totalitäre Form des EU-weiten Machtmissbrauches.
Da alle EU-Verträge, die nach dem 14. August 1949 abgeschlossen wurden, de jure in Deutschland nichtig sind, ist auch die anstehende Europawahl reine Zeitverschwendung, weil sie ein auf Unrecht basierendes Rechtssystem nicht legitimiert und auch niemals legitimieren kann.
Denn jedes Recht, dass auf Unrecht beruht bleibt Unrecht und mögen die Ziele solcher auf Unrecht erschaffenen Gesetze und Bestimmungen in Europa noch so edel erscheinen, sie bleiben gleichwohl praktiziertes und von langer Hand geschaffenes Untrecht.
Wenn die Basis das Unrecht ist - und die ist es in Deutschland auf Grund der Illegitimität sämtlicher Regierungen und Parlamente, die durch grundgesetzwidrige Wahlen seit dem 14. August 1949 sich selbst nach Vorbild nationalsozialistischer Strukturen zu Willkürorganisationen ernannt und erschaffen haben - dann ist auch die kommende Europawahl eine vollkommen illegitime Veranstaltung des praktizierten Unrechts auf paneuropäischer Ebene.
Diesem Unrecht durch die Abgabe der eigenen Stimme im Nachgang der historischen Rechtsbrüche in Deutschland eine Anscheinslegitimität zu erteilen ist genauso verwerflich, wie der Versuch eines Bankers oder Politiker sich auf Kosten der Allgemeinheit ein schönes und gutes Leben zu machen ohne jemals für mögliche begangene Verbrechen zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Auch im Hinblick auf die Unterstützung von illegalen Angriffskriegen durch den EU.- Unrechtsapparat - sollte der Wähler durch Wahlverweigerung bei der Europawahl seinen elementar zu schützenden Grundrechten zusätzliches Gewicht verleihen.
Daher kann für die Europawahl und ebenso wie für alle anderen Wahlen nur folgendes bis zur Wiederherstellung der Rechtsordnung nach Massgabe des Grundgesetzes lauten:
Geht nicht wählen! Geht demonstrieren - für Frieden, Recht und Freiheit!
Alles andere ist nichts als Blenderei eines faschistoid anmutenden Systems aus Korruption und persönlicher Vorteilsnahme all derer die sich zur Wahl stellen lassen und von den Steuerzahlern für den Rest ihres Lebens alimentiert werden wollen - und dass auf Grundlager illegitimer Rechtsbeugung in unzähligen Fällen und massiven Verstößen gegen die Grundrechte der Europäer und des Individuums...
Und wenn jemand glaubt die Stimme eines Deutschen Bürgers hätte in dieser Showveranstaltung namens Europawahl auch nur irgendein Gewicht, dem sei gesagt, dass die Stimme eines Zyprioten mehr Gewicht hat als die von 86 Deutschen...
Nein - diese Europawahlen haben mit Europa und einer Demokratischen Gesellschaftsform nichts zu tun - und schon gar nichts mit Zukunftsgestaltung oder gar legitimen Mitspracherechten des Souveräns...

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