Freitag, 27. März 2015

Nachlese zum Absturz des Aribus A 320 in den Alpen...

Inzwischen mehren sich die Zeichen, dass der Absturz des A320 in den Alpen die Folge eines Systemversagens war. Systemversagen insofern, als dass Massnahmen zur Prävention eines personell bedingten Flugzeugabsturzes wissentlich nicht getroffen wurden.

Was in den USA und Kanada seit vielen Jahren gesetzliche Pflicht ist, nämlich stets das Cockpit mit zwei Personen zu besetzen, wurde offenbar in Europa nicht umgesetzt und auch nicht von den Airlines umgesetzt. So ist eine Fluggesellschaft in den USA oder Kanada gesetzlich verpflichtet stets 2 Personen im Cockpit zu haben. Sollte beispielsweise wie beim Absturz des A320 einer der Piloten das Cockpit verlassen, um beispielsweise einem menschlichen Bedürfniss nach zugehen, so darf er dies in den USA oder Kanada nur, wenn ein Mitglied der Boardbesatzung als zweite Person im Cockpit der Maschine anwesend ist.

Genau dies erfolgte aber im Fall des Absturzes der German Wings Maschine nicht. Der Pilot verliess das Cockpit und der möglicherweise psychisch gestörte Co-Pilot schickte sich und alle an Board befindlichen Menschen vorsätzlich in den Tod. Ob er dabei beispielsweise unter Drogeneinfluss stand bleibt ebenso unklar. Denkbar ist dass der Co-Pilot eine Psychose hatte, die nicht adäquat therapiert wurde. Ebenso käme ein Gemütsleiden in Frage.

Ungeachtet der Fragen inwieweit der Co-Pilot den Absturz zu verantworten hat, so dürfte er im Falle eines akuten psychotischen Schubes schuldunfähig gewesen sein. Schuld trifft einzig und allein den Betrieber der Fluglinie, der in Nordamerika bereits gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards zur personellen Besetzung des Cockpits mit zwei Personen, schlichtweg nicht auf europäischen Boden umgesetzt hat. Wäre dies erfolgt so würden die 150 Menschen, die dieser Woche verstorben sind, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch am leben sein. Dem verstorbenen Piloten kann man höchstens vorwerfen, dass er durchaus als Chef des Fluges in der Lage gewesen wäre einen Flugbegleiter für die Zeit seiner Abwesenheit ins Cockpit zu beordern. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass ein Pilot sehr wohl über die gesetzlichen Bestimmungen in den USA informiert ist. Nur weil sie auf europäischer Ebene nicht gesetzlich niedergeschrieben sind, heisst es nicht, dass man sie nicht anwenden sollte.

Die Folgen der mangelnden Sorgfalt im Umgang mit den ihm anvertrauten Seelen musste der Pilot daher mit seinem eigenen Leben bezahlen. Unverständlich bleibt, warum auf europäischer Ebene die US-Standards in Sachen Luftsicherheit nicht einfach übernommen wurden und gesetzlich festgeschrieben wurden.

Es ist zu vermuten, dass hier Lobbysten der europäischen Fluglinien eine entsprechende verschärfte Gesetzgebung zur Flugsicherheit verhindert haben. Wahrscheinlich wären durch eine solche Massnahme marginale Kostenerhöhungen für Airlines angefallen, welche die Profite im Billigflugsektor und damit die Margen gesenkt hätten. Die Profitgier der Billigflieger mussten 150 Menschen mit ihrem Leben bezahlen.

Doch wir sollten uns bewusst machen, dass der globalen Verschuldungsorgie und der Profitgier der angloamerikanischen Großfinanz jeden Tag rund 25000 Menschen zum Opfer fallen. Dies entspricht rund der Opferzahl von täglich rund 170 Flugzeugabstürzen - und dies jeden Tag.

Im Grunde stürzt für den Profit der Grossfinanz jeden Tag in jedem Land der Erde ein Flugzeug ab - nur zerschellt es nicht an den Bergen - sondern abseits der Mainstreammedien und deren Berichterstattung in den Armenvierteln der hochverschuldeten Entwicklungsländer.

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