Mittwoch, 9. Dezember 2015

Staatsstreich in Deutschland...

Liebe Leserin, lieber Leser,

was wir derzeit in Deutschland sehen ist ein Staatsstreich in Reinkultur. Das besondere an diesem Staatstreich und den Tätern, ist dass er auf nicht militärische Art- und Weise abläuft. Ehe man der Frage nachgeht, wie sowas möglich ist, muss geklärt werden, was ein Staatstreich ist. Hierzu heisst es im Politlexikon - Zitat:

Staatsstreich

 

S. bezeichnet einen verfassungswidrigen (gewaltsamen) Umsturz, mit dem es bereits an der Macht Beteiligten (z. B. Militärs) gelingt, die gesamte Staatsgewalt zu übernehmen (Ggt.: Putsch).


Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.

Zitatende.

Drei Elemente sind Bestandteil eines Staatsstreiches:

1. Wir haben es mit einem VERFASSUNGSWIDRIGEN Umsturz zu tun.

2. Dieser Umsturz kommt durch an der Macht beteiligte Personen und Organisationen zustande.

3. Die gesamte Staatsgewalt wird auf die Putschisten übertragen.

Schauen wir auf die Entwicklung in Deutschland, so kann man feststellen, dass die an der Macht beteiligten Regierungsmitglieder aber auch die mit diesen kollaborierenden Parteiapparate - ähnlich wie das Militär - sich nicht nur verfassungswidrig verhalten und das Grundgesetz gleich mehrfach brechen und bereits gebrochen haben, sondern ebenso die gesamte Staatsgewalt übernommen haben und sowohl die Judikative, wie auch die Legislative kontrollieren. Es werden Entscheidungen und Beschlüsse gefasst, die gegen Recht und Gesetz verstoßen und das Grundgesetz gleich mehrfach aushebeln und damit die verfassungsgemässe Ordnung des Staats in massivster und nicht mehr vertretbarer Weise gefährden und die nicht nur zum Schaden des deutschen Volkes, sonder aller Völker Europas.


An dem Staatsstreich in Deutschland sind ebenso EU-Organisationen als an der Macht beteiligte Institutionen beteiligt, die ebenso gegen die Verfassungsgemässe Ordnung im deutschen Grundgesetz verstossen und mit Gewalt versuchen die Staatsgewalt in Deutschland zu übernehmen - oder diese bereits in Teilen übernomen haben. Es steht zweifelsfrei im Grundgesetz geschrieben, dass jeder der versucht die öffentliche Ordnung nach Vorgabe des Grundgesetzes aufzuheben als Straftäter behandelt werden muss und jeder Bürger verpflichtet ist auf die Einhaltung des Grundgesetzes zu achten und alle möglichen Schritte gegen jeden, der dieses ausser Kraft zu setzen versucht, unternehmen.

Die Rechtsauffassung nach Art. 20 des Grundgesetzes ist durchaus eindeutig und verpflichtet jeden Bürger zum Widerstand gegen jeden der versucht das Grundgesetz ausser Kraft zu setzen.

Zitat aus Wikipedia:

"Absatz 4 Art 20 Grundgesetz:
Das Widerstandsrecht ist mit der Einführung der Notstandsgesetzgebung in das Grundgesetz 1968 eingefügt worden. Der Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu zerstören, ist somit rechtlich abgesichert.
Strittig ist, wann dieses Recht greift. Nach einer Meinung greift es bereits, noch bevor die Ordnung gefährdet worden ist; schon die Vorbereitungen zu einem solchen Umsturz dürfen bekämpft werden. 
Nach anderer Meinung greift dieses Recht aber nur, wenn die Verfassungsordnung bereits ausgehebelt wurde – somit bleiben selbst bei offensichtlichen Verstößen der Staatsorgane gegen die Verfassung nur der Weg über Wahlen und Abstimmungen sowie der Rechtsweg, solange letzterer noch gangbar ist (so etwa BeckOK/Huster/Rux, Art. 20 Rn. 192).
Deutsche (nach Art. 116 GG), also Ausländer eindeutig ausgenommen, dürfen dieses Recht aber nur als Ultima ration nutzen; vorher müssen alle anderen Mittel ausgeschöpft sein. Nach Meinung einiger Staatsrechtler haben die Widerständler auch das Recht, Anschläge und Tötungen (z. B. „Tyrannenmord“) zu begehen, um die grundgesetzliche Ordnung wiederherzustellen.
Im Hinblick auf das Ziel, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen, müssen die Aktionen aber verhältnismäßig, also neben dem Verfolgen eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein."


Angesichts der zahlreichen Rechtsverstöße,welche den verfassungsfeindlichen Elementen in Berlin anzulasten sind, aber auch in Brüssel als extraterratorialer Machtkomplex, der unstreitig bereits große Teile der Verfassung in Deutschland außer Kraft gesetzt hat, ist bei Scheitern aller legalen und rechtsstaatlichen Mittel grundsätzlich die Frage nach der Rechtmässigkeit Tyrannenmordes zu stellen. Denn nirgends tritt die Tyrannei deutlicher zu Tage als der verfassungswidrigen Flüchtlings- und Rettungspolitik der Bundesregierung und eines Großteils der MItglieder in einem gleichgeschalteten Parlament, dass nur noch aus Abnickstatisten zu bestehen scheint. Auch der Krieg gegen Syrien stellt einen massivsten Verstoss gegen das Grundgesetz dar. Wer mein, dass dies nicht der Fall sei, der entpuppt sich als fragwürdiger Winkeladvokat, der meint das Spitzfindigkeiten im Gesetzestext, die Deutung des Grundgesetzes in seiner ursprünglichen Form aushebeln könnten. Solche Winkeladvokaten sind als Mittäter beim derzeitig laufenden Umsturzversuch in Deutschland anzusehen.

Wer oder was wird den Tyrannen in Berlin das Handwerk legen? Diese Frage dürfte unter der Hand viele Deutsche beschäftigen. Wird es einen Tyrannenmord geben? Merkel Opfer ihrer eigenen staatsfeindlichen und verfassungswidrigen Politik werden? Ebenso auch andere Mitglieder der Bundesregierung und des Parlamentes, die sich an diesem Putschversuch in Deutschland, denn etwas anderes ist er nicht, beteiligt haben?

Fragen über Fragen - derweil strömen jeden Tag weiter abertausende illegale Grenzgänger nach Deutschland - ohne Visum und unkontrolliert. Was für ein Verbrechen...





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