Dienstag, 8. Januar 2019

Schwebt Frank Magnitz von der AfD (MdB) nach dem Mordversuch in Lebensgefahr?




Laut Medienberichten soll der Bremer Landesvorsitzende der AfD Frank Magnitz, der zugleich auch Mitglied des Bundestages ist, durch Unbekannte krankenhausreif geprügelt worden sein. Es gibt ein Foto von ihm, dass ihn offenbar in der Notaufnahme zeigt und auf dem schwerste Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich vorliegen, die vermuten lassen, dass die Verletzungen entweder durch Fusstritte bei dem wahrscheinlich bewusstlos zusammengebrochenen Opfer entstanden sind und/oder durch den zusätzlichen Einsatz von Tatwerkzeugen, wie Schlagringen oder Baseballschlägern.

Angesichts des Ausmaßes der Verletzungen ist meines Erachtens von versuchtem Mord auszugehen. Ob Frank Magnitz, der schwerste Verletzungen erlitt, überleben wird, ist von dieser Stelle nicht beurteilbar. Er soll aber inzwischen wieder ansprechbar sein. Angesichts der Primärverletzungen muss aber davon ausgegangen werden, dass der Bundespolitiker aus Bremen möglicherweise auf Grund einer Impressionfraktur  des Schädels und wahrscheinlich auch vorliegenden Schädelbasisfraktur und weiteren knöchernen Verletzungen des Gesichtsschädels in Lebensgefahr schwebt.

Das Verletzungsausmaß ist unter folgendem Link zu erkennen:

Warnhinweis: 

Das Bild von den Kopfverletzungen ist nichts für seelisch empfindsame Menschen und nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet:

https://steemit.com/politik/@steem.talk/bremer-afd-politiker-krankenhausreif-gepruegelt

Auf Grund des verbreiteten Fotos, dass ihn offenbar im frisch verletzten Zustand zeigt gehe ich von folgenden Verdachtsdiagnosen aus:


Verdachtsdiagnosen: 

Schweres Schädelhirntraum mit V.a. Hirnkontusion und Kalottenfraktur
- V.a. Orbitabodenfraktur (Blow out Fraktur rechts) und Jochbeinfraktur rechts, 
- V.a. Schädelbasisfraktur mit Monokelhämatom rechtes Auge.
- Tiefe ausgedehnte Stirnplatzwunde mit V.a. Impressionsfraktur der Schädeldecke rechts. - V.a. Contusio bulbi RA möglicherweise mit Skleraruptur und Cataracta traumatica, 
- V..a. Iridodialyse mit Vorderkammereinflutung und Glaskörperblutung und Berlin Ödem der Macula. V.a. Optikuskompression links bei
- V.a. Nasennebenhöhlenfraktur rechts, 
- V.a. Gesichtsschädelfraktur Le Fort II rechts

Status der Thorakal- und Abdominalorgane unbekannt.
Extremitäten Zustand unbekannt,
Glasgow Koma Scale Status: unbekannt
Hirnkontusion nicht ausgeschlossen.
Erforderliche Notfalliagnostik:
Unfallchirurgisch: Stationäre Notfallaufnahme auf der Intensivstation, Prämedikation durch Anästhesie, und Schmerztherapeutische Intervention, Schockprophylaxe, Radiologische Diagnostik bei V.a. Polytrauma, Notfallkonsile Neurologie, Neurochirurgie, Augenklinik und HNO-klinik, bei Zahnschäden auch Zahnklinik und Kieferchirurgie, Notfalllabor usw., CT Kopf, je nach Abdominal- und Thorakalbefund und Zustand der Extremitäten weitere Basisdiagnostik und Ultraschall der Bauchorgane.Monitoring der Vitalparameter.
Zwingend erforderlich zur Beweissicherung: Fotodokumentation, 
Wegen des V.a. versuchten Mordes Strafanzeige gegen Unbekannt erforderlich.
Alle Angaben auf Basis der vorgelegten Aufnahme sind nur Verdachtsvermutungen. Das Traumaausmaß ist  nach meinem Dafürhalte enorm - ich vermute Fusstritte gegen Kopf und Gesichts als Ursache dieser schwersten Verletzungen, sofern nicht Faust- und Schlagringe oder Baseballschläger zum Einsatz kamen.

Inwieweit Frank Magnitz in Lebensgefahr sich befindet kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, da die Ergebnisse der Notfalldiagnostik, insbesondere zum wahscheinlichen Schädel-Hirntrauma unbekannt ist. Eine Schädelbasis.Fraktur in Kombination mit einer Hirnkontusion wären geeignet durch akuten Hirnddruckanstieg oder eine sekundär auftretende Hirnblutung, sofern sie nicht primär vorliegt, zum Tode des Politikers zu führen.
Der Staatsschutz versagt, ebenso wie die Bundesregierung wenn das Leben seiner Bürger - unbeschadet ihrer Gesinnung - derart massiv  durch extremistische Elemente im Land gefährdet wird.
Die Täter gehören wegen versuchten Mordes und oder wegen Beihilfe zum Mord meines Erachtens für den Rest ihres Lebens hinter Gittern - und damit meine ich nicht 20 Jahre, sondern lebenslang ohne Aussicht auf Bewährung oder vorzeitige Entlassung. Meines Erachtens war dies nicht die Tat eines Einzeltäters.

Für Gewalt egal aus welcher Ecke der Gesellschaft gibt es keine Entschuldigung. Solche Zustände sind in einem Rechtsstaat nicht mehr hinnehmbar. Die Bundesregierung, die in Teilen mit linksextremistischen Strömungen sympathisiert muss sich fragen lassen inwieweit ihr öffentliches auftreten solche Gewaltbereitschaft gegen Politiker und kritische Bürger sogar noch fördert. Es ist befremdlich, dass die Politik und die Bundesregierung seit mehreren Jahren auf dem linken Augen blind zu sein scheint, sofern es darum geht auch linksextreme Gewaltbereitschaft zu unterbinden.

In einem Rechtsstaat sind solche Zustände inakzeptabel zumal die Gewalttaten gegen Bügerinnen und Bürger seitens des Staates ebenfalls nicht unterbunden werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen