Donnerstag, 21. Februar 2019

Bricht der Staatsapparat in Deutschland die verfassungsmäßige Ordnung des Landes?


Quelle Pixabay


Liebe Freunde der Freiheit und des Friedens,

bereits in 2017 wies ich an dieser Stelle auf den wenig bekannten Umstand hin, dass alle Bundestagswahlen in Deutschland grundgesetzwidrig waren und ebenso die darauf folgenden Rechtsakte des Landes, einschliesslich der Regierungsbildung, der Ernennung eines Bundespräsidenten, der Ernunung der Bundeskanzler und ebenso aller dadurch zustande gekommenen Gesetze in Deutschland  und dies inzwischen seit nunmehr fast 70 Jahren. Siehe hierzu auch folgenden Beitrag:


Die Unterwanderung und rechtswidrige Außrrkraftsetzung des Grundgesetzes erfolgt dabei in vielfältiger Art und Weise im Sinne eines gemeinschaftlichen Hochverrates in Tateinheit der Rechtsbeugung der vom Grundgesetz in Deutschland garantierten Grundrechte eines jeden Bürgers.

Entgegen der ursprünglichen Annahme ,dass alle Wahlen seit 1956 in Deutschland ungültig seien und damit auch sämtliche Gesetzgebungsbeschlüsse und Amtshandlungen des Bundestages, der Bundesregierung und deren Bestätigung durch den Bundespräsidenten, ist der Vorgang der vermutlich vorsätzlich erfolgten Aushebelung des Grundgesetzes in Fragen des elementaren Schutz der Grundrechte eines jeden Deutschen bereits seit dem 14. August 1949 am erfolgen.

Als Folge dieses bereits seit mehr als 69 Jahren bestehenden kalten Staatstreiches, der im übrigen darin gipfelt, dass das Bundesverfassungsgericht sich unter Berufung auf §92 BVerfGG (2) bei Verfassungsbeschwerden über das Grundgesetz stellt, obwohl selbiges über dem BVerfGG steht und somit nachrangig ist, werden die Vorschriften zur Kontrolle des Staatsmonopols und dessen Verfassungsorganen bis hoch zum Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin, wissentlich von den Staatsorganen gebrochen. Wissentlich allein schon deshalb, dass wiederholte Verfassungsbeschwerden, den im Grundgesetz garantierten Rechtsweg unter Berufung auf nachrangige Gesetzesvorschriften den Bürgern in diesem Land verwehrte und mit Blick auf die Praktiken des BVerfG derzeit in vielen zentralen Fragen zur rechtsstaatlichen Ordnung auch weiterhin verwehrt und somit eine scheindemokratische Struktur der politischen Willkür unter Missbrauch des Gewaltmonopols des Staates in Deutschland errichtet hat.

Als Folge des seit 14. August 1949 fortgesetzt bestehenden Zustandes des Rechtsbruches  in Deutschland durch die politischen Akteure und zuständigen Staatsorgane in einer durch das Grundgesetz nicht legitimierten Vorgehensweise bei zentralen Fragen zum Schutz der Grundrechte der Bürger dieses Landes, wurden seit fast 70 Jahren nicht nur die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands außer Kraft gesetzt, sondern auch zahlreiche Staatsverträge abgeschlossen, die auf Basis von unrechtmäßiger Machtergreifung durch die politisch dafür verantwortlichen Akteure zustande gekommen sind.

Zentraler Dreh- und Angelpunkt ist dabei  im Hinblick auf die Illegitimität der gegenwärtigen Verfassungsorgane und ebenfalls ihrer Vorgänger ab dem 14. August 1949 die  seit Jahrzehnten bestehende Missachtung des Gebotes des Rechtsbehelfes des Art. 19 (1) Satz 2 GG, welcher als die sogenannte Fessel des Gesetzgebers in dem vom GG vorgeschriebenen Wahlgesetz laut Art. 38 (3) GG bei den entsprechenden Wahlgesetzen und nachfolgenden Gesetzesvorschriften grundgesetzwidrig dem deutschen Volk unterschlagen wurde und somit zudem in zentralen Fragen der Abwehrrechte des deutschen Volkes zur Verteidigung seiner verfassungsgemäß geschützten und angeborenen Grundrechte,  das Grndgesetz außer Kraft setzt - und somit den Rechtsweg des Bürgers zum Schutz seiner Grundrechte in diesem Land nicht ermöglicht um Schaden vom Individuum, wie auch dem deutschen Volk als ganzes abzuwehren.

Als Folge dieser Mussachtung der durch das Grundgesetzt geschützten angeborenen Grundrechte des Individuums durch Parlament, Regierung, Bundespräsident, wie auch des BVerfG sind nicht nur alle seit  dem 14. August 1949 bestehenden Gesetze formaljuristisch illegitim und grundgesetzwidrig zustande gekommen, sondern ebenso alle internationalen Verträge und Abkommen, welche eine nur scheinbar ordnungsgemäße Anscheinsregierung der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet hat. 

Dies heute nach wie vor ungültigen Abkommen und Verträge, die von illegitimen Regierungen und einem illegal zusammengesetzten Parlament verabschiedet wurden beinhalten unter anderem die unter dem scheinbaren Rechtsschein einer Ordnngsmäßgkeit der Poltischen Akteuere abgeschlossen illegitimen Rechrsgeschäfe, wie 

1. den Beitritt zur Nato vom 9. Mai 1955
2. den Beitritt zur UNO 1973
3. die Gründung der EG 1957
4. die Einführung des Euro
5. die Gründung der EU
6. die Ratifizierung der Wiedervereinigung mit der DDR
7. die Verabschiedung des ESM und viele mehr...


Wir haben es daher seit 1949 in Deutschland nur mit einer scheinbar ordnungsgemäßen gewählten Regierung und einem Anscheinsparlament in Berlin zu tun, welches bis heute nicht nach Massgabe des Grundgesetzes gemäß des oben genannten Art. 19 GG legitimiert wurde. 

Diese Anscheinsregierungen  seit dem 14. August 1949 schliessen  dabei für das deutsche Volk  vom Grundgesetz nicht legitimierte Rechtsgeschäfte oder Verträge ab, welche in letzter Instanz dazu führen, dass sie als gegen das Grundgesetz gerichtete Unrechtsmassnahmen die vom GG geschützten Grundrechte des einzelnen Bundesbürgers unter Ausschaltung des Rechtsweges auf Ebene der Verfassungsgerichtsbarkeit nachhaltig beschädigen und in Teilen bereits außer Kraft gesetzt haben.

Die Wiedervereinigung hat somit 1990 nicht rechtswirksam bis heute stattgefunden. Sowohl die DDR besteht in ihren alten Grenzen de jure weiterhin fort, ebenso wie Deutschland nach wie vor nur in den Grenzen vor dem 14. August 1949 existiert.

Es wird interessant werden zu sehen, wie die seit 70 Jahren erfolgende illegitime und kriminell anmutende Vorgehensweise der Parteien- und Interessendiktatur in der  hiesigen Anscheins- und Fassadendemokratie am Ende für die fortgesetzten Brüche des deutschen Grundgesetzes vom Souverän und den verbliebenen rechtschaffenden Staatsorganen, so denn sie dann existent sind, für diese Handlungen vollumfassend zur Rechenschft gezogen werden - auch im Hinblick auf den praktizierten kollektiven Hochverrat der mit Nichtbeachtung der Vorgaben des Grundgesetzes dabei seit Jahrzehnten bereits erfolgt.

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