Montag, 10. Juli 2017

Alle Bundestagswahlen seit 1956 sind ungültig...

Denn das Wahlgesetz in der aktuellen Fassung ist, wie das BVG bereits 2012 feststellte, verfassungswidrig. 


Damit besaßen alle Bundesregierungen seit 1956 keine Legitimation zum Regieren. Zitat aus dem BVG-Urteil:

"II. 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
III. 1. Die unter Nummer II. Ziffer 1. und 2. bezeichneten Bestimmungen verletzen die Beschwerdeführer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in dem genannten Umfang in ihren Rechten auf Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2. Der Deutsche Bundestag hat durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) die Antragstellerin des Organstreitverfahrens sowie die dem Organstreitverfahren beigetretene sonstige Beteiligte in dem aus Nummer II. Ziffer 1. und 2. ersichtlichen Umfang in ihren Rechten auf Chancengleichheit nach Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt.....

Die aktuelle Bundesregierung besitzt de jure keine Legitimation für die Regierung, da sie auch vor der letzten Bundestagswahl versäumt hat eine Legitimation der Regierung für die Vertretung in Volksangelegenheit herzustellen. Das Wahlgesetz wurde trotz des Urteils des BVG durch Bundeskanzlerin Angela Merkel zu keinem Zeitpunkt geändert. Merkel und die Bundesregierung handeln damit gegen das Grundgesetz und besitzen keine staatsrechtliche Legitimation zum Führen einer Regierungsverantwortung im Sinne des Grundgesetzes.


Auch die kommende Bundestagswahl ist verfassungswidrig. Egal wer die Wahl gewinnen wird, er besitzt - ohne Änderung des Wahlgesetzes - keine rechtsstaatliche Legitimation zum regieren.

Man kann sogar noch weiter gehen und mit Blick auf die Verabschiedung der Gesetze feststellen, dass alle Bundesregierungen seit 1956 keine rechtsstaatliche Legitimation nach dem Grundgesetz zur Übernahme einer Regierung besassen. Folglich müssen alle Gesetze, wegen dieser fehlenden Legitimation auf Grund der Machtergreifung durch grundgesetzwidriges Handeln der Parteien in Regierungsverantwortung, als nichtig angesehen werden. Dies betrifft die Steuergesetze ebenso, wie alle zuletzt verabschiedeten Gesetzesänderungen zur Einschränkung der Freiheiten der Menschen in Deutschland oder die Übertragung von Rechten des Souveräns auf Institutionen der EU:



Quellen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-wahlrecht-fuer-verfassungswidrig-a-846221.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen