Freitag, 7. Februar 2020

nCoV-Pandemie - Gefahrenlage eskaliert weiter - Empfehlungen der europäischen Gesundheitsbehörde ECDC

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Liebe Freunde des Friedens und der Freiheit,
liebe Freunde der Liebe und des Glücks,
liebe Ärzte und Pfleger, liebe Santitäter,
liebe Mitleser,
die Lage der nCoV-Pandemie eskaliert weltweit weiter. Inzwischen sind mehr als 630 Menschen an der Infektion verstorben und offiziell mehr als 31000 Infizierte zu beklagen. Wie hoch die Dunkelziffer der Toten und Infizierten ist, bleibt unklar. Gleichwohl erreichen uns Bilder aus China wo die Leichen der Verstorbenen inzwischen auf den Fluren der Wartebereiche abgelegt werden...
Die europäische Gesundheitsbehörde ECDC sah sich vor 2 Tagen auf Grund der Verschlechterung der Risikolage genötigt mit mehr als 3 Wochen Verspätung Empfehlungen zur Infektionsprävention bei nCoV-Infektionsverdacht bzw. Erkrankung durch nCoV heraus zu bringen. Endlich muss man sagen und fragt sich warum dies so lange gedauert hat, wo doch angeblich alle Pläne in den Schubladen liegen...
Unsere tolle EU-Behörde befand es offenbar - trotz milliardenschwerer Subventionen durch die Steuerzahler aus Deutschland an die EU-Institutionen - nicht für nötig diese Empfehlungen ins Deutsche übersetzten zu lassen, obwohl derzeit die meisten Infektionsfälle in Deutschland registriert werden und Deutschland inzwischen auf Patz 8 im internationalen Ranking der nCoV-Pandemie vorgerückt ist.
Auch die Verantwortlichen im Bundegesundheitsministerien, einschliesslich der hochbezahlten Staatssekretäre haben es offenbar noch nicht mitbekommen, was die ECDC da veröffentlicht hat - oder, was noch schlimmer wäre es bislang nicht für nötig befunden diese Empfehlungen durch ihr "Fachpersonal" in der Behörde aus dem Englischen direkt ins Deutsche zu übersetzen und den medizinischen Fachkräften in Deutschland auf der Webseite des BMG zur Verfügung zur stellen. Allerdings bekommen wir dafür ersatzweise zumindest zur Unterhaltung die aktuellen und so wichtigen Statements unseres ehrenwerten Bundesgesundheitsminister stets aktualisiert präsentiert. Na wenn das mal kein Service ist...
Da unsere hochbezahlten Entscheidungsträger scheinbar nicht in der Lage sind ohne zeitlichen Verzug eine deutsche Version der ECDC Bestimmungen ins Netz zu stellen, habe ich mir in der Nacht nun die Mühe gemacht eine deutsche Fassung hier auf steemit zu veröffentlichen, wenn gleich ich an dieser Stelle alle Leser bitte mir eventuelle Übersetzungsfehler zu verzeihen, da Englisch nach wie vor nicht meine Muttersprache ist und ich mitten in der Nacht eigentlich lieber schlafe als mich mit den Unzulänglichkeiten des EU-Systems auseinander zu setzen....
Für alle Interssierten gibt es nachfolgend von mir auf Deutsch die Übersetzung der ECDC zur Infektionsprävention beim neuen Coronavirus 2019-nCoV

1. Erstkontakt und Risikobewertung (primär und
Notfallversorgung)

Für Rettungsdienste und Personal der Grundversorgung, einschließlich Ärzte, Pflege- und Verwaltungspersonal mit Patienten Kontakt gelten folgende Empfehlungen:
1.1 Seien Sie sich bewusst über: a) die aktuelle epidemiologische Situation von 2019-nCoV in ihrem Land und weltweit, b) bekannte Risikofaktoren bei Infektionen c) klinische Symptome und Anzeichen von 2019-nCoV-Fällen, d) empfohlene Infektionsprävention und Kontrollmaßnahmen, e) Verfahren für die Meldung und Weitergabe von Ermittlungspersonen sowie von wahrscheinlichen und bestätigte Fälle.
1.2 Seien Sie sich der Verfügbarkeit von Falldefinitionen zum Testen und Melden von Risikobewertungen und zu Diagnosezwecken bewusst.
1.3 Führen Sie eine Risikobewertung am Ort der Fürsorge durch, einschließlich einer Überprüfung der Reise-, klinischen und epidemiologischen Vorgeschichte und der klinische Darstellung des Patienten, um die Wahrscheinlichkeit einer 2019-nCoV-Infektion zu beurteilen. Die Bewertung sollte auf den neuesten verfügbaren Falldefinitionen basieren. Ziel ist eine rasche Bewertung des Übertragungsrisikos (basierend auf Anzeichen, Symptomen und Verfahren, bei denen es wahrscheinlich ist, dass sie Atemtröpfchen und Aerosolen ausgesetzt sind).
1.4 Bewertung der Verfügbarkeit geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) vor Ort für das gesamte Personal am Standort. Achten Sie darauf, die Vorsichtsmaßnahmen bezüglich Standards, Kontakt und Tröpfcheniexposition anzuwenden.
1.5 Beachten Sie, dass die PSA-Komponenten für die klinische Beurteilung von vermuteten 2019-nCoV-Fällen vor Ort vorrätig haben, welche die unter (3.2.2) beschriebenen Voraussetzungen für die Versorgung von bestätigten Patienten ebenso erfüllt.
1.6 Beachten Sie, dass Verdachtsfälle von 2019-nCoV von anderen Patienten isoliert oder zumindest getrennt werden sollten und angewiesen, eine Mundschutz zu tragen. Unnötige Kontakte sollten vermieden werden.
1.7 Wenden Sie sich an einen ausgewiesenen 24/7-Reaktionsdienst, um den Fall zu melden, diagnostische Tests zu veranlassen und gegebenenfalls die Erstdiagnose durchzuführen. Die vorgenommene Bewertung zeigt an, dass es angemessen ist (z. B. Symptome und Anzeichen, die das Übertragungsrisiko erhöhen) eine sichere Überführung zu einer bestimmten Akutstation zur diagnostischen Beurteilung zu veranlassen.

Überführung des Patienten in eine Klinik/Patiententransfer

2.1 Stellen Sie bei Krankentransfers von verdächtigen oder bestätigten Fällen von 2019-nCoV die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung sicher - ebenso sollte eine Ausrüstung für das Gesundheitspersonal, die Dekontamination des Krankenwagens nach der Übergabe des Patienten und einer sicheren Abfallentsorgung gemäß dem unter 3.3 angegebenen geeigneten Verfahren. vorhanden sein.
2.2 Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Bereitschaftsplans für Krankentransfers von vermuteten oder bestätigten 2019-nCoV Fällen, die die zeitliche und regionale Abdeckung von ausreichend geschultem Personal und Ausrüstung betreffen.
(Eigene Anmerkung: Ich würde zusätzlich telefonisch bei den weiterbehandelnden Ärzten oder 
der weiterbehandelnden Klinik die Ankunft eines Verdachtfalls anmelden, da dieser ansonsten bestimmt einfach 
ins Wartezimmer zwischen andere Patienten gesetzt werden könnte.)

Klinik


Administrative Maßnahmen

3.1.1 Sicherstellen, dass Einheiten, die für die diagnostische Bewertung vorbereitet wurden, und Einheiten, die für die diagnostische Bewertung vorbereitet wurden, gekennzeichnet sind für die Behandlung von 2019-nCoV-Patienten.

3.1.2 Plan für die Stoßkapazität unter Berücksichtigung des geschätzten Bedarfs an Patientenbetten, PSA, Personal, Diagnostik, einschließlich Laborkapazität und Therapeutika.

3.1.3 Gewährleisten Sie den Zugang zu rechtzeitigen virologischen Untersuchungen gemäß dem Algorithmus für die Labordiagnose von 2019-nCoV [3].

3.1.4 Beachten Sie, dass die Mindestanforderungen für bestimmte Einheiten für die Versorgung von 2019-nCoV-Patienten bestätigt werden, welche da wären: die Verfügbarkeit von Isolationsräumen mit eigenem Bad, Personal, welches angemessen geschult in der sicheren diagnostischen Bewertung und Behandlung von 2019-nCoV-Patienten, Verfügbarkeit geeigneter PSA, angemessene Laborunterstützung sowie angemessene Reinigung und Abfallentsorgung Verwaltungsverfahren (3.3). Unterdruckisolationsräume werden dringend empfohlen für die Durchführung von Aerosolerzeugungsverfahren(siehe unten Punkt 3.2.3)

3.2. Patienten Management



3.2.1 Bestätigte Fälle, in denen eine Verlegung erforderlich ist, sollten in einem Isolationsraum mit dazugehörigen Badezimmer untergebracht werden. Die Unterbringung in Einzelzimmern mit Unterdruck und Vorraum, sofern verfügbar, wird empfohlen, bis weitere Informationen zu Übertragungswegen vorliegen.

3.2.2 Beschäftigte im Gesundheitswesen, die mit einem bestätigten Fall oder einem vermuteten Fall von 2019-nCoV in Kontakt stehen, sollten bei Kontakt mit dem Fall zum Schutz vor Tröpfchen- und Luftübertragung von Krankheitserregern PSA tragen: Atemschutzmasken FFP2 oderFFP3 sollten auf Passform getestet, Augenschutz (d. h. Schutzbrille oder Gesichtsschutz), langärmeliges wasserabweisendes Schutzkittel sowie Handschuhe sollten Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung sein.

3.2.3 Aerosolerzeugungsverfahren (AGS) umfassen Trachealintubation, Bronchialabsaugung, Bronchoskopie und Sputuminduktion. Diese werden mit einem erhöhten Übertragungsrisiko von Coronaviren in Verbindung gebracht und erfordern besondere Schutzmaßnahmen [3]. AGS sollte in einem durchgeführt werden Unterdruckisolationsraum. Die Anzahl der Personen im Raum sollte auf ein Minimum begrenzt sein. Bei solchen Eingriffen sollte mindestens Folgendes getragen werden, und alle anwesenden Personen sollten Folgendes tragen: einen gut sitzenden FFP3-Atemschutz; Augenschutz; langärmelige undurchlässige Schutzkittel; und Handschuhe.

3.2.4 Beschäftigte des Gesundheitswesens sollten sich strikt an die Verfahren zum Anziehen von PSA halten, dazu gehört unter anderem das sichere Entfernen der PSA in der richtigen Reihenfolge („Abziehen“) [7]. Diese Verfahren sollten
unter richtiger Aufsicht eines geschulten Beobachters durchgeführt werden. Aktive Unterstützung beim An- und Ausziehen ist eine Option zur Minimierung des Risikos einer versehentlichen Kontamination.

3.2.5 Die Händehygiene sollte unmittelbar nach dem Entfernen der PSA durchgeführt werden.

3.2.6 Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass das für die Behandlung von 2019-nCoV-Patienten eingesetzte Personal entsprechend geschult ist in der Verwendung von PSA. Die Qualitätssicherung sollte durch geeignete Systeme gefördert werden. Vor der Beauftragung des Personals für die 2019-NCOV-Patientenbetreuung ist eine Bescheinigung über den Nachweis erforderlich, welche die Kompetenz in der richtigen Verwendung von PSA bestätigt.

3.2.7 Für das Personal, das die Fälle von 2019-nCoV betreut, muss sichergestellt sein, dass deren Gesundheitszustand im Rahmen der weiteren Entwicklung aktiv nachverfolgt werden kann. Medizinisches Personal das einen bestätigten nCoV-Fall versorgt hat oder zuvor dem Fall ausgesetzt war muss in der Folgezeit auf Symptome, wie Fieber und Atemwegsbeschwerden für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten Fall achten und sich zudem einer arbeitsmedizinischen Untersuchung und Betreuung unterziehen. Eine Aufzeichnung aller betreuenden Mitarbeiter von 2019-nCoV-bestätigten Fällen muss erfolgen. Dies gilt auch für Personen die vor der Durchführung der Infektionskontrolle solchen Fällen ausgesetzt waren. Auch hier sollten die Maßnahmen 14 Tage lang nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten Fall eine Überwachung von Fieber und Atemwegsbeschwerden beinhalten und eine Testung veranlasst werden. Sobald Beschwerden und Symptome bei exponierten Kontaktpersonen aus dem Umfeld eines 2019-nCoV Falles sich zeigen, sollten diese sich selbst isolieren und den medizinischen Dienst unterrichten.

3.2.8 Verwendung dedizierter oder nach Möglichkeit wegwerfbarer medizinischer Geräte (z. B. Blutdruckmanschetten, Stethoskope und Thermometer) wird dringend empfohlen.

3.2.9 Besuche beim Patienten sollten auf das absolute Minimum beschränkt werden. Besucher sollten angewiesen werden geeignete PSA zu tragen. Ein Besucherregister sollte geführt werden und die Besucher, die Kontakt zu einem bestätigten 2019-nCoV Fall hatten im Anschluss nach dem letzten Besuch für 14 Tage auf Symptome von 2019-nCoV hin überwacht werden..

3.2.10 Die Dauer der Infektiosität bei 2019-nCoV-Patienten ist weiterhin unbekannt, bei kritisch kranken Patienten ist die Ausscheidung von 2019-nCoV für lange Zeiträume möglich. Bestätigte Fälle von 2019-nCoV sollten bis zu diesem Zeitpunkt isoliert bleiben. Die Erholung von den klinischen Symptomen von 2019-nCoV und Virendetektionstests sollten bei der Entscheidung, wann zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen für hospitalisierte Patienten abgesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.

3.3. Umweltreinigung und Abfallentsorgung

3.3.1 Personal, das mit der Reinigung der Umwelt und der Abfallentsorgung befasst ist, sollte angemessene PSA tragen, so wie es im ECDC-Tutorial zu kritischen Aspekten der sicheren Verwendung von PSA angegeben [7].

3.2.11 Die regelmäßige Reinigung mit anschließender Desinfektion von Patientenzimmern, Möbeln und Oberflächen, die häufigem Berühren ausgesetzt waren mit Desinfektionsmitteln für Krankenhäuser, die gegen Viren wirksam sind, wird empfohlen.

3.2.12Abfälle sollten als infektiöser klinischer Abfall der Kategorie B (UN3291) [8] behandelt und gehandhabt werden gemäß den Richtlinien der Gesundheitseinrichtungen und den örtlichen Vorschriften

3.4. Laboruntersuchungen



3.4.1 Alle für Laboruntersuchungen entnommenen Proben sollten als potenziell infektiös angesehen werden Angestellte im Gesundheitswesen, die klinische Proben entnehmen oder transportieren, sollten sich strikt an die Standards und Vorsichtsmaßnahmen zur Minimierung der Exposition gegenüber Krankheitserregern halten. Das WHO Aide-Memoire über die Standardvorsichtsmaßnahmen im Gesundheitswesen sind erhältlich bei:

3.4.2 Die Laboratorien sollten sich an die Leitlinien in diesen beiden Dokumenten halten: Das Europäische Komitee für Standardisierung: CWA15793 Labor Biorisk Management, 2011, erhältlich bei:

https://www.uab.cat/doc/CWA15793_2011 und, Labortests für das neuartige Coronavirus 2019
(2019-nCoV) in Verdachtsfällen beim Menschen vom Januar 2020, erhältlich bei:

Wichtiger Hinweis: Die Übersetzung erfolgte ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Quelle dieser von mir übersetzten Empfehlungen ist die ECDC:
Originaldatei siehe unter folgendem Link der ECDC
Posted via Steemleo

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