Mittwoch, 19. Dezember 2018

Blutige Weihnacht - Terroranschläge an Heiligabend?

Liebe Freunde des Friedens und der Freiheit,
Heiligabend und Weihnachten ist in Europa das höchste Fest in der christlich abendländisch geprägten Kultur. Millionen von Menschen, selbst jene die sonst nicht in die Kirche gehen, pflegen auch dieses Jahr an Heiligabend in überfüllten Kirchen, gemeinsam mit anderen gläubigen Christen, die Christmesse zu feiern.
Das Fest ist ein zutiefst christlicher Feiertag. Und generell gilt auf diesem Planeten, das jede Religion die höchsten Feiertage der anderen Religion achtet. Doch wird dies auch in Zukunft noch gelten?
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Quelle: pixabay
In Europa halten sich eine unbekannte Zahl an radikalen Terroristen auf. Die Massenverbrennung von Christen in Aleppo in einer Kirche in Syrien, die in den Massenmedien hierzulande kein Wiederhall fand und sich vor einigen Jahren ereignete, legt Zeugnis über die Skrupellosigkeit ab mit der Christen weltweit nach wie vor verfolgt werden.
Das christliche Weihnachtsfest und die zahllosen unbewachten Kirchen in Deutschland sind an Heiligabend sicherlich als potentielle Anschlagsziele einzustufen, zumindest aus Sicht radikaler Fundamentalisten, welche aus Deutschland nicht abgeschoben werden. Wer immer auf Gott vertraut wird sich dennoch an Heiligabend nicht von der allgegenwärtigen Gefahr eines Massakers in Deutschlands Kirchen abhalten lassen, das höchste Fest der Christenheit zu feiern.
Hoffen wir, dass dieses Jahr nicht eine blutige Weihnacht stattfindet und endloses Leid über die Christenheit gesät wird, wie schon so oft in ihrer langen Geschichte. Denn ein Weihnachtsmassaker, egal in welcher Form, wäre wohl als der berühmt berüchtigte schwarze Schwan einzustufen - erst recht wenn dieser an einem so hohen Feiertag wie Heiligabend stattfinden würde.
Ein solcher Anschlag könnte auch als false flag Operation dazu dienen in 2019 einen Krieg vom Zaun zu brechen.
Fakt ist, dass Europa und Deutschland im speziellen sich auf Grund der verantwortungslosen Migrationspolitik ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential und Sicherheitsrisiko ins Land geholt hat, dass sich der staatlichen Kontrolle schon längst entzogen hat und das jederzeit jeden in diesem Land treffen kann.
Die strafliche Vernachlässigung der Grenzsicherung in Deutschland und Europa hat den europäischen Kontinent in ein Paradies für potentielle Gewaltverbrecher verwandelt, die sich zudem durch die Rechtsbrüche der Politiker vereinfacht eine neue Identität besorgen können und sich damit der Strafverfolgung in ihrem Heimatländern entziehen.
Insofern betreiben die für diese Misstände verantwortlichen Stellen sogar Fluchthilfe für Gewaltverbrecher, was definitiv den Tatbestand der Strafvereitelung im Sinne des §258 StGB erfüllt, in dem es heisst:
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
Streng genommen machen sich alle Politiker, welche die aktuelle Praxis der Passwegwerfer unterstützen und Gewaltverbrechern ermöglichen sich eine neue Identität unter dem Vorwand eines Asylbegehrens zu verschaffen, des Straftatbestandes der Strafvereitelung schuldig.
Dies gilt auch für die zuständigen Behörden und Sicherheitsorgane des Landes, welche die Praxis der offenen Grenzen in Deutschland und die Beschaffung neuer Identitäten bei Passwegwerfern unterstützen und fördern - in dem sie beispielsweise deren Geburtsdatum schätzen und ohne gültige Ausweispapiere aus der Heimat unbekannten Personengruppen ein Aufenthaltsrecht oder gar ein dauerhaftes Bleiberecht erteilen.
Es wird in Zukunft bei Änderung der politischen Mehrheitsverhältnisse und der Aufarbeitung der zahllosen Rechtsbrüche in diesem Land Aufgabe der Justiz sein, die entsprechenden Rechtsverstöße durch die verantwortlichen Personengruppen zu verfolgen und nach Maßgabe des Gesetzes im Land entsprechend vollumfassend strafrechtlich zu bewerten.
Denn wer Migranten mit unbekannter Identität aus welchen ideologischen Gründen einer falsch verstandenen Nächstenliebe eine neue Identität verschafft ohne sichere Belege über die Herkunft der Personen zu besitzen, der macht sich in einer unbekannten Zahl an Fällen des Straftatbestandes der Strafvereitelung schuldig, welche unter anderem mit dem Anstieg der Gewaltverbrechen in Europa und Deutschland einhergeht.
Vergewaltigungen, Morde und Kapitalverbrechen sind alles andere als Bagatelldelikte, sondern de facto ein Anschlag auf die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit der einheimischen Bevölkerung in Europa und Deutschland. Jede Form der Strafvereitelung des weiterhin in Deutschland und Europa praktizierten Migrationssozialismus ist daher auf schärfste zu verurteilen und strafrechtlich zu ahnden.
Die Strafvereitelung beginnt damit, dass man potentiellen Terroristen eine neue Identität gibt, nur weil sie angeblich keine Ausweisdokumente mehr haben.
Wer so handelt nimmt auch billigend in Kauf, dass in Zukunft auch weiterhin Massaker in Europa und Deutschland stattfinden werden - im schlimmsten Fall auch an Heiligabend und zum Weihnachtsfest...

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