Freitag, 25. Januar 2013

Die neue GEZ Gebühr ist verfassungswidrig...

Legen Sie Einspruch gegen die neue seit 1. Januar diesen Jahres erhobene GEZ Zwangsabgabe, sofern sie überproportional belastet werden, z.B., weil sie keinen Fernseher mehr besitzen, der sie mit der laufenden Staatspropaganda überhäuft.

Berufen Sie sich dabei auf Art. 2 und Art. 3 GG. Ein juristisches Gutachten bestätigt nun, dass die neue Zwangsabgabe gegen geltendes Recht verstösst und eine Steuer darstellt, für die es keine Gesetzesgrundlage gibt.

http://www.focus.de/kultur/kino_tv/protest-gegen-neue-rundfunkgebuehr-gutachten-die-zwangsabgabe-ist-verfassungswidrig_aid_906007.html

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