Sonntag, 5. Januar 2020

Werden Windelgeschäfte demnächst steuerpflichtig?

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Her mit der Kohle und schau zu wo du bleibst! - Bildquelle - pixabay
Liebe Freunde des Friedens und der Freiheit,
liebe Freunde der Liebe und des Glücks,
liebe Mitleser,
die Derivatetrader und Händler von Optionen dürften es inzwischen wohl mitbekommen haben, dass ihnen der Fiskus in Deutschland dank der Herrschaft des Unrechtes demnächst Haus und Hof unter dem Hintern wegziehen will, nach dem in illegitimer Art und Weise kurz vor Ende des Jahres ein neues Gesetz zur Besteuerung - oder sollte man nicht besser sagen zur Enteignung der eignen Bürger - verabschiedet wurde, dass kaum Widerhall in den Medien gefunden hat und ab 1.1.2021 in Kraft treten soll, nach dem der Bundesrat dieses Enteignungsgesetz der Bundesregierung noch kurz vor Weihnachten in einer Nacht und Nebelaktion abseits der Öffentlichkeit durchgewunken hat, wonach den Händlern mit Optionen und Derivaten, wie beispielsweise @stehaller in Zukunft das Leben schwer gemacht wird - sprich sie im schlimmsten Fall Steuern auf Gewinne zu zahlen haben, die sie nicht mit erlittenen Verlusten gegen rechnen dürfen, was im Extremfall zur Privatinsolvenz führen kann, wenn die Gewinne aus solchen Termingeschäften im Jahr mehr als 10000 Euro betragen sollten - unabhängig davon wie hoch im selben Jahr die erlittenen Verluste sein sollten, da die sozialistische Enteignungspraktik Verluste nur bis 10000 Euro auf die erzielten Gewinne anrechnen will.
Nehmen wir mal an @stehaller macht im Jahre 2021 mit seinen Optionsstrategien einen Bruttogewinn von 25000 Euro auf der einen Seite und Verluste wegen diverser Optionsstrategien von 30000 Euro - sprich sein Nettoertrag im Jahre 2021 liegt fiktiv bei -5000 Euro - sprich nach Abzug der real erlittenen Verluste von den in 2021 in einzelnen Transaktionen erzielten Gewinnen in Höhe von 25000 Euro - bleibt ihm ein Netto"gewinn" von minus 5000 Euro.
Dies wäre soweit - sieht man mal von dem Umstand ab, dass dies ein schlechtes Jahr für @stehaller am Finanzmarkt war ab - soweit nicht problematisch, sofern er ausreichendes Vermögen besitzt und ein solcher Verlust auf Jahressicht ihn nicht existentiell bedrohen würde.
Doch die Enteignungsparteien unter Merkel und Scholz wollen es dabei nicht belassen, sondern haben nun was ganz anderes mit dem eh schon arg gebeutelten @stehaller vor. Denn nach der neuen Gesetzeslage ab 2021 soll er auch noch zusätzlich Steuern zahlen auf die Gewinntrades die er gemacht hat, und die Verluste aus den Verlustrades, welche einen im Jahresverlauf mehr als 10000 Euro betragen dürfen dann nicht mehr mit den Gewinntrades steuerlich verrechnet werden.
Sprich - in diesem fiktiven Beispiel hätte @stehaller auch noch die um 10000 Euro zu mindernden Gewinntrades in Höhe von 25000€ komplett zu versteuern. 25000€ minus 10000€ wären dann 15000 € die mit dem derzeitigen Steuersatz von 25 Prozent zu versteuern wären. Die restlichen Verluste könnte er dann in die Folgejahre vortragen, was ihm aber wenig hilft, weil er sich in 2022 zur Ruhe setzen wollte.
Da er Verluste in diesem fiktiven Beispiel von 20000 Euro (30000-20000) aus dem Trading mit Derivaten und Optionen - sprich Termingeschäften nicht mit Gewinnen im selben Jahr verrechnen darf, wird er de facto enteignet weil der Gesetzgeber so tut, als hätte er in 2021 nur Gewinne erzielt und sein Verlust wäre maximal 10000 Euro gewesen. Das üble daran ist, dass neben dem realen Verlust von 5000 € in dem betreffenden Jahr @stehaller daher noch einmal 3750 Euro an Steuern (0.25 x 15000) für vermeintliche Gewinne an den Fiskus zahlen muss, die real gar nicht eingetreten sind. Seine Gesamtbelastung liegt am Ende des Jahres 2021 also bei 8750 Euro Vermögensverlust - obwohl real dieser nur 5000 € betrug. Die zusätzlichen 3750€ an Vermögensverlust hat ihm Herr Scholz und Frau Merkel beschert,(15000 x 0.25=3750 Steuern), da er seinen Verluste, die 10000 € übersteigen aus 2021 nicht mit den erzielten Gewinntrades mehr verrechnen darf.
Da @stehaller aber - fiktiv wohlgemerkt - nur noch 3000 € Guthaben nach Abzug aller Verbindlichkeiten besitzt - wird er in existentielle Not geraten, da der Fiskus von ihm neben dem bereits erlittenen Verlust von 5000 € auch noch 3750€ haben will, die er aber gar nicht besitzt und zahlen soll, weil er die innerjährlichen Verluste aus seinen Optionsgeschäften nicht mehr mit den erzielten Gewinnen verrechnen darf.
De facto wird also der Anleger durch die Regierung massiv geschädigt und dies obwohl er eh schon in diesem Beispiel einen Verlust bei seinen Termingeschäften zu tragen hat. Das Gesetz das diese Enteignungspraktik einer illegitim gewählten Regierung legitimieren soll findet sich im folgenden Link
Solch windige und sittenwidrige Enteignungsgesetze gegen das eigene Staatsvolk, die mit dem Ethos eines ehrbaren Handels und dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar sind und wie sie da in Berlin verabschiedet wurden sind für einen wirklichen Rechtsstaat in keinster Weise tragbar - unbeschadet der Frage ob man persönlich Spekulationen mit Optionen, Futures oder anderen Finanzinstrumenten gut findet oder nicht.

Warum also nicht gleich noch eine Baby- und Windelsteuer einführen?

Denn immerhin ist ein menschliches Leben quasi auch so ein Termingeschäft, dass ein Ablaufdatum in der Zukunft hat, wenn gleich auch nur ein Termingeschäft mit langer Laufzeit und eingebauter KO-Funktion, wenn es im Leben mal nicht so gut funzen sollte, wie gedacht...
Ich schlage daher vor - ganz im Sinne eines kollektiven Anspruchs der Allgemeinheit - auf die Verluste von Säuglingen und Kleinkindern und deren Windeleintrag ebenfalls Steuern zu erheben. Den dazu passenden Gesetzesentwurf für eine Gesetzesänderung habe ich schon angefertigt und dieser kann in der nächsten Nacht und Nebelaktion - am besten zu Ostern während des Eiersuchens in die nächste Gesetzesänderung - am besten mit sofortiger Wirkung - eingebaut werden.
§ 2701 Abs. 8 Satz 15
„Verluste aus Aktionen eines Säuglings im Sinne des Absatzes 217 Satz 54 Nummer 3 dürfen nur in Höhe ihres Restwertes von 1 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 628 Satz 14 Nummer 37 und mit Einkünften im Sinne des § 3931 Absatz 254 Nummer 12 ausgeglichen werden; die Sätze 12 und 93 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste aus Aktionen ihres Säuglings oder Kleinkindes je Folgejahr nur bis zur Höhe von 1 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 207 Satz 14 Nummer 31 und mit sonstigen Einkünften aus Säuglingseinkünften der Sorgeberechtigten im Sinne des § 1001 Absatz 1 Nummer 7 verrechnet werden dürfen."
§2701 Absatz 217 Satz 54 Nummer 3 EStG
Zu den Einkünften aus Aktionen ihres Säuglings gehören auch
3. der Gewinn
a) bei Windelgeschäften jeglicher Art, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt;

b) aus der Veräußerung eines als Windelgeschäft ausgestalteten Finanzinstruments;

§2701 Absatz 218 Nummer 11 EStG
Säuglingsprämien, die für die Einräumung von Optionen bei Kinderwunsch der Eltern oder der Vermarktung knuddliger Babyfotos vereinnahmt werden; schließt der Säugling im Namen der Sorgeberechtigten ein Säuglingssgeschäft ab, so mindern sich die Einnahmen aus den Säuglingsprämien um die aus der Vermarktung des Säuglingsgeschäft erzielten Profite.
Im nächsten Jahr könnte man dann vielleicht auch noch Steuern auf kurzfristig laufende und terminierte Windelgeschäfte auch für Altersschwache und Altenheimbewohner einführen - sprich auf neudeutsch im sozialistischen Neusprech - sogenannte Umweltsäue.
Wär doch auch was, oder?
Warum also kleckern, liebe Sozialisten, wenn man doch klotzen und an jeder Ecke enteignen kann - und scheiss drauf, ob dies noch dem Grundgesetz entspricht...
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PEaCe!
Wichtiger Hinweis:
Hierbei handelt sich um einen Satirebeitrag. Alle Inhalte sind frei erfunden und reine Fiktion. 
Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind reiner Zufall.

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