Donnerstag, 13. Dezember 2012

Auf dem Spielplatz vergewaltigt und nun wieder auf freiem Fuss - versagt das deutsche Rechtssystem?

Eine 20-jährige wehrlose Deutsche wurde letztes Jahr Opfer einer schweren Vergewaltigung auf einem Spielplatz in Berlin.

Die drei Täter, Amir H. (19), Can Osman D. (18) und Mohamed El-S. (17),  mit Migrationshintergrund zeigten sich zwar erst im Verlauf des Strafprozesses geständig, die damals 20-jährige Frau vergewaltigt zu haben, leugneten aber anfangs die sexuelle Peinigung der wehrlosen Frau. Nun wurden die drei Straftäter Anfang dieser Woche von einem Berliner Strafgericht wieder auf freien Fuss gesetzt.

http://www.bz-berlin.de/tatorte/gericht/das-opfer-war-wehrlos-taeter-sind-frei-article1597894.html

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen - was dies für das Opfer bedeuten muss, wenn die drei Täter mit 500 Euro Geldstrafe davon kommen und für ihre Tat auch noch mit einer Strafe auf Bewährung  - sprich Freiheit - "belohnt" werden. Unfassbar, was im deutschen Rechtssystem inzwischen abgeht.

Jeder Steuerhinterzieher landet in Deutschland direkt im Knast, aber Vergewaltiger werden wieder in die Freiheit entlassen. Verkehrte Welt möchte man meinen...

Wenn die drei Täter nach den Gesetzen der Shaira veurteilt worden wären, z.B. in Saudi-Arabien, dann würden sie wohl heute auf ihre Todesstrafe warten. Insofern wurden wahrscheinlich die Gebete der Familien der Täter nochmals erhöhrt. Zum nachlesen:

 "...In Saudi-Arabien ist die Vergewaltigung eine schwere Straftat und kann mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Todesstrafe wegen Vergewaltigung wurde von 1980 bis Mai 2008 163 Mal verhängt.[7] Täter, die zur Zeit der Vergewaltigung verheiratet sind, werden laut Gesetz hingerichtet; Täter, die zur Tatzeit ledig sind, werden mit einem oder mehreren Jahren Haft und 100 Peitschenhieben bestraft.[8] Bei einer Vergewaltigung mit mehreren Tätern werden nicht selten alle Täter hingerichtet, egal, ob sie aktiv beteiligt waren oder nicht.[9] Auch Jugendliche können wegen einer Vergewaltigung hingerichtet werden. ..."

Solche Urteile, wie das jetzige von Berlin Anfang dieser Woche weisen meines Erachtens auf ein zunehmendes Versagen des Rechtssystems in Deutschland hin....

Offenbar ist es um das deutsche Rechtssystem, das unter Arbeitsüberlastung und Personalmangel leidet, nicht mehr gut bestellt, wenn solche Urteile gefällt werden und die Täter nach einer auch noch gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung sich wieder auf freiem Fuss befinden.

Wer schützt die Frauen und Kinder eigentlich noch in diesem Land?

Ist der Schutz der körperlichen Unversehrtheit weniger wert, als das Wohl dreier Täter, die anfangs sogar die Tat abgestritten und geleugnet haben und somit dem Opfer zusätzliche seelische Pein zufügten?

Geständnis hin und Geständnis später her. Bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch darf es nach meiner Auffassung keine Bewährung und auch keine Gnade geben. Hier ist der Schutz der Gesellschaft und insbesondere der Familien der Opfer und der Kinder das zu schützende höhere Rechtsgut. Eine Strafe auf Bewährung setzt dabei falsche Signale an potentielle zukünftige Täter in diesem Land...

Wegen der erst späteren Geständnisse wäre allenfalls eine Verkürzung der Haftstrafe für die Täter zu erwägen gewesen - in Anbetracht der Schwere der Tat hätte nach meinem Rechtsverständnis aber auf jedenfall eine Haftstrafe verhängt werden müssen. Bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung - in diesem Fall sogar gemeinschaftlicher Vergewaltigung - darf es nach meinen dafürhalten keine Bewährung geben.


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