Sonntag, 12. August 2018

Bayer - das Monsanto Todesurteil für die Aktionäre...

Liebe Leserin,
lieber Leser,
wer mir folgt der weiß, dass ich die Dinge, die in dieser Welt passieren nicht für Zufall halte, sondern für von langer Hand geplante nach Drehbuch ablaufende Handlungsereignisse, welche think tanks der Eliten sich schon vor Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten ausgedacht haben und allenfalls situativ beim Streben nach totaler Kontrolle der Welt, an die Rahmenbedinungen anpassen.
Der Bayer Chemiekonzern ist so ein Beispiel, in dem man wie bei so vielen ähnlich gelagerten Fällen ein gesundes Unternehmen von oben aus kaputt macht. Kurz man hat den toxischen Dreck aus den USA nach Deutschland entsorgt und hofft nun sich auf Kosten der Deutschen in den USA wieder bereichern zu können...
Glyphosat.png
Der Fisch stinkt bei der Bayer AG vom Kopf her - und hier vor allem von seiten des Managements, dass ich nicht nur für überbezahlt, sondern auch - um es vorsichtig auszudrücken - in seinen Handlungen mehr als fragwürdig halte. Das Gerichtsurteil aus den USA dürfte dem Bayerkonzern eine Billionenschwere Schadensersatzforderung bescheren - und wenn es nicht Billiionen sind, dann zumindest unzählige Milliarden....
Denn wie kann ein gesunder Konzern sich den Monsanto Schrott aus den USA ans Bein hängen und sich damit dem Risiko von Schadensersatzklagen in Billionen Höhe aussetzen. Im Grunde ist der Konzern faktisch pleite, wenn in den 5000 bisher bekannten Fällen von anhängigen Klagen gegen Monsanto und damit der Bayer AG und ihren Aktionären ansehe.
Die normative Kraft des Faktischen holt damit nicht nur die Bayer AG ein, sondern auch jene die Glyphosat und dem restlichen Herbizid Dreck von Monsanto bereits von höchster Stelle aus ihren Segen erteilt hatten. Die Bundeskanzlerin, dies eigentlich hätte besser wissen müssen, ebenfalls miteingeschlossen.
Glyphosat ist wie so viele Pestitzide ein Anschlag auf die Gesundheit der Bevölkerung. Und das findet Merkel allen ernstes gut. Entgegen der Weisung aus Berlin stimmte ein CDU-Politiker in der EU für die Verlängerung er EU-Zulassung von dem Dreck aus dem Hause Monsanto. Auch dafür gehören so manche Politiker unmittelbar vor Gericht gestellt und abgeurteilt.
Das Urteil aus den USA gegen Monsanto geht vollkommen in Ordnung und ist durch viele medizinische Studien auch fundamental untermauert. Studien die auch der Konzernchef Baumann von der Bayer AG gekannt haben muss und die bei Einhaltun der konzerneigenen Richtlinien niemals zur vollkommen überteuerten Übername des Monsanto Konglomerates hätte führen dürfen.
Im Grunde gehört auch der Bayer Vorstand nun vor Gericht gestellt, weil diese gegen elementare Sorgfaltspflichten beim Monsanto Deal verstoßen hat.
Mehr dazu von mir auch unter folgenden Link:
WICHTIGER HINWEIS:
Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
Der Betreiber dieser Internetpräsenz erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person möglicherweise im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analysen oder Beiträge auf den Seiten von www.indextrader24.com beziehen, bzw. in den letzten 12 Monaten an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes.
Alle Analysen und Beiträge sowie die mit den verfügbaren Darstellungs- und Analysewerkzeugen erstellten und angezeigten Ergebnisse dienen ausschließlich zur Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s). Für Vermögensschäden wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Alle Rechte vorbehalten.
RISIKOHINWEIS UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Indirekte sowie direkte Regressinanspruchnahme und Gewährleistung werden kategorisch ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für die bereitgestellten Handelsanregungen. So stellen diese in keiner Weise einen Aufruf zur individuellen oder allgemeinen Nachbildung, auch nicht stillschweigend, dar. Handelsanregungen oder anderweitige Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder derivativen Finanzprodukten dar.
Eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Folgen der veröffentlichten Inhalte ist somit ausgeschlossen. Die Redaktion bezieht Informationen aus Quellen, die sie als vertrauenswürdig erachtet. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen muss dennoch kategorisch ausgeschlossen werden. Leser, die aufgrund der veröffentlichten Inhalte Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Die Informationen begründen somit keinerlei Haftungsobligo. Insbesondere weisen wir hierbei auf die bei Geschäften mit Optionsscheinen, Derivaten und derivativen Finanzinstrumenten besonders hohen Risiken hin.
Der Handel mit Optionsscheinen bzw. Derivaten ist ein Börsentermingeschäft. Den erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken bis hin zum Totalverlust gegenüber. Nur wer gem. § 53 Abs. 2 BörsenG die bei Banken und Sparkassen ausliegende Broschüre "Basisinformationen über Börsentermingeschäfte" und das Formular "Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften" gelesen und verstanden hat, darf am Handel mit Optionsscheinen teilnehmen.
Indextrader24.com weist darauf hin, dass es den Handel mit Optionsscheinen oder anderen derivativen Instrumenten ausser zu Absicherungsgeschäften ausdrücklich ablehnt, da mit solchen Instrumenten das Risiko des Totalverlustes des Vermögens verbunden ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen