Donnerstag, 23. November 2017

Gibt es einen Gesetzgebungsnotstand in Deutschland?

Wird der Souverän jetzt vollständig entmachtet? Nach § 81 Gunrdgesetz kann der Bundespräsident den Gesetzgebungsnotstand in Deutschland feststellen und anordnen, dass die Partei mit den meisten Wählerstimmen die Regierung bildet und der Rest des Parlamentes "entmachtet" wird. In dem Fall läge die Gesetzgebungskompetenz nicht mehr beim Parlament - also der Legislative, sondern bei der Bundesregierung und dem Bundespräsidenten. De fakto würde damit die parlamentarische Kontrolle der Regierung ausser Kraft gesetzt werden und das Volk entmachtet werden. Dies wäre die Manifestierung eines totalitären Regimes.

Bemerkenswert sind die Lügen, welche die Medien nun verbreiten, in dem sie behaupten - dreist und frech - die Mehrheit der Deutschen würden keine Neuwahlen wollen. Fakt ist, wie Umfragen online zeigen - und dies auf den Seiten der Propagandamedien des Springerverlages, dass rund 63 Prozent der Bevölkerung sich für Neuwahlen aussprechen und ledilich nur 30 Prozent dagegen. 

Sollte der Bundespräsident keine Neuwahlen anordnen, nach dem der Bundestag einen Kanzler oder eine Kanzlerin gewählt hat, dann ist damit zu rechnen, dass der Souverän vollends seiner Mitspracherechte beraubt wird und die Kontrolle des Staates vollends in die Hand der Eliten fallen wird. Steinmeier als Bundespräsident von Merkel und der SPD installiert könnte also eine Koalition bilden, welche die Machtbefugnisse des deutschen Bundestages massiv einschränkt und am Ende außer Kraft setzt. Damit wird die Gewaltenkontrolle im Land - entgegen dem ursprünglichen Sinn - gegen die Wand gefahren.Der Souverän de facto entmachtet und der Willkür einer Kanzlerin oder eines Kanzlers ausgesetzt, welche die Verfasser des Grundgesetzes sicherlich nicht bei Schaffung dieses Paragraphen bedacht haben, es sei denn er wurde bereits damals vom US Hegemon mit Weitblick auf die Übernahme der Kontrolle über ganz Europa in das Grundgesetz gepflanzt. Letzteres halte ich für sehr wahrscheinlich. Die Aktivierung des § 81 GG durch den Bundespräsidenten auf Hilferuf einer Kanzlerin oder eines Kanzlers, der unfähig ist, dieses Land zu einen - und selber Verursacher dieses Notstandes ist, führt den Sinn des Gesetzes ad absurdum. Walter Steinmeier ist gut beraten, Neuwahlen anzuordnen - auch wenn das einigen Abgeordneten wie einer Frauke Petry und ihren Plänen einer blauen Partei keinesfalls schmecken dürfte. Denn bei Neuwahlen wäre Petry auf Grund der kurzen Vorlaufzeit mit ihren Ideen einer eigenen blauen Partei wohl für immer weg vom Fenster - mal ganz abgesehen, davon dass Walter Steinmeier bei Inanspruchnahme des §81 GG seine Entscheidung auf einer grundgesetzwidrigen Bundestagswahl begründen wird. In Anbetracht dieser Entwicklung habe ich beschlossen beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eine Annulierung der Bundestagswahl zu beantragen und Neuwahlen einzufordern, nachdem das 19. Wahlgesetz dieses Landes den Erfordernissen des Grundgesetzes angepasst wurde. Es kann nicht angehen, dass wegen einer von vornherein grundgesetzwidrigen Wahl Gesetze verabschiedet werden, die nicht durch das Grundgesetz gedeckt sind, weil die Zusammensetzung des Bundestags als solches bereits rechtswidrig ist. Es bahnt sich eine echte Katastrophe für das deutsche Volk an, wenn der Bundestag durch den Bundespräsidenten nun ausgeschaltet werden sollte und somit die Saat für einen Bürgerkrieg gelegt wird. Eine brandgefährliche Situation ist das, wenn Walter Steinmeier dies veranlassen sollte und den Ruf der Mehrheit der Deutschen nach Neuwahlen geflissentlich missachtet.

Es muss davon ausgegangen werden, das Christian Lindner und seine Parteigenossen sehr genau wissen und wussten worauf das Ende der Jamaica Gespräche führt - nämlich im schlimmsten Fall zur uneingeschränkten Alleinherrschaft der Kanzlerin über das Land, die mit ihren Gesetzen dann sogar die Länder  zur Zustimmung erpressen und ansonsten gegen die Wand fahren kann. Walter Steinmeier dürfte ihr da wohl kaum einen Stein in den Weg stellen - ist er doch Teil eines mehr als ehrenwerten Systems aus neoliberaler Bevormundung des Souveräns durch den Staatsapparat.

Das einzige Gesetz das derzeit wirklich geändert werden muss - ist das Wahlgesetz. Und so paradox es klingt muss es auch noch von einem Bundestag geändert werden, der auf Grund einer grundgesetzwidrigen Wahl gar keine Gesetzgebungskompetenz besitzt, ehe er nicht in seiner Zusammensetzung den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht...

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 81 

(1) Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklären, wenn der Bundestag sie ablehnt, obwohl die Bundesregierung sie als dringlich bezeichnet hat. Das gleiche gilt, wenn eine Gesetzesvorlage abgelehnt worden ist, obwohl der Bundeskanzler mit ihr den Antrag des Artikels 68 verbunden hatte.

(2) Lehnt der Bundestag die Gesetzesvorlage nach Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes erneut ab oder nimmt er sie in einer für die Bundesregierung als unannehmbar bezeichneten Fassung an, so gilt das Gesetz als zustande gekommen, soweit der Bundesrat ihm zustimmt. Das gleiche gilt, wenn die Vorlage vom Bundestage nicht innerhalb von vier Wochen nach der erneuten Einbringung verabschiedet wird.

(3) Während der Amtszeit eines Bundeskanzlers kann auch jede andere vom Bundestage abgelehnte Gesetzesvorlage innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes gemäß Absatz 1 und 2 verabschiedet werden. Nach Ablauf der Frist ist während der Amtszeit des gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig.

(4) Das Grundgesetz darf durch ein Gesetz, das nach Absatz 2 zustande kommt, weder geändert, noch ganz oder teilweise außer Kraft oder außer Anwendung gesetzt werden.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen