Freitag, 6. Oktober 2017

Leistet die Bundeskanzlerin Merkel Beihilfe zu Mord, Totschlag und Vergewaltigung?

Ein brisante Frage, der die Propagandamedien geflissentlich weiterhin aus dem Weg gehen. Doch angesichts der weiter explodierenden Ausländerkriminalität und der zunehmenden Zahl an Vergewaltigungen, Mord und Totschlags in teilweise nie gekannter Brutalität ist diese Frage mit Blick auf die Behilife Tatbestände unter dem NS-Regime definitiv zu stellen. Denn hätte die Bundeskanzlerin sich in den vergangenen Jahren an die deutsche Rechtsordnung und die Gesetze gehalten, dann würden viele Menschen, Frauen und Kinder noch leben oder wären nie Opfer von Gewaltverbrechen Mord und Totschlag, wie auch Vergewaltigungen geworden.

Gestern wurde weitere Morde und Schwerverbrechen aus der Migrationsszene bekannt. Deutsche sterben immer öfter, weil die Bundeskanzlerin ganz offensichtlich gegen ihre Garantenfunktion dem Deutschen Volk gegenüber nachhaltig und vorsätzlich verstößt. Gäbe es diese massiven Verstöße gegen geltenden Recht nicht, wäre die Zahl der Opfer in Deutschland deutlich geringer. Hunderte, wenn nicht gar tausende von Frauen, wären nicht Opfer zahlloser Vergewaltigung und sexueller Übergriffe geworden, wenn die Kanzlerin sich an die Gesetze im Land gehalten hätte. 

Ebenso könnten eine unbekannte Zahl an Deutschen Staatsbürgern noch am leben sein oder ihrem Beruf und ihrem Leben nachgehen, wenn die Kanzlerin nicht gegen die Rechtsnormen in diesem Land in strafbarer Weise verstoßen hätte. Allerdings gibt es Stimmen in der Rechtswissenschaft die der Kanzlerin rechtmäßiges Verhalten unterstellen wollen und dabei recht fadenscheinige Argumentationsketten liefern, die meines Erachtens nicht haltbar sind, da Afghanistan, der Irak oder Pakistan, ebenso wenig wie Syrien, bis vor die deutsche Grenze reichen und bei Migranten, die über Griechenland, die Balkanroute usw. nach Deutschland gekommen sind, mit nichten noch eine rechtfertigende Notlage vorlag. Oder gab es in Griechenland Krieg und Verfolgung? Oder in einem der anderen europäischen Länder? Nein - gab es nicht - insofern war mit Betreten europäischen Festlandes keine Notlage der Betroffenen festzustellen, wenn gleich zu gegebener Massen der Lebensstandard, wie immer auf einer Flucht, nicht dem entspricht, den man vielleicht in der Heimat hatte. Aber die Inkaufnahme eines reduzierten Lebensstandards kann nicht per se al Notlage meines Erachtens betrachtet werden, sondern muss als vorübergehender Lebensumstand eingestuft werden, der mit der Rückkehr in die Heimat sich auch wieder verbessert. 

Meines Erachtens liegt die Wahrheit über die Bewertung der Frage ob Merkel Beihilfe zu multiplen Straftaten geleistet hat eher bei Professor jur. Putzke von der Universität Passau:


Meines Erachtens kann man Mekrel, auch wenn ich kein Jurist bin, vorwerfen strafbare Handlungen geleistet zu haben, in dem sie im Rahnen ihrer Garantenstellung dem deutschen Volk und im erweiterten Sinne auch den Völkern Europas gegenüber, durch Unterlassen erforderlicher Überwachungsmassnahmen die zahllosen Toten und Opfer der Verbrechen durch illegal ins Land und nach Europa strömenden Menschenmassen mit zu verantworten hat. Gerade und im besonderen als Bundeskanzlerin hatte und hat sich die Pflicht alles zu unternehmen dem Schutz der Menschen im Land zu dienen, was sie definitiv und mit Vorsatz mit Blick auf die Sicherung der Aussengrenzen des Landes nicht getan hat. Siehe hierzu auch:



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