Kommentar: Diskussionen über falsche Altersangaben von vermeintlichen schon längst volljährigen Intensivtätern, die illegal ins Land gereist sind und die Grenze zu Deutschland übertreten haben, würde es gar nicht geben, wenn die amtierende noch Geschäftsführende Bundesregierung nicht komplett in Fragen der Grenzsicherung und Schutz des Souveräns versagt hätte. Würde man die Gesetze in Deutschland korrekt anwenden, dann müsste eh eine unüberschaubare Zahl direkt des Landes verwiesen werden, da sie gar keine Pässe besitzen. Es ist meines Erachtens nicht Aufgabe des Staates nachzuweisen, wie alt jemand ist, der um Asyl bittet, sondern es ist eine Bringschuld derer, die Asyl begehren. Wenn aber große Teile der Asylsuchenden Antragssteller schon vorher en masse ihre Pässe "verlieren" oder als verloren gegangen melden, so ist es nicht Aufgabe des Staates zu Lasten der Solidargemeinschaft eines Landes auch noch die Altersangaben zu überprüfen.
Warum werden in Deutschland einfach nicht die Gesetze angewendet, die bis heute Gültigkeit besitzen?
Zitat:
§ 14 (1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt, 2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt..."
§ 13 Grenzübertritt (1) Die Einreise in das Bundesgebiet und die Ausreise aus dem Bundesgebiet sind nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, soweit nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind.
Ausländer sind verpflichtet, bei der Einreise und der Ausreise einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 mitzuführen und sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu unterziehen...."
Was soll also die Rumeierei der Bundesregierung und die mediale Propagandashow in rechtlich klar geregelten Fragen. Wer keinen Pass oder einen Ausweis hat, darf sich in Deutschland nicht aufhalten. Auch dies ist keine Auslegungsfrage politischer Selbstdarsteller, sondern eine IST-Regelung. Die Nichtbeachtung des Aufenthaltsgesetzes durch die geschäftsführende Bundesregiung im Falle von abertausenden illegal sich in Deutschland aufhaltenden Personengruppen stellt somit nach meinem Dafürhalten ein Straftatbestand dar.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen