Die Volalität ist in den letzten beiden Tagen, vollkommen erwartungsgemäß wie im Januar bereits kurz skizziert - massiv angestiegen. Dies bedeutet, dass Absicherungsstrategien sich enorm verteuert haben. Sprich für Risikoabsicherung muss jetzt - gegenüber vor 1 Woche richtig Geld auf den Tisch gelegt werden.
Long Tail Up beim VIX - dem US Volaindex
Quelle: stockcharts.com |
Aus Sicht des P&F Charts kann die Vola wieder auf Werte von 20 oder auch 15 temporär fallen. Sollte dies der Fall sein, dann müsste man genau schauen, wie die Vola sich in einem solchen Fall entwickelt. Mit Werten von 37 befindet sich die Vola freilich deutlich über dem langfrisitigen Mittelwert. Wenn die Vola weiter ansteigen soll, so wird sie wohl vorher - zumindest aus der Sicht des Charts - eine Korrektur einlegen müssen.
Die potentiellen Pleitebanken, wie Goldman Sachs und Co, langen bei der hohen impliziten Vola folglich bei ihren Derivaten derzeit richtig kräftig zu, was kurzfristig das Shorten mit Putoptionen riskant macht, da nach einem solchen Volaanstieg zumindest temporär am Markt mit einem Bounce gerechnet werden muss.
Die Straddlekonstruktion als Investmentidee vom Januar wird daher von mir mit einem Gewinn von rund 200 Prozent heute aufgelöst, nicht weil ich nicht glaube, dass der Markt weiter fallen könnte, sondern weil ein Rücklauf im Sinne eines 1-2-3 Hochs nach Ross in den Indizes begleitet von einem temporäreren Rückgang der Vola die angesammelten Gewinne möglicherweise zunichte macht. Sollte der DAX heute das Gap vom Vortag schliessen und die Gewinn halten können, dann gibt es zwei Kerzentechnische Interpretationen - zum einen ein beldhold pattern als potentielles Bullensignal oder im negativen Fall nur ein Thrusting Patttern. Da wir nicht wissen, wie der Markt tickt kann ein trading profit take nicht schaden. Die Option in den Markt hineinzugehen besteht jederzeit.
Durch Positionsschluss wird aber der Gewinn zumindest nicht gefährdet, was am Ende entscheidend ist. Da die Zentralbankrhetorik seitens der Bundesbank und der RoA letzte Nacht nicht genug Hinweise liefert für weitere Kursverluste im kurzfristigen Zeitfenster, ist unklar was bei einer Kursberuhigung, die nächsten 24 Stunden mit der Vola passiert. Sinkt sie, dann werden Shortstrategien zu Verlustgeschäften und machen vor allem nur die Banken reich. Letzteres sollte nie das Ziel eines intelligenten Investors sein.
Lassen wir uns überraschen, ob Draghi oder einer seiner Mittelsmänner sich angesichts der Marktturbulenzen vorzeitig zu Wort melden wird.
Natürlich ist der Volaanstieg ein Signal für Profittaking - es stellt sich nur die Frage wer aus welchem Set Up nun Profite gemacht hat und mitnimmt. Long Profit taking - oder shortprofittaking?
Wichtiger Hinweis:
Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes Der Betreiber dieser Internetpräsenz erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person möglicherweise im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analysen oder Beiträge auf den Seiten von www.indextrader24.com beziehen, bzw. in den letzten 12 Monaten an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Hierdurch besteht die Möglichkeit eines Interessenkonfliktes. Alle Analysen und Beiträge sowie die mit den verfügbaren Darstellungs- und Analysewerkzeugen erstellten und angezeigten Ergebnisse dienen ausschließlich zur Information und stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s). Für Vermögensschäden wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Die Angebote, die der Besucher auf den Webseiten von INDEXTRADER24 findet, richtet sich jedoch ausdrücklich nicht an Personen in Ländern, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen, insbesondere nicht an US-Personen im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933 sowie Internet-Nutzer in Großbritannien, Nordirland, Kanada und Japan. http://indextrader24.blogspot.de/p/allgemeine-geschaftsbedingungen.html Alle Rechte vorbehalten.
Die Angebote, die der Besucher auf den Webseiten von INDEXTRADER24 findet, richtet sich jedoch ausdrücklich nicht an Personen in Ländern, die das Vorhalten bzw. den Aufruf der darin eingestellten Inhalte untersagen, insbesondere nicht an US-Personen im Sinne der Regulation S des US Securities Act 1933 sowie Internet-Nutzer in Großbritannien, Nordirland, Kanada und Japan. http://indextrader24.blogspot.de/p/allgemeine-geschaftsbedingungen.html Alle Rechte vorbehalten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen