Sonntag, 25. März 2018

CAC-Enteignung für Staatsanleihen im Euroraum - die Uhr tickt...

In Italien droht der Staatsbankrott. Das Land steht im Grunde kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Den Haltern italienischer, wie auch spanischer und anderweitiger Staatsanleihen der Eurozone, an denen die hierzulande nur wenigen bekannte CAC-Enteignungsklausel seit dem Jahre 2013 angehängt wurden, drohen massive Vermögensverlusten durch vollständige Entwertung der Forderungen aus den gewährten Krediten entsprechender Staaten.




Denn das italienische Zinsniveau ist mit Blick auf die durch die von der EZB angerichteten Verzerrungen und Spannungen innerhalb der Eurozone derart artifiziell verändert worden, dass es den Marktmanipulateuren in den Banken kaum noch längere Zeit gelingen wird die Katastrophe am italienischen und später auch dem restlichen europäischen Bond und Kreditmarkt zu verhindern. Tritt das wahre Ausmaß der Probleme erst einmal ungehindert hervor, dann wird es die Eurozone sprichwörtlich zereißen.

Adjustiert man mit Blick auf die maroden Staatsfinanzen Italiens und dessen geringer Wirtschaftsleistung in Relation zu den angehäuften Schulden des Landes die Zinsen an das damit verbundene Risiko, so wären in Italien normalerweise Zinssätze zwischen 20-25 Prozent gegenwärtig als obligat anzusehen. Der durch die Ankäufe der EZB in den letzten 10 Jahren verursachte Verzerrungseffekt liegt also bei mehr als 20 Prozent Abstand zum realiter erforderlichen Marktzins der ohne Manipulation heute wohl existieren würde.

Kauft die EZB gar keine Staatsanleihen mehr an, dann wird Italien umgehend sang und klanglos die Zahlungsunfähigkeit erklären müssen und damit alle italienischen Staatsanleihen, die mit der CAC-Enteignungsklausel ausgestattet sind, wertlos werden.

Ein solcher Schuldenschnitt würde vor allem Italiens Banken schwer treffen und entsprechende Dominoeffekte auslösen. Betroffen wären hierzulande wohl vor allem die Rentenversicherungswerke, die  berufsständischen Versorgungswerke und last but not least sämtliche Besitzer von Staatsanleihen, an denen die 2017 in Kraft getretene CAC-Enteignungsklausel angehangen wurde.Man darf davon ausgehen, dass dies auch für alle seit 2013 emittierten Staatsanleihen aus der Eurozone gilt.

Sollten Sie im Besitz solcher Staatsanleihen sein, so kann es nicht schaden sich von diesen umgehend zu trennen, ehe sie gar nichts mehr dafür sehen werden.

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