Donnerstag, 15. März 2018

Ist die Kanzlerschaft von Angela Merkel rechtswidrig?

Angela Merkel wurde gestern mit den Stimmen der CDU/CSU, sowie der SPD zur Kanzlerin gewählt.  Die Mehrheit für ihre Wiederwahl war mit 9 Stimmen Vorsprung denkbar knapp.

Doch über der Wahl zur Bundeskanzlerin liegt ein Schatten. Immerhin rund 10 Prozent der Mitglieder aus der Groko verweigerten der Kanzlerin die Gefolgschaft. Dennoch erreichte sie die nötige Mehrheit der Stimmen um ein viertes Mal als Kanzlerin den Eid auf das Grundgesetz zu schwören. Ich erspare mir jetzt zu nächtlicher Stunde eine detaiillierte Beschreibung der Vereidigungszeromonie, die mich in vielerlei Hinsicht an jene Inszenierungen des ehemaligen SED Regimes in der DDR erinnerten. Da gab es standing ovations nach dem Eid und den üblichen Pomp für die Medien und die Presse. Dirk Müller fasst zusammen, was wohl viele im Land derzeit dazu denken.




Man könnte dies alles noch um eine Vielzahl an Details ergänzen und darüber philosophieren ob die Farbgebung von Merkels Kostüm Zufall war oder eher gezielt ausgewählt wurde. Ich denke dass alles präzise mit Medienberatern und vielen anderen hinter den Kulissen lange vorab abgesprochen wurde. 

Denn das weisse Kostüm der Kanzlerin sollte wohl signalisieren, das sie als Kanzlerin zu den guten gehört. Denn Weiss war schon immer die Farbe der Unschuld. Ob ihre Politik, die sie die letzten Jahre praktiziert hat, nun wirklich gut, oder eher desaströs war, darüber lässt sich trefflich streiten. 

Denn die geballte ökonomische Inkompetenz in den Reihen der CDU/CSU wie auch der SPD und deren neoliberalen Ansinnen einer Weiter So Politik wird in Deutschland in den kommenden Jahren immer mehr Menschen in bittere Armut treiben und zugleich die Lasten für jene die für ihr täglich Brot hart arbeiten gehen müssen, weiter massiv erhöhen. Denn mit Merkel und Scholz kommt der politische Super-Gau in Sachen Fiskalpolitik und Staatsfinanzen auf alle Deutschen zu - eine Lastenunion und in der Folge die weitere Brandschatzung der Ersparnisse der Deutschen im EU-weiten Verteilungskampf um die letzten Guthaben Europas.Wie solche Verteilungskämpfe enden zeigt der Vorlauf zum amerikanischen Bürgerkrieg vor knapp 200 Jahren sehr schön. Diese Muster werden sich auch in Europa bei Realisierung der Lastenunion unter Merkel zweifelsohne wiederholen. Wir sollten uns dies freilich nicht wünschen, da dann der innenpolitische Frieden in Europa einem Bürgerkrieg wohl weichen wird.

Freilich könnte man zu später Stunde auch noch über jenen Vorgang diskutieren bei dem ein AfD Abgeordneter seine Nein Stimme zu Wahl der Kanzlerin twitterte und dafür prompt eine Ordnungstrafe von Schäuble in Höhe von 1000 Euro unter dem Beifall der Groko Abgeordneten bekam. Viel interessanter wäre aber gewesen zu erfahren was für ein Transparent jener Besucher im Bundestag während der Vereidigung der Kanzlerin ausgebreitet hatte, ehe  dieser aus dem Reichstag kurzerhand entfernt wurde, ohne dabei Widerstand zu leisten. Auch dies wohl ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik bislang.

Doch all diese Dinge sind nur Lametta einer Politshow, deren Rechtmäßigkeit man mit Blick auf die bei der Bundestagswahl angewendeten Wahlgesetze in Deutschland grundsätzlich in Frage stellen kann. 

Denn berücksichtigt man, dass die Zusammensetzung des deutschen Bundestages durch die grundgesetzwidrigen Überhangmandate ein negatives Stimmgewicht zu Gunsten der Unionsparteien darstellt, welche gegen die Proporzregeln einer ordnungsgemäßen Abbildung des Wählerwillens im Plenarsaal des Bundestages verstößt, dann darf bezweifelt werden, dass 

a. Angela Merkel bei einer grundgesetzkonformen Zusammensetzung des Bundestages gestern  überhaupt noch zur Bundeskanzlerin gewählt worden wäre, da die Mehrheit nur durch die grundgesetzwidrige hohe Zahl an Überhangmandaten in der CDU/CSU Fraktion zustande kam. Denn diese erhielt wegen des bis heute nicht geänderten Wahlgesetzts bei der letzten Bundestagswahl 43 Überhangmandate mit denen sie heute der Kanzlerin noch einmal mit Ach und Krach zur Macht verholfen hat, was aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

b. auch die drei Überhangmandate der SPD sind rechtswidrig, da auch diese eine negative Stimmverzerrung darstellen, die verfassungswidrig ist. Bedenkt man, dass 35 Mitglieder aus der Groko gegen Merkel gestimmt haben, dann ist klar, dass bei einer verfassungsgemässen Zusammensetzung des Bundestages Angela Merkel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestern nicht zur Bundeskanzlerin ernannt worden wäre, weil sie die erforderliche Mehrheit für eine vierte Kanzlerschaft nicht bekommen hätte.

Da nunmehr ein eklatanter Rechtsbruch des Grundgesetzes durch die ausführenden Organe im Bundestag vorliegt, muss die Rechtmäßigkeit der vierten Kanzlerschaft vor dem Hintergrund der grundgesetzwidrigen Zusammensetzung des Bundestages in Frage gestellt werden. Es ist bemerkenswert, dass bislang niemand eine Verfassungsbeschwerde wegen dieses Misstandes offenbar eingelegt hat, obwohl die Wahl der Bundeskanzlerin gestern offensichtlich nur durch die grundgesetzwidrigen Überhangmandate der Grokoparteien  im Deutschen Bundestag zustande kam.

Es besteht also Handlungsbedarf im Hinblick auf die juristische Bewertung der Rechtmäßigkeit der vierten Kanzlerschaft von Angela Merkel. Gut möglich, dass hier schon Verfassungsbeschwerden anhängig sind, nur dass die Öffentlichkeit nicht über diese bis jetzt unterrichtet wird.

Meines Erachtens ist Angela Merkel durch ein Grundgesetzwidrig zusammengesetztes Parlament gewählt worden, dass bei verfassungsgemäßer Zusammensetzung keine Mehrheit für eine vierte Kanzlerschaft von Merkel hergegeben hätte. Im Grund ist dies ein Skandal, dass über diesen so wichtigen Aspekt der freiheitlich demokratischen Grundordnung hinweg gegangen wird und so getan wird, als ob der Bundestag gesetzeskonform zusammengesetzt sei, was er nach höchster Rechtssprechung im Lande de facto und de jure nicht ist.

Denn Angela Merkel hat nur 9 Stimmen über der erforderlichen Mehrheit von 355 Stimmen gestern bekommen - ohne die grundgesetzwidrigen 43 +3 Überhangmandate der Grokoparteien wäre ihr das nicht gelungen. Daher stelle ich die Rechtmäßigkeit der Kanzlerschaft von Angela Merkel, ebenso wie jene der Regierungsparteien, grundsätzlich in Frage.

Denn durch die Überhangmandate für die CDU/CSU/SPD wurden diesen Parteien ein grundgesetzwidriger Stimmvorteil bei der Kanzlerwahl verschafft, der gegen die geltenden Rechtsnormen  und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Deutschland, die im Grundgesetz hinterlegt sind, verstößt.

Food for thought...




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen