Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am letzten Samstag, dem 19. Jahrestag des Beginns des völkerrechtswidrigen Krieges gegen Serbien im Jahre 1999 Strafanzeige erstattet. Wilfried Schmitz leistet damit einen aktiven Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte und dem Schutz des Grundgesetzes und den damit verbundenen Abwehrrechten der Bürger gegen den Missbrauch der Staatsgewalt durch Personenkreise, die meinen Gewalt und illegale Kriege seien neben dem Entzug der Freiheiten probate Instrumente zur Wahrung der Interessen der Menschen nach einem friedlichen Zusammenleben in Europa.
In seiner Anzeige verweist RA Wilfried Schmitz unter anderem auf den Tatverdacht einer Straftat durch Verstoß gegen den damaligen noch gültigen Paragraphen 80 StGB, der bereits die Untertützung eines Angriffskrieges unter Strafe stellt. Schmitz verweist in seiner Anzeige auf den Umstand, dass mit Blick auf die Entscheidung des Bundestages zum Serbienkrieg von 1999 es sich ggf. sogar um eine kummulativ verwirklichte Straftat im Sinne eines schweren staatsgefährdenden Gewaltaktes handelt, welcher gegen § 89 verstoßen habe.
Bereits sei 1. April 1999 liegen gegen den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder und den zuständigen Verteidigungsminister Rudolf Scharping Strafanzeigen von einer Gruppe von 43 Rechtsanwälten vor:
Gleichwohl sah die Generalbundesanwaltschaft sich nicht veranlasst entsprechende Ermittelungen in diese Richtung damals aufzunehmen.
http://www.glasnost.de/kosovo/urteilstrafanz.html
Liegt hier erneut also ein Straftatbestand der Rechtsbeugung im Amt auf Seiten der Generalbundesanwaltschaft vor?
Inzwischen hatte Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder selber gestanden, damals gegen das Völkerrecht verstoßen zu haben, gleichwohl wurden die Ermittelungen durch die Strafverfolgungsbehörden auch nach dessen öffentlichen Geständnis nicht aktiv. Für wahr eine mehr als ungewöhnliche Unterlassung seitens der zuständigen Behörden, welche kein gutes Bild auf die deutsche Justiz werfen, wo doch der vermutliche Mittäter selber ein Verbrechen eingesteht...
Spätestens damals, als Schröder diese Aussage tätigte, hätte er meines Erachtens in Haft genommen und vor Gericht gestellt werden müssen. Dies ist freilich bis heute nicht erfolgt.
Eine strafrechtliche Aufarbeitung durch die zuständigen deutschen Gerichtsbarkeiten, wie auch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag erscheinen mir hier auch vor dem Hintergrund, dass am 24. März 1999 zum ersten mal seit Ende des zweiten Weltkrieges Deutschland wieder ein anderes Land zerbombt hat mehr als nur erforderlich. Die für den illegalen Krieg gegen Serbien verantwortlichen Personenkreise gehören meines Erachtens vor Gericht gestellt.
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