Mittwoch, 6. September 2017

Thorsten Schulte - gibt es Rechtsbrüche der Regierung Merkel?

Solange die Bundeskanzlerin und die gesamte Regierung um Merkel nicht klar angibt ob es einen Ministererlaß des Innenministers zur Öffunung der Grenzen in Deutschland im Jahre 2015 gab, muss von einer strafbaren Handlung aller beteiligten Akteure ausgegangen werden.




Es ist ein innenpolitischer Skandal, dass die Regierung Merkel sich weigert diesbezügliche Vorgänge nicht an die Öffentlichkeit weiter zu leiten und das Parlament vollumfänglich versagt, wenn es darum geht die Exekutive zu kontrollieren. Man kann auch schon von einem Komplott gegen das deutsche Volk sprechen, wenn eine Regierung sich weigert die Transparenz ihrer Handlung nicht offen zu legen und selbst auf Nachfrage von hohen Staatsrechtlern sich weigert, entsprechende Auskünfte zu erteilen.

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